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Alimente einfordern- aber wie?

Frage von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

Bisher hat der Vater meiner grossen Tochter ein sehr ruhiges Leben gehabt- 72 Monate hat das Jugendamt für sie Unterhaltsvoschuss gezahlt, danach ging ich eben leer aus und die Grundsicherung (Hartz 4) griff mir unter die Arme.

Mittlerweile ist sie 13 und ich würde, wenn ich Alimente in ausreichender Höhe bekommen würde aus Hartz 4 raus sein..... aber

  1. Wieviel steht ihr mindestens zu, wenn er noch 1 weiteres uneheliches Kind sowie ein Kind mit seiner Ehefrau hat (also für insgesamt 3 Kinder zahlen müsste) Mit der Düsseldorfer Tabelle komm ich nciht so wirklich klar!

  2. Kann ich ihn schriftlich auffordern ab nächsten Monat Alimente zu zahlen? Sollte ich das oder sollte man es gleich einen Anwalt übergeben?

  3. Laut Facebook hat er ein kleines Dienstleistungsgewerbe (Preis: 18 € pro stunde)... kann der Anwalt daraus ein fiktives Einkommen errechnen (18 € mal 40 stundenwoche mal 4 Wochen) und es bei der Alimentenberechnung zugrunde legen?

  4. Muss er auch mir seine Einkünfte offen legen oder kann nur ein Anwalt Einsicht in z.b. Kontoauszüge verlangen??

Wie sollte ich am besten vorgehen um endlich (wenn denn etwas zu holen ist) Mal Geld von ihm zu sehen???

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Antworten (7)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Wieviel steht ihr mindestens zu, wenn er noch 1 weiteres uneheliches Kind sowie ein Kind mit seiner Ehefrau hat (also für insgesamt 3 Kinder zahlen müsste) Mit der Düsseldorfer Tabelle komm ich nciht so wirklich klar!

    Der gesetzliche Mindestunterhalt nach §1612a BGB beträgt für ein 13-jähriges Kind 334,-€ monatlich. Ob er das zahlen muss/kann hängt von seinem Einkommen ab und ob er seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkommt.

    Die Erwerbsobliegenheit bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige alles ihm mögliche unternehmen muss, dass er zumindest den Mindestunterhalt leisten kann.

    Kann ich ihn schriftlich auffordern ab nächsten Monat Alimente zu zahlen? Sollte ich das oder sollte man es gleich einen Anwalt übergeben?

    Das solltest du umgehend tun, denn ein Anspruch auf Unterhalt beginnt erst zum 1. des Monats in dem zur Einkommensauskunft oder Unterhaltszahlung aufgefordert wurde (Inverzugsetzung). Dir steht es frei einen Anwalt zu beauftragen. Hierfür kannst du einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen und damit einen Anwalt aufsuchen, der dann alles weitere in die Wege leitet.

    Alternativ kannst du beim Jugendamt eine Besitandschaft für das Kind einrichten. Der Beistand tritt dann als "Anwalt des Kindes" auf.

    Ich persönlich würde einen Fachanwalt für Familienrecht bevorzugen.

    Laut Facebook hat er ein kleines Dienstleistungsgewerbe (Preis: 18 € pro stunde)... kann der Anwalt daraus ein fiktives Einkommen errechnen (18 € mal 40 stundenwoche mal 4 Wochen) und es bei der Alimentenberechnung zugrunde legen?

    Das wird schwierig werden!

    Bei Selbstständigen wird in der Regel das Durchschnittseinkommen der letzten 36 Monate zugrunde gelegt und daraus der Unterhaltsbetrag errechnet.

    Muss er auch mir seine Einkünfte offen legen oder kann nur ein Anwalt Einsicht in z.b. Kontoauszüge verlangen??

    Als sorgeberechtigtes und betreuendes Elternteil hast du nach § 1605 BGB einen Anspruch auf Einkommensauskunft. Wird diese nicht freiwillig gegeben, bleibt nur der Klageweg. Dazu brauchst du dann einen Anwalt. Dieser kann, wenn es denn soweit ist natürlich alle Auskünfte zukommen lassen.

    Wie sollte ich am besten vorgehen um endlich (wenn denn etwas zu holen ist) Mal Geld von ihm zu sehen???

    Anwalt oder Beistand. Der kümmert sich dann um die Unterhaltssache des Geldes deines Kindes.

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    Antwort von iveningboring iveningboring

    Wenn Du für Dein Kind eine Beistandschaft beim Jugenamt einrichten würdest, würden von dort die Rechte Deines Kindes vertreten. Das ist in erster Linie das Recht auf Unterhalt. Da der sich nach der Höhe des Einkommens des barunterhaltsverpflichtenden Elternteils richtet, wird die Sachbearbeitung des Jugendamtes den Vater Deines Kindes anschreiben und um Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse auffordern. Er ist verpflichtet, hierzu Angaben zu machen. Bei der Höhe des Unterhaltes wird natürlich auch nocht berücksichtigt, dass er noch andere Kinder zu unterhalten hat. Da aber eheliche und uneheliche Kinder gleichwertig behandelt werden, wird die zur Verfügung stehende Summe dann bei drei Kindern auch auf drei Kinder verteilt. Zu berücksichtigen ist hier aber auch das jeweilige Alter der Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie. Es muss aber immer eine individuelle Berechnung erfolgen.

