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Alkohol am Steuer und Folgen für Mitfahrer

Frage von Jigsaw67 Jigsaw67

Folgende Situation: Vorhin gerieten wir in einer Verkehrskontrolle. Der Fahrer, der Beifahrer (Halter des Wagens) und ich ( auf dem Rücksitz) gerieten in einer Verkehrskontrolle. Der Fahrer musste pusten und hatte über 1 Promille. Er musste auch anschließend mit zur Polizeiwache. Ich und der Beifahrer mussten nicht pusten sondern nur unsere Personalien bekannt geben. Jedoch mache ich mir Sorgen, da ich auf Bewährung bin. Könnte es für mich und den Beifahrer Folgen haben?

Danke im Voraus für die Bemühungen.

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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kurze186 kurze186

    Da würde ich mal Deinen Bewährungshelfer fragen, da Du auch in bestimmten Fällen belangt werden kannst(als Mittäter). Sobald Du Kenntnis von der Trunkenheit des Fahrers hast, machst Du Dich mitschuldig. Da ich aber die Umstände(wurdest Du abgeholt oder wart Ihr zusammen unterwegs und habt getrunken...) nicht kenne, kann ich nicht viel dazu sagen. Wie gesagt, frage Deinen Bewährungshelfer.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Mittäterschaft kommt nicht in Frage. Lediglich der Halter kann bestraft werden, wenn er wissentlich jemanden unter Alkoholeinfluss mit seinem Fahrzeug fahren läßt.

    Kommentar von kurze186 kurze186kurze186

    Ebend nicht. Wenn er mit dem Wissen ins Auto steigt, dass der Fahrer getrunken hat, kann er sich genauso schuldig machen. Aber wie gesagt, er muss es wissen. Was am Ende rauskommt entscheidet das Gericht.

  • 1
    Antwort von kaffeeseufer1 kaffeeseufer1

    Nein,du bist nicht gefahren.Der Fahrer hätte es sich auch vorher überlegen müßen,ob er fährt.

  • 1
    Antwort von mjjjj mjjjj

    ich würde nein sagen

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    Antwort von AnneBagge AnneBagge

    nein - der fahrer des pkws ist für seine fahrtauglichkeit verantwortlich.

    sollte ein insasse den fahrer jedesmal pusten lassen müssen, bevor er einsteigt? ;-)

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    Antwort von Exotime Exotime

    nein warum ausser du hast gegen deine Auflagen verstoßen ! hast du?

    Kommentar von Jigsaw67 Jigsaw67

    Nein hab' ich nicht. Mache mir nur sorgen, dass ich später auf einmal eine Anzeige im Briefkasten habe von wegen "mitgehangen mitgefangen".

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