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Alimente zahlen?

gefragt von marwer am 26.06.2008 um 19:01 Uhr

Hallo zusammen!

Zu meinem Problem (habe noch nirgends eine Antwort zu diesem Fall gefunden)

Vor 6 Wochen habe ich eine Frau kennengelernt. Sie ist verheiratet, hat eine Tochter, wohnt mit ihrem Mann zusammen und ist selbständig. Sie hat mit mir eine Affäre und wurde durch unseren Leichtsinn und Unachtsamkeit schwanger. Ihr Mann weiß mittlerweile bescheid, steht aber trotzdem aus Liebe zu ihr...

Leider habe ich von Kindesunterhalt etc keine Ahnung. Deswegen die Frage: Können sie von mir verlangen das ich Alimente zahle??


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Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 26. Juni 2008 19:06
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Klar, für jedes Leben was man zeugt muß man zahlen, ich glaube nicht das der Ehemann für das Kuckuckskind aufkommen wird, wenn doch bist Du ein Glücksschwein ( nicht bös gemeint )


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 26. Juni 2008 19:08
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Ja, und die solltest Du auch schön zahlen!


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 26. Juni 2008 19:08
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Hilfeeeeeeee mit einer verheirateten Frau unverhüteten SE_X zu haben. Klar musst du zahlen, oder der Mann ist so treudoof und übernimmt. Sorry, musste mal gesagt werden!

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 26. Juni 2008 19:23

DH...DH


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 26. Juni 2008 19:04
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Das Kind kann es; vertreten durch seine Mutter.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 26. Juni 2008 22:37

@WolfRichter.DH!!!...diese Antwort trifft den Nagel auf den Kopf. Da Kinder noch nicht geschäftsfähig sind, muss sich auch jemand um diese Dinge kümmern....LG


moon73
beantwortet von moon73 am 26. Juni 2008 19:04
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Da das Kind während der Ehe gezeugt worden ist, ist es rechtlich gesehen erst mal das Kind des Ehemannes. Die Frau müßte von dir eine Vaterschaftsanerkennung verlangen, erst dann ist es dein Kind und du müßtest Unterhalt zahlen.

Kommentar von 3be54e58336d9b3050609a02bdcc014dsmallsabrinakimberly am 26. Juni 2008 19:10

Ja das stimmt. Erst wenn die Vaterschaft geklärt ist, muss gezahlt werden. Oh man da kommt noch viel auf euch zu. Bei mir war das so ähnlich. Ein Kind in der Ehe geboren, der Ehemann nicht der Vater, sondern der jetzige Partner. Auf der Geburtsurkunde steht nicht der Vater, sondern der Ehemann.

Kommentar von marwer am 26. Juni 2008 19:14

Die ganze Sache ist etwas komplizierter... Es geht mir hauptsächlich erst einmal um das gesetzliche. Ich steh dazu was passiert ist und möchte mich auch nicht davor drücken...

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 26. Juni 2008 21:23

Wenn die Mutter sich nicht an dich wendet, wird automatisch der Ehemann als leiblicher Vater eingetragen. Wenn du allerdings willst, dass das kind offiziell als deines anerkannt wird, mußt du das mit einem Vaterschaftstest beweisen.


sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 26. Juni 2008 19:05
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Wenn sie das Kind behält und austrägt, bist du verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Warum denn nicht? Nur weil es eine Affäre ist? So ein Quatsch. Schließlich bist du der Vater....


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 26. Juni 2008 23:18
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Natürlich, ist doch dein Kind. Drücken ist übrigens unsozial.


kristin0207
beantwortet von kristin0207 am 26. Juni 2008 22:41
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Wenn der Mann die Vaterschaft nicht anzweifelt, musst du nix zahlen. Dann bist du fein raus, weil gilt: ein Kind das während einer Ehe geboren wird, wird automatisch dem Ehemann zugeordnet. Wenn er anzweifelt, kannst du entweder freiwillig zahlen oder auf Vaterschaftsfeststellung klagen, wenn es Zweifel gibt, ob nicht doch der Ehemann der Vater sein könnte.


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