hi würde mal gerne wissen was man mit 17 alkoholisches trinken darf. nach was wird das eigentlich unterteilt? wahrscheinlich nach % aber wie viel, z.b gibt es ja wein mit 15% gehalt. darf ich dann nur bier und wein und sekt trinken oder auch andere alkoholische getränke wo halt unter dem % satz ist wie erlaubt??? will nämlich meinen 17 feiern, weiß aber nicht was ich dazu alles kaufen darf und auf was ich achten muss.
Alkohol 17
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GetGoingGetGoing
Du darst alkoholische Getränke mit bis zu einer Volumenkonzentration an Alkohol von 11% trinken.
Allerdings sind jeglich auch noch so geringe Mengen an Brandwein (Schnaps) erst ab 18 freigegeben. Das heißt also auch, dass wenn du z.B. ein Mixbier kaufen willst, in dem ein bisschen Vodka (oder anderer Brandwein) ist, du dieses erst mit 18 Jahren käuflich erwerben und trinken darfst.
Häufig wird das von den Verkäuferinnen aber übersehen^^
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ChriseRChriseR
Wein und Bier halt kannste kaufen und dann noch en paar andere getränke die halt fruchtig schmecken aber wenig prozente haben!
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AronphoenixAronphoenix
Also kaufen und trinken darfst du grundsätzlich alles.
Die Frage ist ob man dir die Sachen auch VERkaufen darf, nzw. dich trinken lassen darf. Um unnötiges Gerede zu unterbinden ist ein ein Auszug aus dem JuSchG:
"§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
[...]"
Heißt: An den 3 genanten Orten darf man dir nur Bier, Wein, Sekt und alles ohne Branntwein verkaufen und trinken lassen. Wodka, Wisky usw. darf man dir nicht verkaufen.
Was du auf Privatgelände machst bzw. bekommst interesiert dann wieder keinen.
Im übrigen ist egal was du bekommst: Ärger hat nur der Verkäufer.
Mit den %% hat deas nichts zu tun.
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marcel1979marcel1979
Die Faustformel "alles über 15%" wird zwar häufig benutzt ist aber rein vom Gesetz her falsch. Das Jugendschutzgesetz macht nur eine Einteilung nach Branntweinhaltig oder nicht.
- Alkohlika ohne Branntwein sind demnach ab 16 Jahre
- Alkoholika mit >= 15% Branntwein sind ab 18 Jahre
Zusätzlich gibt es noch die Alkopops, die aufgrund ihrer "Verharmlosung" des Alkohols eine besondere Rolle spielen und nur ab 18 Jahren gekauft werden dürfen. Theoretisch sind also Starkbiere mit 30% auch für 16-jährige käuflich.
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seFISTseFIST
Trinken darfst du alles - insofern dir das deine Erziehungsberechtigten Erlauben
beim Verkauf is es so das Wein und Bier ab 16 erlaubt ist, alles andere ab 18
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THJ1991THJ1991
Mit 17 darf man Bier,Wein und Sekt trinken. Schnaps und andere hochprozentige Getränke darf man erst ab 18 trinken.
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onomantonomant Trinken darf man es. Man darf es sogar kaufen. Es darf nur nicht verkauft werden.
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Twilightfan123Twilightfan123
alkopops v+, becks, sekt und so... Ja nach %, denn wodka verkaufen die dir auch nicht, wiel die meisten 16-30% enthalten
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Thilo87Thilo87 alcopops sind ab 18
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lolstaylerlolstayler Genau !
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dieeunwissende hochprozentiges wie wodka ab 18
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PoldiliciousPoldilicious
Gar nix. Auch Bier und Wein sind erst ab 18
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lolstaylerlolstayler quatsch !
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PoldiliciousPoldilicious XD... wollte mal Spielverderberin sein... wir können auch das Gesetz nehmen... ja 16 ist erlaubt... Sekt, wein, Bier
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs.2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
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onomantonomant Es geht ums trinken - nicht ums kaufen.
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PoldiliciousPoldilicious Willst du ihm helfen oder mich anlabbern?
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Twilightfan123Twilightfan123 müll :)
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PoldiliciousPoldilicious Gesetze sind kein Müll XDD.. na ja ab und zu
Wo kommen die 11% her?