    Wenn Du keine Beistandschaft für Dein Kind beantragt hast, dann kannst Du die Angelegenheit entweder einem Fachanwalt für Familienrecht übergeben oder die Sache auch selbst in die Hand nehmen. Der Anwalt ist im Gegensatz zum Jugendamt erst mal gebührenpflichtig. Aber bei zu geringem Einkommen kann man einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Und so wie ich es verstehe, hat das Kind kein eigenes Einkommen oder Vermögen.

    Wenn Du jemanden beauftragst, die Rechte Deines Kindes zu vertreten, dann muss sich die Gegenpartei - also der Vater Deines Kindes - mit diesem auseinandersetzen. Sollte Dein Ex auch einen Vertreter seiner Rechte beauftragen, dann können die sich austauschen.

    Wenn Du alles selber regeln willst, bist Du die Vertreterin der Rechte Deines Kindes. Dann kannst Du auch von dem Vater Deines Kindes bzw. über seine Rechtsvertretung die o.g. Auskünfte verlangen.

    Du kannst also sofort formlos einen Brief an den Mann schreiben, in dem Du ihn aufforderst, ab sofort Unterhalt an sein Kind zu zahlen. Du kannst hier eine Summe X benennen, die Du anhand der Dir bekannten Faken aus der Düsseldorfer Tabelle entnimmst. Du kannst aber auch nur eine generelle Aufforderung zur Unterhaltszahlung beschreiben und ihn gleichzeitig auffordern, Dir innerhalb einer von Dir gesetzten realistischen Frist, sein Einkommen offenzulegen, damit hieraus eine Unterhaltszahlung berechnet werden kann. Aber wenn Dir jetzt schon die Düsseldorfer Tabelle ein rotes Tuch ist, dann rate ich Dir davon ab. Besser ist es, wenn Du Dich an eine Rechtsvertretung (Anwalt oder Jugendamt) wendest.

    Wenn Du Hartz-4 Leistungen beziehst, dann wird Deine Tochter doch auch von der Arge unterstützt, wenn es keinen Unterhaltsvorschuss gibt. Von dort müsste eigentlich der Impuls kommen, das geleistete Geld vom Kindsvater zurückzufordern. Dort solltest Du nachfragen. Und da es bisher Unterhaltsvorschuss gegeben hat, dürfte dem Jugendamt doch die finanziellen Verhältnisse des KV bekannt sein. Frag dort doch noch einmal nach.

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    Unterhaltsvorschuss krieg ich schon ewig und 3 Tage nicht mehr- gezahlt wird ja maximal für 72 Monate (also 6 Jahre), das bedeutet, dass sie seit sie 7 ist schon keinen mehr bekommt- also schon seit 6 Jahren.

    Der ausschlaggebende Punkt warum ich jetzt Unterhalt fordere- mit diesem Unterhalt und dem dann auch zu beantragenden Kinderwohngeld wäre ich raus aus Hartz 4 und hätte mehr Geld am Ende des Monats übrig und ich hab eben heute bei Facebbok gesehen, dass er ein kleines Dienstleistungsunternehmen hat (sollte das ein wenig laufen, hat er ja nu endlich mal Einkünfte und von denen hätte ich gern etwas ab- steht mir ja auch zu).

    Ich werd morgen mal das Jugendamt anrufen und nachfragen wie die mir weiterhelfen können! Danke

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    Mich wundert allerdings immer mehr, warum von der Arge bislang keine Rückforderungen wegen Hartz4 an den KV gestellt wurden. Und mich wundert auch, warum Du bzw. das Jungendamt nach dem Auslaufen des Unterhaltsvorschusses nicht tätig geworden seid. Aber nun gut - besser spät als nie. Viel Erfolg!

    ich hab eben heute bei Facebbok gesehen, dass er ein kleines Dienstleistungsunternehmen hat (sollte das ein wenig laufen, hat er ja nu endlich mal Einkünfte und von denen hätte ich gern etwas ab- steht mir ja auch zu).

    Kopier das mal als Beweis. Man weiß ja nie!

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    dem kind steht es zu, ja! freu dich mal noch nicht zu früh!!!

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    klar stehts dem Kind zu...... und wenn nix zu holen ist, dann ist das so und auch kein Beinbruch

    aber versuchen nach nun mehr 12 Jahren und 4 Monaten (so lang bin ich schon vom ihm getrennt) mal endlich Alimente zu kriegen, ist mein gutes Recht!!!

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    ach... ich weiss jetzt worauf du dich beziehst!

    Wenn ich schreibe- es steht mir zu, dann meine ich natürlich, dass ich als gesetzlicher Vertreter meines Kindes agiere!

