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Alimente trotz Heirat meiner Ex und Namensverfügung meiner Tochter????

Frage von Ratlosester Ratlosester

Hi habe meine Tochter dank "eifriger Bemühung " der Mutter seit 13 Jahren nicht gesehen ,sie hat einen Mann geheiratet und den Famielien Namen von ihm an sie verfügt. Also er hat sie nicht adoptiert,mir wird keinerlei Umgangsrecht eingeräumt habe nichtmal ein Bild von ihr oder weiß ob sie noch zur Schule geht eine Ausbildung macht oder Studiert oder wo sie wohnt soll aber brav zahlen(was ich nun seit fast 17 Jahren auch tue.Kann mir jemand sagen ob das rechtens ist? Das Jugendamt blockt alle Nachfragen meinerseits ab.

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Antworten (6)

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    Antwort von Nubby Nubby

    Das Jungendamt darf diese Fragen nicht blocken, sondern MUSS Dich über deine Rechte und Pflichten aufklären. Da der neue Mann deiner Ex deine Tochter nicht Adoptiert hat (die wissen schon warum) musst Du auch weiterhin zahlen, geht mir und meinem Mann mit seiner Ex und dem Sohn genauso, nur haben wir noch 12 Jahre vor uns. . . Du solltest eigentlich auch Post vom Jugendamt bekommen haben in der steht das das Kind den Namen mitangenommen hat, aber dieses nichts an deiner Zahlungspflicht ändert, so war es bei uns

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    Antwort von manu1979 manu1979

    Das Jugendamt MUSS dir dazu Auskunft geben. Normalerweise hast du als Vater auch das Recht, deine Tochter zu sehen. Mach beim Jugendamt Druck!!

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Schalte einen Anwalt ein

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    Antwort von bremersmann bremersmann

    such dir einen guten anwalt und sprich mit dem über dein problem bin auch das zweitemal verheiratet, hab 2 kinder aus erster ehe, die jetzt den nachnamen des stiefvaters tragen die namensübertragung musste ich aber beantragen und das ging nur mit zustimmung des leiblichen vaters der kinder unterhalte müsste er auch zahlen, da er aber erwerbsunfähigkeitsrente bezieht liegt er unter dem selbstbehalt und ich bekomm keinen unterhalt von ihm

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    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Umgangsrecht ist keine Bringepflicht -- Du musst schon selbst rührig werden, um den Kontakt herzustellen. Wenn die Mutter ihn dennoch verweigert, kannst Du rechtl. Schritte einleiten.

    Die Heirat und die damit verbundene Namensänderung ändern nichts an Deiner Unterhaltspflicht.

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    Antwort von 17121995 17121995

    oh jeh.Das muss wirklich hart sein. Sag mal, hast du nicht mal versucht einfach zu deiner Tochter zu fahren? Oder ihr einen Brief zu schreiben?

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    Antwort von Engel0771 Engel0771

    ...als Vater dürften doch Alimente kein Thema sein, Du zahlst sie doch für Dein Kind...

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