Ich habe eine Frage: Es gibt ja dieses Gesetz, dass in der Probezeit die 0,0 Promille-Grenze gilt und seit diesem Jahr gibt es ja auch die Regelung, dass unter 21Jährige die 0,0 Promille-Grenze beachten müssen. Gilt das für alle unter 21, oder nur für die, die noch in der Probezeit waren/sind bzw. den Führerschein erst nach Gesetzerscheinung machen?
Also ich bin im Dezember 2008 aus der Probezeit entlassen worden, bin aber noch unter 21. Gilt dieses Gesetz für mich trotzdem, obwohl ich zur Zeit, als das Gesetz verabschiedet wurde, nicht mehr in der Probezeit war?
Danke für eure Antworten
Richtig!