Computermann am 28.01.2008 um 20:36 Uhr
Bei meinem Fahrzeug ist ein Betrunkener auf den Kotflügel gefallen, ich habe eine Tiefe Delle drinnen,der Alki (Betrunkener) hatte immerhin 4,8 Promille (laut Polizei) das Problem er war von der Polizei ins Krankenhaus eingewiesen Worden (mit 3,2 Promille) ,dort hatte er noch Durst bekommen und ist On The Road again Nachtanken gegangen.Problem KEINE VERSICHERUNG ÜBERNIMMT DEN SCHADEN ! was mache ich jetzt ?

Das sieht schlecht aus.
Natürlich könntest Du ihn verklagen und würdest voraussichtlich auch gewinnen, aber die Gerichtskosten legst Du erst einmal vor und wenn dann nichts zu holen ist, bleibst Du im Ergebnis darauf sitzen. Natürlich hast Du dann einen schönen Titel und der hält auch 30 Jahre, aber jemand der bei der BAK noch laufen kann, ist praktizierender Alkoholiker, so daß die Wahrscheinlichkeit gering ist, daß er es noch zu etwas bringt.
Ein möglicherweise erfolgversprechender Ansatz wäre, im Rahmen der Amtshaftung gegen Polizei bzw. Krankenhaus vorzugehen. Dazu müßtest Du aber eine Verletzung von Dienstvorschriften vortragen. Ist nicht unkompliziert, wenn Du juristischer Laie bist. Ein Anwalt aber kostet wieder. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest Du es versuchen.

an alle ! die Krankenhausversicherung hat da ein loch gefunden,die Polizei ist nicht haftbar zu machen.Bei dem Typ Alki ist nichts zu holen, ausserdem hat er schon eine Leberzirose (das ende naht)seine Famielie hat er schon seit längerem verlassen,die Frau ist wieder mit einem anderen Verheiratet,sie hatten auch keine Kinder (vom Alki)und das Krankenhaus hat zwar eine Versicherung die hat eine Lücke entdeckt die sie von jedlicher Zahlung befreit.und was ich noch mitteilen muss eine Anzeige hatte ich schon abgegeben.

Dieser Mann könnte eventuell einen Betreuer/Ansprechpartner beim Sozialamt haben - vielleicht gibt es da über das Amt irgendeine Möglichkeit, Dir zumindest einen Teil zu erstatten. ich denke mir nur, vom Amt bekommen diese Menschen ja auch oft einmalige Beihilfen zu allem Möglichen - probier es einfach einmal...

du kannst den Schaden nur zivilrechtlich einklagen, allerdings bezweifle ich, ob du bei einem Alki Geld zu holen ist...außerdem würde ich Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten
Der Verursacher muss den Schaden begleichen, notfalls mit Hilfe des Gerichts.
Computermann am 28. Januar 2008 20:45 einem Nackten in welche tasche greifen ?

Also er besitzt ja offenbar mindestens ein Auto. Verklag ihn einfach auf Schadensersatz. Dann bekommst du höchstwahrscheinlich schon mal recht. Und wenn er dann irgendwie oder irgendwann mal zahlen kann, bekommst du den Schaden ersetzt. Oder wenn er nur geringes Einkommen hat, zahlt er halt in kleinen Raten zurück. Aber wenn du auf die Klage verzichtest, kriegst du definitiv nichts. Und das ganze hat nichts mit Versicherungen zu tun
Computermann am 28. Januar 2008 20:52 Sein Besitz ist 1 Zimmer,1 Radio,1 Stuhl, 1 Tisch,1 Kochplatte,1 Bett 2Hosen,2Hemden,div.socken,div. Unterwäsche ach ja noch ein Hellbrauner (dünner) Mantel der rest Sozialamt (der Typ hat noch nicht einmal ein Klotzkasten (Fernseher))
DerTroll am 28. Januar 2008 21:07 Trotzdem verklagen. Sollte er dann irgendwann mal zu Geld kommen, muß er zahlen, sogar mit Zinsen.
da hast du sehr schlechte chancen, jemand der so viel trinkt ist meistens ziemlich pleite.
Computermann am 28. Januar 2008 20:46 Bingo ! aber für alk ist immer was da ,komisch oder?
Klagen natürlich, nur nicht locker lassen. Schließlich hatte er ja irgendwo auch das Geld her sich zu betrinken. Ich würde nicht automatisch davon ausgehen, dass er keinen Job hat bzw. komplett zahlungsunfähig ist.
Computermann am 28. Januar 2008 20:53 wo das Geld zum Saufen her hat ...... will ich auch wissen

Auf jeden Fall erst mal Anzeige erstatten.
Dann würde ich mit einem Rechtsanwalt abklären, ob das Krankenhaus eine Mitschuld trägt, da man diesen Typen eventuell nicht genügend beaufsichtigt hat.

Habe ich das richtig verstanden, der Verursacher war nicht mit einem Fahrzeug unterwegs ?
Wende dich an den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband in deiner Nähe !
( zahlen nicht gerne ) Mehr kann ich hier nicht mitteilen !
Wenn Er mit einem Fahrzeug den Schaden verursacht hat, gibt es eine andere Möglichkeit !
Der Ansatz von WolfRichter ist schon absolut richtig, nur die Schlussfolgerungen sind nicht ganz vollständig: Besitzt Du eine eigene Haftpflichtversicherung mit Einschluss des Forderungsausfalls und eine Rechtsschutzversicherung, kommst Du ohne Kosten an Dein Geld: Die zivilrechtliche Klage wird von der Rechtsschutzversicherung gezahlt und den Titel übernimmt Deine eigene Haftpflichtversicherung zur Zahlung. Ich würde mich mal mit der Versicherung unterhalten.
Wenn auch die Nachhaftung bei der Versicherung nicht mehr zieht und der Kerle keine Kohle hat bleibste auf Deinem Schaden hocken, grad so als wär er weggefahren. Aber nach Verurteilung und nem zivilrechtlichen Titel hast Du ja 30 Jahre Zeit ranzukommen.
@WolfRichter: Bitte keine doppelte Negierung wie "Ist nicht unkompliziert,...". Typisch Juristen? grins
Wegen Deiner ausführlichen Antwort DH.
Juristen sind nicht unvorsichtig. ;-)))