Shaggnar am 22.02.2009 um 17:29 Uhr
Dass Alkohol am Steuer verboten ist, wissen wir ja alle. Aber wie schauts zum Beispiel bei Pferdekutschen aus?

Die Teilnahme am Straßenvekehr unter Alkoholeinfluß ist verboten. Das gilt für Kutscher, Auto- oder Ratfahrer.

genau so
buebue am 22. Februar 2009 17:30 straßenverkehrsordnung

auch als Kutscher bist du Fahrzeugführer, also gelten die gleichen Regeln

auch verboten.darfst auch nicht besoffen fahrrad fahren

Auch. Solange diese am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Alkohol ist im Strassenverkehr verboten, du kannst am steuer saufen so viel du willst wenn du z.B. in deiner Garage stehst
Na genauso, schließlich darfst Du auch nicht betrunken Fahrradfahren.
Eine Kutsche ist ein aktiver Verkehrsteilnehmer. Also, gilt das Verbot auch hier!
Im gesamten Straßenverkehr, dazu gehören auch Kutschen und Radfahrer.

sollte ein Unfall unter Alkoholeinfluß beim Führen von Fahrzeugen passieren, haste auf jeden Fall mit jedem Fahrzeug, sei es nur ein Fahrrad, ein Problem.

betrunkene Pferde dürfen nicht im Straßenverkehr teilnehmen. Der Kutscher aber auch nicht;-)
das gild sogar für fussgänger, allerdings nur in ausnahmefällen

Unter Alkoholeinfluß, ist das Fahren ALLER Fahrzeuge (einschließlich Tretroller und sogar Fußgänger) VERBOTEN !!!
ja - gilt besonders für Ratfahrer :-)
Und auch für Auto-Schieber! ;-)
und sogar für Fußgänger, wenn sie auf der Strasse rumtorkeln.Auch dann kann man den Führerschein verlieren.
Ist alles richtig. :-))