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Alkohol am Steuer! Freispruch möglich?

Frage von Foolio Foolio

Hallo,war heute nacht mit einem Kumpel in einer disco. Haben ordentlich alkohol getrunken. Ich und mein Kumpel haben schon vorab beschlossen im auto zu schlafen. Als wir gegen 5uhr die disco verließen kam mein kumpel noch mit irgendwelchen leuten ins gespräch. ich bin direkt ins auto gegangen. Als mein kumpel kam bin ich aus blödsinn ihm vor der nase ein paar meter weg gefahren( keine 50 meter ) . Bei meinem glück standen da natürlich grad die bullen. musste blasen 1,55promille - aufs revier blutabnahme und so weiter....Meine Frage: Ist es möglich frei gesprochen zu werden, weil ich wäre ja garantiert nicht weiter gefahren. Zum einen war mein kumpel ja nicht im auto zum anderen hatten wir auch teppiche und kissen im auto gehabt worauf zu schließen ist das wir wirklich vor hatten im auto zu schlafen. Was die Polizisten auch sahen->aber es waren halt echte * die nicht mit sich reden ließen.Wie lange dauert es bis ich das ergebnis der blutuntersuchung bekomme?

Danke für eure Antworten

und ich bin noch nie vorher betrunken auto gefahren...mein glück muss man haben

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Antworten (14)

  • 5
    Antwort von schulle2 schulle2

    Keine Chance. Oder Du nimmst Dir den Kachelmann-Anwalt. Danach bist Du aber lebenslang pleite.

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    Selbst der Kachelmann-Anwalt könnte in einem so offensichtlichen Fall nichts machen...

  • 2
    Antwort von norbert9014 norbert9014

    Du bist betrunken gefahren... ob 5 m oder 50 km ist relativ egal.

    Und ja- der Lappen ist weg,- bei 1,6 %o hast Du wenig Chancen.

    Dass Du überhaupt den Schlüssel umdrehen kannst und über die motorischen Fähigkeiten verfügst, Dein Auto zu bewegen lässt in jedem Verkehrsrichter den Bestand der "Gewöhnung" vermuten... das ist anders als bei jemandem, der Alkohol nicht gewöhnt ist. Der torkelt, kotzt, pennt weg... irgendwas an Totalausfall: Du aber bist in der Lage Auto zu fahren.... das kommt nicht gut!

    Und das wirst Du anders auch nicht erklären können: Bemüh Dich auch nicht, dass würde Dir der Richter als "notorisch uneinsichtig" auslegen

    Geh in eine Selbsthilfegruppe... ohne Unterschrift und freiwillig: Dann kann man sehen, dass Du von Dir aus was tust... und könnte das für Dich positiv auslegen. Weil es freiwillig geschieht! Und wie gesagt: Es könnte positiv ausgelegt werden,- muss es aber nicht

    Aber letztlich- schlechter kann es jedenfalls nicht werden

    Wär aber nur ein Tip!

    Kommentar von Foolio Foolio

    Also einsichtig bin ich schon. Aber es ist halt extrem bitter. Ich weis das es mega dumm war und würds auch nie wieder machen. Ja mit der sache der gewöhnung-> zum einen klappten die koordinationstest die der arzt mit mir machte nicht zum anderen hab ich bis vor 2-3jahren als recht viel getrunken fr/sa meistens betrunken. mittlerweile trink ich echt selten aber wenn dann recht viel. War gestern auch mein erster alkohol seit über 5 wochen. Deswegen hoffe ich auf leberwerte. die müssten das dann ein bisschen wiederspiegeln

  • 2
    Antwort von snugata snugata

    da hast ja so richtig schön aufs brett geka**t!

    du hast unter starkem alkoholeinfluss das auto im öffentlichen verkehrsraum bewegt (es sei denn, es war n privatgelände, vorzugsweise deines oder das deines freundes) - das ist völlig ausreichend. was du eigentlich wolltest und vorhattest interessiert überhaupt gar niemanden.

    wenn du höflich und ehrlich bist bei der verhandlung, dann kann es sein, dass du ne etwas mildere strafe bekommst.. kommt auch bissl auf den richter an. aber mehr kannst du einfach nicht erwarten.

    blöd gelaufen

    lg :)

    Kommentar von outfreyn outfreynoutfreyn

    es sei denn, es war n privatgelände

    Das allein würde nichts nützen - es müsste auch umfriedet gewesen sein.

    Kommentar von snugata snugatasnugata

    japp :)

  • 1
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Tatsache ist: Du saßest erheblich angetrunken am Steuer eines Pkw.

    Und nun erwartest Du allen Ernstes, dass Dir jemand Deine Story abkauft?

    Kommentar von Foolio Foolio

    story?!?hab genau geschildert wie es war und wie gesagt. mein kumpel war ja nicht bei mir im auto ohne ihn wär ich schon 3 mal nicht gefahren. und wir hatten auch teppiche und kissen dabei

    Kommentar von snugata snugatasnugata

    .. könnte auch so ausgelegt werden, dass ihr die in weiser voraussicht für die mädels dahin drapiert haben könntet :)

    lass mal, aus der nummer kommste nicht mehr raus - du hast angetrunken das auto im öffentlichen verkehrsraum bewegt - punkt..

    du kannst dich jetzt nur noch drauf konzentrieren, dass du den richter davon überzeugst, dass es dir leid tut usw...

    lg :)

  • 1
    Antwort von aries74 aries74

    Selbst nur einen Meter mit 1,55 Promille zu fahren ist fahrlässig und kann gefährlich sein. Ich kann verstehen dass sie nicht mit sich reden ließen. Ist zwar eine dumme Situation für Dich, aber selber schuld.

