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Alkohol am Steuer verboten...und bei Kutschen?

Frage von Shaggnar Shaggnar

Dass Alkohol am Steuer verboten ist, wissen wir ja alle. Aber wie schauts zum Beispiel bei Pferdekutschen aus?

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Antworten (20)

  • 14
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Die Teilnahme am Straßenvekehr unter Alkoholeinfluß ist verboten. Das gilt für Kutscher, Auto- oder Ratfahrer.

    Kommentar von linda76 linda76linda76

    ja - gilt besonders für Ratfahrer :-)

    Kommentar von Maximus40 Maximus40Maximus40

    Und auch für Auto-Schieber! ;-)

    Kommentar von frastaft frastaftfrastaft

    und sogar für Fußgänger, wenn sie auf der Strasse rumtorkeln.Auch dann kann man den Führerschein verlieren.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Ist alles richtig. :-))

  • 4
    Antwort von buebue buebue

    genau so

    Kommentar von buebue buebuebuebue

    straßenverkehrsordnung

  • 2
    Antwort von albundysohn albundysohn

    Auch, da sie am Straßenverkehr teilnehmen

  • 2
    Antwort von Karabasch Karabasch

    Na da auch genauso wie auf dem Fahrrad

  • 2
    Antwort von doka12 doka12

    auch verboten.darfst auch nicht besoffen fahrrad fahren

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    Antwort von ZwieZeit ZwieZeit

    auch als Kutscher bist du Fahrzeugführer, also gelten die gleichen Regeln

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    Antwort von honey1989 honey1989

    Verboten! ist auch meistens im straßenverkehr

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Das dürfte auch hier verboten sein!!!

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    Antwort von BerlinerMitHerz BerlinerMitHerz

    das gild sogar für fussgänger, allerdings nur in ausnahmefällen

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    Antwort von FrikadellenFan FrikadellenFan

    betrunkene Pferde dürfen nicht im Straßenverkehr teilnehmen. Der Kutscher aber auch nicht;-)

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    Antwort von Chwasc Chwasc

    sollte ein Unfall unter Alkoholeinfluß beim Führen von Fahrzeugen passieren, haste auf jeden Fall mit jedem Fahrzeug, sei es nur ein Fahrrad, ein Problem.

  • 1
    Antwort von marbeja marbeja

    Im gesamten Straßenverkehr, dazu gehören auch Kutschen und Radfahrer.

  • 1
    Antwort von Klaus68 Klaus68

    Eine Kutsche ist ein aktiver Verkehrsteilnehmer. Also, gilt das Verbot auch hier!

  • 1
    Antwort von Denta Denta

    Na genauso, schließlich darfst Du auch nicht betrunken Fahrradfahren.

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    Antwort von djfreiflug djfreiflug

    Alkohol ist im Strassenverkehr verboten, du kannst am steuer saufen so viel du willst wenn du z.B. in deiner Garage stehst

  • 1
    Antwort von bigfoot76 bigfoot76

    ist auch verboten

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.....

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    Antwort von Benjy Benjy

    Auch. Solange diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

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    Antwort von w00tw00t w00tw00t

    ich wollt nochmal kurz klugscheiße sorry :D

    alkohol am steue ist nicht verboten!! man kann ohne probleme während der fahrt ein pils/wodka/etc. trinken. man darf nur nícht 0,5 promille überschreiten;) mfg

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    Antwort von oldhenry1947 oldhenry1947

    Unter Alkoholeinfluß, ist das Fahren ALLER Fahrzeuge (einschließlich Tretroller und sogar Fußgänger) VERBOTEN !!!

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