Hallo an alle!
Ich habe mich auf einer Finanzamtseite zwar schon informiert, konnte aber keine richtigen Antworten auf meine Fragen finden.
Im Oktober 2008 bin ich ausgezogen und wohne seitdem in einer WG. Ich bin 18 und bin diesen Monat in den 4. Semester in einem Abendgymnasium für Berufstätige eingestiegen weil ich in den letzten Monaten keine Lehrstelle finden konnte. Mein Vater (er ist seit meinem 2. Lebensjahr von meiner Mutter getrennt und wohnt sehr weit weg) wollte mich zur Jobsuche motivieren indem wir eine "Abmachung" (die ich eigentlich nicht wollte) eingingen, dh er zahlte mir seitdem ich ausgezogen bin nur mehr 160 Euro im Monat und (im Gegenteil zu meiner Mutter die ihren Anteil leistet) seit Dezember gar nichts mehr. Das Abendgymnasium wird aber als "normale" Schule angesehen also könnte ich eigentlich die mir zustehenden Alimente von meinem Vater verlangen? Kann ich sogar im ärgsten Fall - das mein Vater sich weiterhin weigert zu zahlen - einen Antrag vor Gericht bringen?
Er sagte mir (in Anspielung auf die Bezahlung der Alimente meiner Mutter) das ich nicht selbsterhaltungsfähig sei und meine Mutter deswegen Alimente zahlen muss, aber eigentlich könnte ich dasselbe von ihm verlangen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten im Voraus!

ja,bis zum 25. lebensjahr kannst du unterhalt von deinem vater einklagen wenn du eine schule besuchst oder eine ausbildung machst.das wird dann von der düsseldorfer tabelle berechnet

Wenn Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, muss er zahlen - notfalls mit Klage....LG
wenn du nicht selbst verdienst, müssen dein eltern zahlen, und zwar beide

Welche schulische Ausblidung hast Du? Wenn Du duch die Abendschule keinen qualifizierteren Abschluss erlangst, besteht kein Unterhaltsanspruch. Abgesehen davon, wenn die Schule nur Abends ist, was hindert Dich daran zu arbeiten?
Ich habe letztes Jahr die 2. Klasse in einer HBLA abgeschlossen und war seitdem auf der Suche nach einer Arbeit. Ausserdem gehe ich arbeiten, aber ich verdiene zu wenig um selbserhaltungsfähig zu sein.
nero070 am 9. März 2009 11:16 Du schreibst aus Österreich? Mit dem Unterhaltsrecht dort kenne ich mich nicht aus.
die Altersgrenze von 25. gibt es im Unterhaltsrecht nicht.
doch,irgendwann ist alles mal vorbei