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Alkohl + Minderjährige ,rechte dritter?

Frage von tutweh tutweh

Ein Freund von mir hat sich gestern mit 2 Mädchen getroffen , die beide 13 Jahre alt sind , sie haben ihn gebeten Alkohol mitzunehmen , er nahm eine Flasche Wodka mit er selber ist 16.

Da die beiden Mädchen übertrieben haben , wollte er sie mit der andren nach Hause tragen , auf dem weg kotzte sie , es kamen Leute und fragten ob sie Hilfe brauchen er verneinte das mit dem Mädchen.

Ein Krankenwagen wurde gerufen , er ist aber weggelaufen , was passiert mit ihm? Angeblich wüsste die Polizei alles.

Das 13 Jährige Mädchen hatte eine Alkoholvergiftung.

Er ist Ratlos....

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Antworten (11)

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    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Zum einen kann der 16jährige nach § 9 JuSchG mit einer empfindlichen Buße belegt werden, weil er den Alkohol weitergegeben hat.
    .
    Darüber hinaus droht ihm eine Anzeige wegen Körperverletzung.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ihm kann man keinen verstoßt gegen §9 vorwerfen und auch kein Busgeld verhängen.

    §9 sieht kein Bußgeld vor.

    Das ist in §28 vorgesehen und auch nur wenn der "Täter" über 18 ist.

    Außerdem gilt §9 nur in der Öffentlichkeit. Wir wissen nicht wo das passiert ist.

    Man könnte ihm u.U. fahrlässige KV vorwerfen.

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    Antwort von hilyhollywood96 hilyhollywood96

    Zu dem Thema habe ich gerade eine Menge gelernt in der Schule. 1. Die Mädchen hätten nicht Wodka, aber auch sonst nichts alkoholisches Trinken dürfen, da man erst ab 16 Jahren etwas Trinken darf und zwar auch nur Bier und Wein. Der Freund hätte es selber nicht trinken, weder noch dem Mädchen geben dürfen. Da er schon teilweise strafmündig ist, wird er auch eine Strafe bekommen. Das Mädchen ist noch nicht strafbar und nur deliktsfähig von daher hat sie eben nur die Alkoholvergiftung und keine Strafe. Ich finde es ein bisschen gemein von den Mädchen das sie deinen Kumpel in sowas mit reinziehen. Jetzt hat er die Schuld und der arme muss irgendeine sozialleistung vielleicht machen.

    Kommentar von tutweh tutweh

    wie sieht es aus mit einer Anzeige? Strafe bedeutet?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ich weis nicht was du da gelernt haben willst, aber mit den Deutschen Gesetze hat es nichts zu tun.

    Kommentar von hilyhollywood96 hilyhollywood96hilyhollywood96

    ach was war denn falsch daran wenn ich fragen darf hmm ? Dann erklärs mir doch bitte noch einmal wenn du es besser weißt !

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das kann ich gerne machen.

    "Die Mädchen hätten nicht Wodka, aber auch sonst nichts alkoholisches Trinken dürfen, da man erst ab 16 Jahren etwas Trinken darf und zwar auch nur Bier und Wein."

    Es gibt in der ganzen BRD kein Gesetz das jemandem verbietet irgendwas zu trinken oder zu rauchen. Nichtmal er Konsum von illegalen Drogen ist verboten.

    "Der Freund hätte es selber nicht trinken, weder noch dem Mädchen geben dürfen."

    Trinken darf er. Die Abgaben von Alkohol ist nach §9 JuSchG nur in der Öffentlichkeit verboten und Ordnungswidrig wäre es für ihn nur wenn er über 18 wäre.

    "Da er schon teilweise strafmündig ist, wird er auch eine Strafe bekommen."

    Die Schuldfähigkeit spielt hier keine Rolle, da es erstmal um eine Ordnungswidrigkeit geht, die er hier nicht begangen hat. Man könnte ihm ggf. fahrlässige KV anhängen, aber das glaube ich nicht

    "Das Mädchen ist noch nicht strafbar und nur deliktsfähig von daher hat sie eben nur die Alkoholvergiftung und keine Strafe."

    Ein Mensch kann nicht strafbar sein. Und seelbst wenn, der Konsum von irgendwas steht nicht unter Strafe.

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Was soll ihm schon passieren? Nichts. Man könnte mit viel fantasie fahrlässige KV daraus machen, aber ich denke nicht das da was kommt. Sonst würde es viele solcher Verfahren geben...

