Ein Freund von mir hat sich gestern mit 2 Mädchen getroffen , die beide 13 Jahre alt sind , sie haben ihn gebeten Alkohol mitzunehmen , er nahm eine Flasche Wodka mit er selber ist 16.
Da die beiden Mädchen übertrieben haben , wollte er sie mit der andren nach Hause tragen , auf dem weg kotzte sie , es kamen Leute und fragten ob sie Hilfe brauchen er verneinte das mit dem Mädchen.
Ein Krankenwagen wurde gerufen , er ist aber weggelaufen , was passiert mit ihm? Angeblich wüsste die Polizei alles.
Das 13 Jährige Mädchen hatte eine Alkoholvergiftung.
Er ist Ratlos....
Ihm kann man keinen verstoßt gegen §9 vorwerfen und auch kein Busgeld verhängen.
§9 sieht kein Bußgeld vor.
Das ist in §28 vorgesehen und auch nur wenn der "Täter" über 18 ist.
Außerdem gilt §9 nur in der Öffentlichkeit. Wir wissen nicht wo das passiert ist.
Man könnte ihm u.U. fahrlässige KV vorwerfen.