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Alkohol am Steuer, strafbar auch wenn der Motor aus ist???

Frage von Nudel0815 Nudel0815

Was ist wenn ich Alkohol getrunken habe, mich ins Auto setze den Schlüssel rein stecke um Musik zu hören und die Polizei kommt um mich zu kontrollieren. Kann das eine Strafe geben obwohl der Motor aus ist??

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Antworten (17)

  • 4
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Du darfst im Auto sitzen, Du darfst den Zündschlüssel rein stecken, Du darfst sogar den Motor laufen lassen, um das Auto zu beheizen, aber das Auto darf keinen Millimeter rollen!!

    Somit ist die Antwort von @Mezzoforte richtig!

  • 3
    Antwort von Mezzoforte Mezzoforte

    Sobald das KFZ einen Millimeter rollt, FÜHRST du es. Dann ist die Pappe weg.

    Mit dem Anlassen des Motors jedoch ist es eine Auslegungssache... Der Verdacht, dass Du losfahren wolltest reicht oft. Ein guter Anwalt holt Dich da raus. Aber wehe der mm ist gerollt worden ^^

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    also wenn sie die handbremse lösen und den gang rausnehmen würde, wäre sie das ding los?

    Kommentar von Mezzoforte MezzoforteMezzoforte

    Sobald das KFZ rollt.

  • 1
    Antwort von rolithechief rolithechief

    Lt. österr. Verfassungsgericht JA! Da wurde ein lenker gestraft, weil er das auto von mehreren freunden hat schieben lassen. Der Motor war aus, der fahrer alkoholisiert, kontrolle, führerscheinabnahme, strafe.

    Wenn du wirklich musik hören willst, den setze dich auf den beifahrersitz, dann bist du auf der sicheren seite!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    >>>weil er das auto von mehreren freunden hat schieben lassen.<<<

    Natürlich, weil das Auto rollte! Das ist strafbar! Du darfst im Winter sogar den Motor laufen lassen, um zu heizen! Solange das Auto nicht rollt, passiert garnix!

  • 1
    Antwort von ohrgeputzt ohrgeputzt

    nein aber das coolste is wen du während dem fahren trinkst und die bullerei dich anhält u´nd du dan 0,0 hast weil alk ne halbe stunde braucht um is blut überzugehen

    Kommentar von naitsirk naitsirknaitsirk

    Falsch! Der Alkohol wird bereits über die Mundschleimhaut sofort absorbiert!

  • 1
    Antwort von Glatteis Glatteis

    Es gibt kein Verbot gegen besoffen Musik hören.

    Kommentar von kochstuebchen kochstuebchenkochstuebchen

    solange du selbst singst, und der Schlüssel nicht steckt, ja.

  • 1
    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    Du darfst im Auto sitzen, der Schlüsel darf aber nicht stecken. Da besteht der Verdacht, daß Du fahren wilst. Das mir der Musik glaubt Dir niemand.

    Kommentar von Keckermann KeckermannKeckermann

    Gen auso ist es aus gesetzlich niedergelegt. Allein das sitzen im Auto, wenn der Schlüssel steckt ist schon ein Vergehen und wird bestraft.

    Kommentar von rufi2009 rufi2009rufi2009

    warum denn und wo steht das

  • 0
    Antwort von Nudel0815 Nudel0815

    wie ist das wenn ich dann auf den beifahrersitz sitze und nicht auf den Fahrersitz??

    Kommentar von rolithechief rolithechiefrolithechief

    wenn du meine antwort lesen würdest, wüsstest du das ;)

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Da würde er nur Quark lesen!

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    Antwort von raxing raxing

    normal heisst es ja am steuer und das ist am steuer :D

    denke ich mal man kennt doch die bullen pingelig wie sonst was xD

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    Antwort von esperado esperado

    Sobald Du das Auto nicht startest und auch nicht bewegst passiert nichts!

    Kommentar von rufi2009 rufi2009rufi2009

    genauso denke ich auch

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    Antwort von Saudade77 Saudade77

    Sobald du angetrunken Verkehrsteilnehmer bist, bist du strafbar. Allerdings glaube ich nicht, dass das für Musik im Auto hören gilt.

  • 0
    Antwort von ratznase51 ratznase51

    Ich schätze schon, weil du hättest ja jederzeit den Motor starten und losfahren können. Woher soll die Polizei wissen das du es nicht tust? Wie willst du beweisen das du es nicht vor hattest??

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Genau, woher will die Polizei wissen, daß ich mit meinem Brotzeitmesser keinen abstechen will und wie beweise ich das?? Also verknacken die mich gleich mal vorsichtshalber mal für 10 Jahre!

    Merke: Eine Straftat kann erst verfolgt werden, wenn sie bereits geschehen ist!!

    Ach ja, hast Du noch mehr solchen Blödsinn auf Lager??

    Kommentar von rolithechief rolithechiefrolithechief

    Natürlich... das nächste mal gehe ich mit meiner durchegeladenen Glock 17 in eine Bank...

    Nicht strafbar???!!! Bullshit! Wer erzählt hier nur Quark???!!! Schon mal was von der "Strafbarkeit des Versuches" gehört??? Versuchter Mord etc?????

    Kommentar von ratznase51 ratznase51ratznase51

    Danke, bin deiner Meinung!

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    das risiko würde ich nicht eingehen...

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    Antwort von DennisBernert DennisBernert

    Definitiv strafbar! Das einsteigen ist schon fast strafbar...

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    das glaub ich wohl kaum.mir ist nicht bekannt dass er verboten ist, sich in ein auto zu setzen um zu schlafen oder,wenn man alkoholisiert ist...so ein kappes

    Kommentar von Malustra MalustraMalustra

    Wie interessant!

    Kommentar von rufi2009 rufi2009rufi2009

    fast strafbar ich glaube sowas gibt nicht

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    Antwort von MRmaniac MRmaniac

    nein .. du beteiligst dich nicht aktiv am straßenverker

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    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    So viel ich weiß ja!

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    Antwort von leandra6 leandra6

    Ja klar,woher soll denn die Polizei wissen ob du nicht schon gefahren bist

    Kommentar von mimimimimimimi mimimimimimimimimimimimimimi

    kann sie halt nicht.

    warum sollte sie es dann bestrafen?

    unlogische schlußfolgerung.

  • 0
    Antwort von rotius rotius

    wohl eher nicht...

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