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ALKI baut Unfall , keiner bezahlt mein Schaden

gefragt von ComputermannComputermann am 28.01.2008 um 20:36 Uhr

Bei meinem Fahrzeug ist ein Betrunkener auf den Kotflügel gefallen, ich habe eine Tiefe Delle drinnen,der Alki (Betrunkener) hatte immerhin 4,8 Promille (laut Polizei) das Problem er war von der Polizei ins Krankenhaus eingewiesen Worden (mit 3,2 Promille) ,dort hatte er noch Durst bekommen und ist On The Road again Nachtanken gegangen.Problem KEINE VERSICHERUNG ÜBERNIMMT DEN SCHADEN ! was mache ich jetzt ?


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 28. Januar 2008 20:57
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Das sieht schlecht aus.

Natürlich könntest Du ihn verklagen und würdest voraussichtlich auch gewinnen, aber die Gerichtskosten legst Du erst einmal vor und wenn dann nichts zu holen ist, bleibst Du im Ergebnis darauf sitzen. Natürlich hast Du dann einen schönen Titel und der hält auch 30 Jahre, aber jemand der bei der BAK noch laufen kann, ist praktizierender Alkoholiker, so daß die Wahrscheinlichkeit gering ist, daß er es noch zu etwas bringt.

Ein möglicherweise erfolgversprechender Ansatz wäre, im Rahmen der Amtshaftung gegen Polizei bzw. Krankenhaus vorzugehen. Dazu müßtest Du aber eine Verletzung von Dienstvorschriften vortragen. Ist nicht unkompliziert, wenn Du juristischer Laie bist. Ein Anwalt aber kostet wieder. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest Du es versuchen.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 28. Januar 2008 21:20

@WolfRichter: Bitte keine doppelte Negierung wie "Ist nicht unkompliziert,...". Typisch Juristen? grins

Wegen Deiner ausführlichen Antwort DH.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 28. Januar 2008 22:37

Juristen sind nicht unvorsichtig. ;-)))


Computermann
beantwortet von Computermann am 28. Januar 2008 21:17
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an alle ! die Krankenhausversicherung hat da ein loch gefunden,die Polizei ist nicht haftbar zu machen.Bei dem Typ Alki ist nichts zu holen, ausserdem hat er schon eine Leberzirose (das ende naht)seine Famielie hat er schon seit längerem verlassen,die Frau ist wieder mit einem anderen Verheiratet,sie hatten auch keine Kinder (vom Alki)und das Krankenhaus hat zwar eine Versicherung die hat eine Lücke entdeckt die sie von jedlicher Zahlung befreit.und was ich noch mitteilen muss eine Anzeige hatte ich schon abgegeben.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 28. Januar 2008 22:02
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Dieser Mann könnte eventuell einen Betreuer/Ansprechpartner beim Sozialamt haben - vielleicht gibt es da über das Amt irgendeine Möglichkeit, Dir zumindest einen Teil zu erstatten. ich denke mir nur, vom Amt bekommen diese Menschen ja auch oft einmalige Beihilfen zu allem Möglichen - probier es einfach einmal...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Januar 2008 20:37
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du kannst den Schaden nur zivilrechtlich einklagen, allerdings bezweifle ich, ob du bei einem Alki Geld zu holen ist...außerdem würde ich Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten


anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. Januar 2008 20:40
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Der Verursacher muss den Schaden begleichen, notfalls mit Hilfe des Gerichts.




Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 28. Januar 2008 20:45

einem Nackten in welche tasche greifen ?


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 28. Januar 2008 20:43
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Also er besitzt ja offenbar mindestens ein Auto. Verklag ihn einfach auf Schadensersatz. Dann bekommst du höchstwahrscheinlich schon mal recht. Und wenn er dann irgendwie oder irgendwann mal zahlen kann, bekommst du den Schaden ersetzt. Oder wenn er nur geringes Einkommen hat, zahlt er halt in kleinen Raten zurück. Aber wenn du auf die Klage verzichtest, kriegst du definitiv nichts. Und das ganze hat nichts mit Versicherungen zu tun

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 28. Januar 2008 20:52

Sein Besitz ist 1 Zimmer,1 Radio,1 Stuhl, 1 Tisch,1 Kochplatte,1 Bett 2Hosen,2Hemden,div.socken,div. Unterwäsche ach ja noch ein Hellbrauner (dünner) Mantel der rest Sozialamt (der Typ hat noch nicht einmal ein Klotzkasten (Fernseher))

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 28. Januar 2008 21:07

Trotzdem verklagen. Sollte er dann irgendwann mal zu Geld kommen, muß er zahlen, sogar mit Zinsen.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 28. Januar 2008 20:40
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da hast du sehr schlechte chancen, jemand der so viel trinkt ist meistens ziemlich pleite.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 28. Januar 2008 20:46

Bingo ! aber für alk ist immer was da ,komisch oder?


anonym
beantwortet von katho am 28. Januar 2008 20:46
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Klagen natürlich, nur nicht locker lassen. Schließlich hatte er ja irgendwo auch das Geld her sich zu betrinken. Ich würde nicht automatisch davon ausgehen, dass er keinen Job hat bzw. komplett zahlungsunfähig ist.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 28. Januar 2008 20:53

wo das Geld zum Saufen her hat ...... will ich auch wissen


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 28. Januar 2008 20:47
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Auf jeden Fall erst mal Anzeige erstatten.

Dann würde ich mit einem Rechtsanwalt abklären, ob das Krankenhaus eine Mitschuld trägt, da man diesen Typen eventuell nicht genügend beaufsichtigt hat.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 29. Januar 2008 15:31
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Habe ich das richtig verstanden, der Verursacher war nicht mit einem Fahrzeug unterwegs ?

Wende dich an den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband in deiner Nähe !

( zahlen nicht gerne ) Mehr kann ich hier nicht mitteilen !

Wenn Er mit einem Fahrzeug den Schaden verursacht hat, gibt es eine andere Möglichkeit !


anonym
beantwortet von kpmoe am 30. Januar 2008 17:45
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Der Ansatz von WolfRichter ist schon absolut richtig, nur die Schlussfolgerungen sind nicht ganz vollständig: Besitzt Du eine eigene Haftpflichtversicherung mit Einschluss des Forderungsausfalls und eine Rechtsschutzversicherung, kommst Du ohne Kosten an Dein Geld: Die zivilrechtliche Klage wird von der Rechtsschutzversicherung gezahlt und den Titel übernimmt Deine eigene Haftpflichtversicherung zur Zahlung. Ich würde mich mal mit der Versicherung unterhalten.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 30. Januar 2008 19:26
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Wenn auch die Nachhaftung bei der Versicherung nicht mehr zieht und der Kerle keine Kohle hat bleibste auf Deinem Schaden hocken, grad so als wär er weggefahren. Aber nach Verurteilung und nem zivilrechtlichen Titel hast Du ja 30 Jahre Zeit ranzukommen.


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