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Alkohol am Steuer 2,33 Promille

Frage von faniterror faniterror

Hallo und guten Abend,

meine Freundin ist vor 2 Tagen schwer mit dem Auto verunglückt. Niemand hätte gedacht, dass der Insasse noch lebt, sie lebt aber! Sie hatte 2,33 Promille Atemalkoholwert, den ganzen Tag getrunken und sie weiß nichts mehr, Sie hat kurz vorher die 3. Fehlgeburt in 1 Jahr gehabt und ich denke, sie hat deshalb so vielgetrunken, das tut sie sonst nicht und das sie noch gefahren ist, weiß sie nicht mehr. Sie hat die Leitplanken zerstört, sich mehrfach überschlagen, das Auto ist ein Totalschaden. Was kommt auf sie zu? Sie ist im Außendienst tätig, kann ihren Job jetzt nicht mehr ausüben, das Fahrzeug war Vollkasko, was zahlt die Versicherung? Wie lange wird sie ihn weg haben? Vor 15 Jahren, als junge Frau hatte sie ihn schon einmal weg, MPU dann bestanden und seitdem Unfallfrei gewesen. Weiß irgendjemand einen Rat?

Vielen dank!

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Antworten (5)

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    Antwort von wwwvphhde wwwvphhde

    zu 1: Strafbehehl mit ca 12 Mon. Sperrzeit zur Wiedererteilung der FE; ca ein Monatsnettogehalt als Strafe; die FE wird eingezogen und vernichtet. zu 2: die Versicherung wird den Schaden am Eigentum nicht regulieren; den Fremdschaden schon; jedoch kann da noch eine Regressieonspflicht auf sie zukommen. zu 3: wie gesagt im Durchschnitt ein Jahr Sperre ab Tattag. zu 4: ab sofort keinen Alkohol, ein Etg-Kontroll-Check in Auftrag geben zum Beleg der Abstinenz.

    Wenn der damalige Vorfall schon zur MPU führte, ist die Alkoholgewöhnung damalig schon sehr hoch gewesen. Es wäre ratsam, mit professioneller Hilfe herauszufinden, warum Ihre Freundin bei Problemen verstärkt Zuflucht im Alkohol sucht; Alternativen zu erarbeiten und diese in den Alltag zu integrieren.

    Zukünftigen Alkoholkonsum sehe ich aus gutachterlicher Sicht als sehr schwierig an; ich denke, dass hier Raum für eine lebenslange Abstinenzforderung ist.

    Beglückwünschen Sie sie zum Überleben, wenn sie dass gewollt hat .......

    Auch hier wird der GA sicherlich nachfragen.

    Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn

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    Antwort von zwierbler zwierbler

    Bei der menge von Alkohol war deine Freundin unzurechnungsfähig. Ich denke mal das sie den Strafbefehl zugeschickt bekommt. Die Anwälte wollen verdienen und sind auf eine Verhandlung aus. Den kann sie auch noch einshalten, sollte es zu einer Verhandlung kommen, aber in der regel richten die auch nix aus. Sie muß sagen das sie nur an einem Ort getrunken hat simit ist es eine Tat.Sie kann bestraft werden dann bis 2 Jahre. Ich denke mal sie bekommt 12 bis 15 Monate den Lappen weg, danach MPU. Das heißt Urinwerte machen und Haaranalise, den ohne das kommst nicht mehr durch.In Suchtberratung gehen in Pforzheim ist es die blv, die machen auch die Urin u Haar Test zu günstigen Preisen. Haben eigene Phsychologen, bereiten dich auf die MPU vor. 15 Jahre liegen der MPU Stelle an Akteneinsicht vor, dem Gericht über 20 Jahre.Alles was im Bundeszentralregister , Verkehrszentralregister steht und Führungszeugnis. Schaden zahlt die Versicherung, hollt sie sich dann wieder von ihr.

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    Antwort von hajoka hajoka

    Die erste MPU ist vermutlich nicht mehr in ihrer Akte - das ist allerdings auch das einzig positive...Bei alledem, Außendienst, schwerer Unfall, über 2 Promille, ggf. 2. MPU - ich würde mir wohl einen Anwalt nehmen, der sich mit sowas auskennt. Andernfalls wirds wohl ziemlich teuer: Auto futsch, Job weg, Strafbefehl, MPU( inklusive Therapie und ein Jahr nachgewießene Abstinenz - sind in dem Fall unumgänglich). Um ehrlich zu sein: Wenn, was unwahrscheinlich ist, nicht auf so etwas wie Unzurechnungsfähigkeit erkannt wird, siehts erstmal ziemlich duster aus - allerdings sind über 2,3 Promille für eine Frau exorbitant - sämtliche Damen. die ich kenne wären bei solch einem Wert nicht mehr in der Lage das Auto zu finden, zu starten geschweige denn einen Meter zu fahren. Aufgrund der zwingenden MPU wird Deiner Freundin nichts anderes übrig bleiben, als sich mit dieser Thematik ernsthaft auseinander zu setzen - wer weiß...möglicherweise ist der Schlamassel eben dafür gut gewesen - manchmal brauchts so eine harte Schule!

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    Antwort von drewerdrewer drewerdrewer

    der führerschein ist 100 % weg..und zwar für mindestens 1 Jahr..Ausserdem muss sie zur MPU denn diese gilt für alle alkoholfahrten ab 1,6 promille.auf den schaden wird sie auch sitzen bleiben.bei grob fahrlässigem verhalten zahlt die versicherung nicht.ausserdem muss sie nochmal mit einer geldstrafe durch die staatsanwaltschaft rechnen.diese wird nach tagessätzen gerechnet.hierbei gilt ihr monatliches einkommen als richtungsgeber für die höhe.aber ich denke es werden mindestens 1200 euro sein.

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    Antwort von Helmi123 Helmi123

    Es gefällt mir jetzt nicht, wenn ich sagen muss, dass die Versicherung wegen des Alkohols bestimmt nichts zahlen wird außer den Schaden, den sie angerichtet hat (Leitplanke etc.) Es kann aber sein, dass die Versicherung das Geld von Deiner Freundin zurückfordern wird.

    Und der Führerschein ist auch weg. Ich kann aber nicht sagen, wie lange.

    Ich hoffe aber, dass ich mich irre, da ich mich nicht so gut mit diesem Thema auskenne.

    PS Es tut mir leid wegen ihrer Fehlgeburten.

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