  • 0
    Antwort von volker3329 volker3329

    Sobald du das Fahrzeug anläßt gild das als bewegen: Nun bezahlst du für deine Dämlichkeit.Da wird der Führerschein wohl 6 Monate weg sein und eine saftige Geldstrafe gibts noch obendrauf.

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    Antwort von siller siller

    Ich kann dir nur empfehlen in Zukunft das Auto komplett daheim zu lassen und mit deinen Kumpels mit dem Zug zu fahren, wenn man eh schon weiß, dass man betrunken aus der Kneipe/Disko kommt, was ja nicht schlimm ist, aber dann darf man halt kein Auto mehr bedienen. Und dann könnt ihr auch soviel trinken wie ihr wollt. Aber 1,55 Promille hinterm Steuer is EXTREM gefährlich. Jeder Meter den man fährt. Zumal die meisten "Disko-Boys" eh schon höchst aggressiv hinterm Steuer unterwegs sind, wenn man sich Samstagnachts mal so die jungen Leute ansieht, wie die auf der Straße mit ihrem ersten eigenen Wagen rumkaspern.

    Die Post von der Polizei kommt du dann die nächsten Wochen. Ich würde nicht auf Einspruch bestehen! Denn auch das Kissen und die Decke läßt darauf schließen, dass ihr das wohl schon öfters so gemacht habt, also trinken + fahren.

    Ich bezweifle schwer, dass Leute, die in schonmal erwischt worden sind, das erste Mal betrunken Auto gefahren sind, ebenso bei dir. Meist ist das doch so, dass "Party-people" jedes Wochenende sternhagelvoll sind und auch jede Woche seelenruhig wieder mit dem Wagen heim kutschieren! Also nur ne Frage der Zeit, bis der Lappen mal weg ist. Bei manchen geht das jahrelang gut und dann passierts halt...

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    Antwort von siller siller

    Nein.Auch betrunken schlafen im Auto ist nicht erlaubt! (Auch wenn es offiziell kaum einer weiß) Zumal man A) sich nirgends einfach so zum pennen auf einen fremden Parkplatz für längere Zeit hinstellen darf B) man ja doch in Versuchung kommen kann, zu fahren. Woher weißt du, wann du die 1,55 Promille abgebaut hast? Lass mich rechnen, für 1,55 Promille, mußt du 10-12 Stunden im Auto schlafen, das tut keiner!

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    .Auch betrunken schlafen im Auto ist nicht erlaubt!

    Für die Behauptung würde ich gern mal eine Quelle sehen.

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    Antwort von Invidia1992 Invidia1992

    Da wirst du nicht viel Glück haben, schätze ich.

    Schließlich darf man betrunken nicht mal hinterm Steuer sitzen - OHNE zu fahren. Ist 'nem Bekannten passiert - der wollte auch nur nach der Disco im Auto schlafen und ist von der Polizei gesehen worden.

    Die Polizei argumentiert folgendermaßen: 1. Bist du schon ein Stück gefahren - ganz egal, wie weit. & 2. Kannst du beweisen, dass du nicht weiterfahren wolltest?

    Kommentar von PatrickLassan PatrickLassanPatrickLassan

    Schließlich darf man betrunken nicht mal hinterm Steuer sitzen - OHNE zu fahren.

    Sobald man den Schlüssel ins Zündschloss steckt gibt's Ärger, sonst nicht. Die Polizei kann im übrigen argumentieren , soviel sie will, sie muss nachweisen können, dass man gefahren ist.

    . Kannst du beweisen, dass du nicht weiterfahren wolltest?

    Niemand muss seine Unschuld nachweisen, Polizei und Staatsanwaltschaft müssen die Schuld beweisen.

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    Antwort von AniFis AniFis

    mit freispruch würd ich nicht rechnen. ob du's wolltest oder nicht, spielt dabei keine rolle. vielleicht hast du aber glück und es bleibt bei geldstrafe + fahrverbot.

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    Antwort von Flitzmaster Flitzmaster

    Die kurze Strecke könnte Deine Strafe abmildern, aber Du wirst nicht gänzlich straflos davon kommen.

    Das Ergebnis ist in ca. einer Woche bekannt.

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    Antwort von mclovin93de mclovin93de

    kommt auf den richter an, kann sein das du freigesprochen wirst kann aber auch nicht sein, ich denke aber ehe rnicht, gesetz ist gesetz!

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    Antwort von Svenhax Svenhax

    nein aber kanns auf eine minderung mit anwalt rauskommen das du ca nur 6 mon den schein wegbekommst aber 1.600 € strafe sind sicher mfg

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Deine Chancen stehen denkbar schlecht.

    Rechne mal mit 7 Punkten, mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und 1-2 Monatslöhnen Bußgeld.

    Kommentar von Foolio Foolio

    ist nur das ergebnis der atemluft. und die messgeräte sind nicht genau. die ergebnisse sind meist en bisschen niedriger als später bei der blutentnahme. also ich rechne damit das es über 1,6 waren

    Kommentar von Flitzmaster FlitzmasterFlitzmaster

    Kommt drauf an, wenn er innerhalb von 10 Min vor dem Atemtest noch ein Schluck genommen hat, kann der Wert von 1.5 Promille fälschlich überhöht sein.

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