können die mich dazu zwingen? was für rechte habe ich?
Wenn Du Dich weigerst, nehmen sie Dich mit zur Blutprobe.

wenn du dich weigerst nehmen sie dich halt mit zum bluttest...kannst dir ja überlegen, was dir lieber ist

Nö, musst nicht pusten, dann schleppen die Dich gleich zum Arzt und lassen eine Blutprobe entnehmen und das wird dann richtig teuer alles.

Wenn der Verdacht besteht, dass Du alkoholisiert einen Wagen gesteuert hast, und Du weigerst Dich zu pusten, kann man Dich zur Blutkontrolle zwingen :o(

Du musst nicht. Wenn Du nicht "blasen" willst, nehmen die dich mit zur nächsten Polizeidirektion. Dort wird ein Bluttest vom Amtsarzt durchgeführt. Kostet Zeit...

Nein, du musst nicht pusten. Dann dürfen sie dir aber Blut abzapfen lassen.

Ich meine, dass wenn man sich weigert, muss man mit zur Polizeidienststelle und dort wird dann von einem Arzt stattdessen Blut abgenommen.

Nein, aber dann muss man es sich gefallen lassen, zur Blutprobe mit kommen zu müssen. Und, das dürfen die.

Wenn Du nicht pustet, nehmen sie Dich eben mit und lassen einen Bluttest machen.

Nöö, Du musst nicht pusten. Aber dann musst Du zur Wache und stattdessen Blut spenden.

Keine Rechte nur pusten...oder es geht zum Aderlass ins Krankenhaus...

Sie können drauf bestehen!
Zwingen mit Gewalt nicht - aber dann können sie Dich (notfalls auch mit Gewalt) zur Blutprobe mitnehmen!
Chamaeleon1205 am 3. März 2009 21:18 habe ich mal bei: Toto&Harry gesehen. stimmt!

Wo wohnst du? Ich will wissen, wo ich NICHT langlaufen/-fahren sollte.

Ja du musst pusten.
PepsiMaster am 3. März 2009 22:23 Nein.
Die Kontrolle mittels Atemalkoholmessung ist das mildere Mittel. Dieses Angebot muss nicht angenommen werden, Konsequenz ist dann aber eine Blutentnahme gem. §81a StPO (hier besteht eine sog. passive Mitwirkungs- bzw. Duldungspflicht)
Amelie07 am 3. März 2009 22:49 ja stimmt. aber dann kann er auch einfach pusten. aber du hast recht, das kann er verweigern, aber bringen würds ihm nix.
PepsiMaster am 3. März 2009 23:07 genau ;-)
Allein schon um sich zu "entlasten" sollte man dem Atemalkoholtest zustimmen, so ist das ganze evtl. ganz schnell erledigt... tut ja nicht weh.
Nein,du kannst verweigern ,und bist dann automatisch alkoholisert,und der Schein ist weg.
nein, die können dich nicht zwingen. das wäre körperverletzung

Wenn man es ablehnt, kann eine Blutprobe angeordnet werden.
jupp sonst machst dich verdächtig auch wenn kein tropfen alkohol zu dir genommen hast. Wenn Pech hast musste sogar Blutabnehmen lassen.... Wenn nichts zu verbergen hast dann puste doch einfach. Das kommt so oder so raus....
die können dich nur zum bluttest zwingen, da du da nicht zubeitragen musst. das geht sonst rechtlich nicht

yep
PepsiMaster am 3. März 2009 22:23 Nein.
Die Kontrolle mittels Atemalkoholmessung ist das mildere Mittel. Dieses Angebot muss nicht angenommen werden, Konsequenz ist dann aber eine Blutentnahme gem. §81a StPO (hier besteht eine sog. passive Mitwirkungs- bzw. Duldungspflicht)
Richtig!
Die Kontrolle mittels Atemalkoholmessung ist das mildere Mittel. Dieses Angebot muss nicht angenommen werden, Konsequenz ist dann aber eine Blutentnahme gem. §81a StPO (hier besteht eine sog. passive Mitwirkungs- bzw. Duldungspflicht)