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Alkohol am Steuer. ist man verpflichtet zu pusten bei der Polizei?

gefragt von klugerkopf am 03.03.2009 um 21:14 Uhr

können die mich dazu zwingen? was für rechte habe ich?

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auto x 23.264 alkohol x 3.338 polizei x 2.032

anonym
beantwortet von melle076 am 3. März 2009 21:15
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Wenn Du Dich weigerst, nehmen sie Dich mit zur Blutprobe.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. März 2009 22:22

Richtig!

Die Kontrolle mittels Atemalkoholmessung ist das mildere Mittel. Dieses Angebot muss nicht angenommen werden, Konsequenz ist dann aber eine Blutentnahme gem. §81a StPO (hier besteht eine sog. passive Mitwirkungs- bzw. Duldungspflicht)


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 3. März 2009 21:15
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wenn du dich weigerst nehmen sie dich halt mit zum bluttest...kannst dir ja überlegen, was dir lieber ist


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 3. März 2009 21:15
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Nö, musst nicht pusten, dann schleppen die Dich gleich zum Arzt und lassen eine Blutprobe entnehmen und das wird dann richtig teuer alles.


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 3. März 2009 21:16
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Wenn der Verdacht besteht, dass Du alkoholisiert einen Wagen gesteuert hast, und Du weigerst Dich zu pusten, kann man Dich zur Blutkontrolle zwingen :o(


Benjy
beantwortet von Benjy am 3. März 2009 21:15
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Du musst nicht. Wenn Du nicht "blasen" willst, nehmen die dich mit zur nächsten Polizeidirektion. Dort wird ein Bluttest vom Amtsarzt durchgeführt. Kostet Zeit...


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 3. März 2009 21:15
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Nein, du musst nicht pusten. Dann dürfen sie dir aber Blut abzapfen lassen.


puck73
beantwortet von puck73 am 3. März 2009 21:15
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Ich meine, dass wenn man sich weigert, muss man mit zur Polizeidienststelle und dort wird dann von einem Arzt stattdessen Blut abgenommen.


gamasche
beantwortet von gamasche am 3. März 2009 21:15
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Nein, aber dann muss man es sich gefallen lassen, zur Blutprobe mit kommen zu müssen. Und, das dürfen die.


wernilein
beantwortet von wernilein am 3. März 2009 21:19
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wenn du nicht spurst,gehts zur Blutprobe....


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 3. März 2009 21:16
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Wenn Du nicht pustet, nehmen sie Dich eben mit und lassen einen Bluttest machen.


thedude
beantwortet von thedude am 3. März 2009 21:16
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Nein! aber dann ab zur Blutprobe!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 3. März 2009 21:15
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Nöö, Du musst nicht pusten. Aber dann musst Du zur Wache und stattdessen Blut spenden.


auchmama
beantwortet von auchmama am 3. März 2009 21:15
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Keine Rechte nur pusten...oder es geht zum Aderlass ins Krankenhaus...


mbmama
beantwortet von mbmama am 3. März 2009 21:15
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Ja/keine


Marple
beantwortet von Marple am 3. März 2009 21:16
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Sie können drauf bestehen!

Zwingen mit Gewalt nicht - aber dann können sie Dich (notfalls auch mit Gewalt) zur Blutprobe mitnehmen!

Kommentar von 2aa7426925670decfca27f76e00a580esmallChamaeleon1205 am 3. März 2009 21:18

habe ich mal bei: Toto&Harry gesehen. stimmt!


anonym
beantwortet von paggio am 3. März 2009 21:16
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Rechte? Fahr Nüchtern.Dann ist Pusten kein Problem.


whiterabbit
beantwortet von whiterabbit am 3. März 2009 21:16
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Wo wohnst du? Ich will wissen, wo ich NICHT langlaufen/-fahren sollte.


Amelie07
beantwortet von Amelie07 am 3. März 2009 21:15
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Ja du musst pusten.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. März 2009 22:23

Nein.

Die Kontrolle mittels Atemalkoholmessung ist das mildere Mittel. Dieses Angebot muss nicht angenommen werden, Konsequenz ist dann aber eine Blutentnahme gem. §81a StPO (hier besteht eine sog. passive Mitwirkungs- bzw. Duldungspflicht)

Kommentar von C3bd3b6526217119a03bb9a704ee61dcsmallAmelie07 am 3. März 2009 22:49

ja stimmt. aber dann kann er auch einfach pusten. aber du hast recht, das kann er verweigern, aber bringen würds ihm nix.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. März 2009 23:07

genau ;-)

Allein schon um sich zu "entlasten" sollte man dem Atemalkoholtest zustimmen, so ist das ganze evtl. ganz schnell erledigt... tut ja nicht weh.


anonym
beantwortet von doris11 am 3. März 2009 21:15
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Nein,du kannst verweigern ,und bist dann automatisch alkoholisert,und der Schein ist weg.


anonym
beantwortet von Hammertime009 am 3. März 2009 21:15
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nein, die können dich nicht zwingen. das wäre körperverletzung


oldhenry1947
beantwortet von oldhenry1947 am 17. März 2009 22:07
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Wenn man es ablehnt, kann eine Blutprobe angeordnet werden.


samy07
beantwortet von samy07 am 3. März 2009 21:17
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jupp sonst machst dich verdächtig auch wenn kein tropfen alkohol zu dir genommen hast. Wenn Pech hast musste sogar Blutabnehmen lassen.... Wenn nichts zu verbergen hast dann puste doch einfach. Das kommt so oder so raus....


holsch
beantwortet von holsch am 3. März 2009 21:16
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nein mußt Du nicht...aber blut abgeben


hioly
beantwortet von hioly am 3. März 2009 21:16
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ja


anonym
beantwortet von Centrillo2 am 3. März 2009 21:16
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die können dich nur zum bluttest zwingen, da du da nicht zubeitragen musst. das geht sonst rechtlich nicht


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 3. März 2009 21:15
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yep

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 3. März 2009 22:23

Nein.

Die Kontrolle mittels Atemalkoholmessung ist das mildere Mittel. Dieses Angebot muss nicht angenommen werden, Konsequenz ist dann aber eine Blutentnahme gem. §81a StPO (hier besteht eine sog. passive Mitwirkungs- bzw. Duldungspflicht)


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