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    Antwort von Fellstiefelchen Fellstiefelchen

    Das dürfte unter Fahrlässigkeit fallen und somit ist er strafbar. A weil er Minderjährigen Alkohol gegeben hat, B weil er weg gerannt ist , C weil er Wodka besessen hat (wo man aber drüber hin weg sehen kann je nach Richter). Ergibt in seinem alter max. Sozialstunden oder einfach eine dicke Verwarnung.

    Er wird wohl von den Eltern der Mädchen eine Anzeige bekommen, solange diese noch weiss er war. Er kann natürlich auch schon versuchen es selber zu regeln. Er soll zu den Eltern gehen und sich entschuldigen und vorallem bei dem Mädchen. So kann er vl eine Anzeige von den Eltern zumindest verhindern. Ob die Polzei selber noch was unternimmt liegt daran was Polizei und Eltern ausgemacht haben.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Wiso sollte die Eltern das bei ihm anzeigen? Das ist ziemlich sinnlos. UNd warum soll er Probleme haben wenn er Wodka besessen hat? Ist doch nicht verboten.

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    Antwort von Kolibri5 Kolibri5

    hi. da er selbst noch minderjährig ist, wird wohl nicht sehr viel passieren. maximal ein paar sozialstunden können dabei rumkommen, denke ich mir. lg koli

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    Antwort von vicccci vicccci

    also ich denke menschlich ist es jetzt nicht von ihm wegzulaufen aber das ist ein anderes Thema. Er darf nicht im besitz von hartem alkohol sein, aber die Mädchen sind auch selbstverantwortlich. DIe Frage die geklährt werden müsste wäre woher hat dien Freund den alkohol der verkäufer bekommt einen auf den Deckel der Rest nun ja unter 18 kein alkohol wenn ihr das erste mal aufgefallen seid denke ich mal ne verwahrnung aber sicher bin ich mir auch nicht..

    Kommentar von tutweh tutweh

    Er hat den Alkohol aus dem Urlaub mitgenommen , da hat sich angeblich niemand über sein Alter gekümmert.

    Kommentar von vicccci vicccci

    schwer zu sagen , ich an seiner stelle würde mit nem riesen korb voller süßigkeiten und blumne sich aufrichtig entschuledign gehen und erklähren das es sein erstes vergehen sei und es ihm unendlcih leid tut

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Es ist niemandem verboten ALk zu besitzen.

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    Antwort von fragmichnet3 fragmichnet3

    Der ist auch minderjährig. Der der ihm das alkohol verkauft hat ist schuld! Es ist verboten menschen unter 18 Jahren alkohol zu verkaufen.

    Kommentar von tutweh tutweh

    Er hat den Alkohol aus dem Urlaub mitgenommen , da hat sich angeblich niemand über sein Alter gekümmert.

    Kommentar von MrSubway MrSubwayMrSubway

    Dann hat an der Stelle wohl der Zoll geschlampt.

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    Antwort von Infokrieg Infokrieg

    Polizei wird mit sicherheit Anzeige gegen ihn erstatten .............

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    Antwort von MrSubway MrSubway

    Mädchen + Wodka Pur = das geht niemals gut vorallem nicht wenn sie 13 sind.

    Einer 13 Jährigen Wodka geben also der verdient links und rechts eine + mitten rein !!!

    Kommentar von tutweh tutweh

    Es ist nunmal passiert , er bereut es ja aber was soll er jetzt tun? Was hat es für rechtliche Folgen?

    Kommentar von MrSubway MrSubwayMrSubway

    Rechtliche Folgen hm....mal überlegen...ah ja:

    Fahrlässige Körperverletzung (er hat einen Krankenwagen gerufen also fällt unterlassene Hilfeleistung weg).

    Werden wahrscheinlich Sozialstunden sein.

    Und tun kann er nichts mehr es ist nunmal passiert.

    Das einzigste was er tun kann ist die Strafe wie ein Mann anzunehmen und sich nicht mehr mit Kindern einlassen die nur mit ihm rumhängen um Alk zu bekommen.

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    Antwort von hakennase hakennase

    was für ein wirres geschwätz. bitte zuerst einmal ausnüchtern und später eine verständliche frage formulieren.

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    Antwort von wernilein wernilein

    Er bekommt einen Rat..wegen dem Ratlos.Erst denken,dann saufen...

    Kommentar von tutweh tutweh

    Er selbst hat ja kaum was getrunken,nur was ist mit seinen Rechten?

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    Er hatte die kontrolle über den Alkohol !!

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