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Alkohol am Steuer verboten...und bei Kutschen?

gefragt von ShaggnarShaggnar am 22.02.2009 um 17:29 Uhr

Dass Alkohol am Steuer verboten ist, wissen wir ja alle. Aber wie schauts zum Beispiel bei Pferdekutschen aus?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 22. Februar 2009 17:30
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Die Teilnahme am Straßenvekehr unter Alkoholeinfluß ist verboten. Das gilt für Kutscher, Auto- oder Ratfahrer.

Kommentar von linda76 am 22. Februar 2009 17:32

ja - gilt besonders für Ratfahrer :-)

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 22. Februar 2009 17:32

Und auch für Auto-Schieber! ;-)

Kommentar von F4e2916cfd0d674cacad5ee6603282cdsmallfrastaft am 22. Februar 2009 17:33

und sogar für Fußgänger, wenn sie auf der Strasse rumtorkeln.Auch dann kann man den Führerschein verlieren.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 22. Februar 2009 17:36

Ist alles richtig. :-))


buebue
beantwortet von buebue am 22. Februar 2009 17:29
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genau so

Kommentar von 4f484801af78e70858eea86737d188f9smallbuebue am 22. Februar 2009 17:30

straßenverkehrsordnung


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 22. Februar 2009 17:29
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Das dürfte auch hier verboten sein!!!


honey1989
beantwortet von honey1989 am 22. Februar 2009 17:29
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Verboten! ist auch meistens im straßenverkehr


ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 22. Februar 2009 17:30
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auch als Kutscher bist du Fahrzeugführer, also gelten die gleichen Regeln


doka12
beantwortet von doka12 am 22. Februar 2009 17:30
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auch verboten.darfst auch nicht besoffen fahrrad fahren


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 22. Februar 2009 17:30
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Na da auch genauso wie auf dem Fahrrad


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 22. Februar 2009 17:30
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Auch, da sie am Straßenverkehr teilnehmen


Benjy
beantwortet von Benjy am 22. Februar 2009 17:30
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Auch. Solange diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 22. Februar 2009 17:30
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Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.....


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 22. Februar 2009 17:30
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ist auch verboten


djfreiflug
beantwortet von djfreiflug am 22. Februar 2009 17:30
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Alkohol ist im Strassenverkehr verboten, du kannst am steuer saufen so viel du willst wenn du z.B. in deiner Garage stehst


anonym
beantwortet von Denta am 22. Februar 2009 17:30
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Na genauso, schließlich darfst Du auch nicht betrunken Fahrradfahren.


anonym
beantwortet von Klaus68 am 22. Februar 2009 17:30
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Eine Kutsche ist ein aktiver Verkehrsteilnehmer. Also, gilt das Verbot auch hier!


marbeja
beantwortet von marbeja am 22. Februar 2009 17:31
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Im gesamten Straßenverkehr, dazu gehören auch Kutschen und Radfahrer.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 22. Februar 2009 17:31
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sollte ein Unfall unter Alkoholeinfluß beim Führen von Fahrzeugen passieren, haste auf jeden Fall mit jedem Fahrzeug, sei es nur ein Fahrrad, ein Problem.


FrikadellenFan
beantwortet von FrikadellenFan am 22. Februar 2009 17:32
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betrunkene Pferde dürfen nicht im Straßenverkehr teilnehmen. Der Kutscher aber auch nicht;-)


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 22. Februar 2009 17:35
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das gild sogar für fussgänger, allerdings nur in ausnahmefällen


oldhenry1947
beantwortet von oldhenry1947 am 17. März 2009 22:05
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Unter Alkoholeinfluß, ist das Fahren ALLER Fahrzeuge (einschließlich Tretroller und sogar Fußgänger) VERBOTEN !!!


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