    Finanziell geht es UNS allen dann besser, nicht nur mir!!! (UNS= meinen Kindern und mir)

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    das war das allererste was ich gemacht habe: Screenshot ^^

    Weil irgendwie muss ich ja beweisen, dass ich denke dass sich an seiner finanziellen Sifuation etwas geändert hat

    Ob die Arge an ihn rangetreten ist- keine Ahnung..... kann sein, kann nicht sein (wenn dann lief das hinter meinem Rücken- hab allerdings damals den Namen des Vaters angeben müssen).

    Jugendamt hat sie hier nie wirklich gekümmert- es kam halt immer pünktlich das Geld und irgendwann ein Bescheid, dass es eingestellt wird weil die Maximalzahlungszeit abgelaufen ist (diese 72 Monate). Danach ist dann die Arge eingesprungen.

    Solang ich eh von Staat gelebt habe, war es mir ja im Grunde genommen auch egal woher das Geld kommt..... aber ich würd schon gern mal wieder vollständig auf eigenen Füssen stehen ohne Bevormundung durchs Arbeitsamt.

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    das JA wird dir da sicher helfen können! das ist an und für sich auch ihre aufgabe!!!

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    aber ich würd schon gern mal wieder vollständig auf eigenen Füssen stehen ohne Bevormundung durchs Arbeitsamt.

    Ich will Dir ja nicht zu Nahe treten. Aber die beste Möglichkeit wäre dann, arbeiten zu gehen!

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    wie gesagt- mit dem alimenten wäre ich raus aus hartz 4.... bedeutet (kannst du ja nicht wissen) ich arbeite, verdien aber nicht genug- da ich eben wegen der Kinder nicht vollzeit arbeiten kann (sondern eben maximal in der Zeit wo sie betreut sind, was hier bedeutet 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr)

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    dann musst du dir über tagesmutter auch betreuung nachmittags besorgen. dein 13 jähriges kind bedarf keiner betreuung mehr nachmittags.

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    ich hab ja nicht nur das eine Kind, sondern noch ein jüngeres (da allerdings schon seit über 5 Jahren nie Probleme finanziell, denn dieses Kind kriegt Halbwaisenrente)

    und traurig aber wahr- Hortplätze und Tagesmütter sowie Arbeitgeber, die einen Vollzeit einstellen sind für alleinerziehende Mütter hier in der Gegend Mangelware

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ein fiktives Einkommen würde dir auch nur einen fiktiven Unterhaltsanspruch bringen. Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren. Die drei Kinder werden vor dem Gesetz gleichberechtigt behandelt. Aber auch das nützt dir nichts.

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    fiktives einkommen heißt, das sein selbstbehalt gekürzt wird. sprich er bekommt real viel weniger geld zum leben. wenn nötig wird dieser fiktive betrag gepfändet vom konto. oder er kommt in den knast.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Nieman kommt in den Knast, dafür dass er nicht zahlen KANN. Wer sich weigert zu zahlen, dem kann das schon passieren.

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    Antwort von babyos babyos

    nimm einen anwalt, der regelt alles!!!!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wie denn? Denkst du ein Anwalt kann Geld herbei zaubern?

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    Antwort von AngelSunshine AngelSunshine

    bei mir ist es auch so, Vater zahlt schon ewig keinen Unterhalt und es wird auch nicht gefordert. Natürlich läuft es jeden Monat auf. Heißt mit jedem Monat wird die Forderung natürlich höher. Klar wäre ich auch raus aus dem elend wenn ich Unterhalt bekäme. so ist das leider. Das sind leider die Gesetzt in Deutschland..sch.....

    Ich lass das über meine Anwältin laufen, so kann der Unterhalt gepfändet werden wenn du einen Titel hast. Allerdings, wenn gepfändet wird, sollte es dazu kommen, hat das Jugendamt/Arge natürlich das Vorrecht und du bekommst dann den rest... Also müsse es da schon ne Menge sein was zu pfänden ist.

    Ich sage mir einfach, die Quittung kommt irgendwann von allein, da die Kinder auch wissen, dass Vater nicht zahlt.

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    Antwort von carsten1979 carsten1979

    Der Vater hat einen Selbstbehalt von 950€. Alles was darüber liegt wird entsprechend der Düsseldorfer Tabelle unter den drei Kindern aufgeteilt. Beantrage beim JA eine Beistandschaft. Dort muß er sein Einkommen offen legen. Du hast zwar ein Auskunftsrecht für sein Einkommen, kannst aber keine Einsicht nehmen.

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    Antwort von Lissy832 Lissy832
    1. das kann man so nicht sagen, da man sein einkommen nicht kennt!

    2. weder du noch ein anwalt können den vater zwingen ab nächsten monat unterhalt zu zahlen.... auffordern kannst du oder wer auch immer, viel, was der vater daraus macht ist die andere sache, das muss ihn nicht jucken! zwingen kann ihn nur ein gericht, nach ausführlicher berechnung!!!!!!!!!!!!!!!

    3. "laut facebook"..... daraus wird kein anwalt irgendwas errechnen. der wird lachen ja, aber mehr auch nicht! es gibt leute, die haben laut profil bei facebook oder sonst wo eine villa auf mallorca, einen jaguar in der garage stehen aber in wirklichkeit noch nicht mal einen herd in der küche!!!!!! was von solchem käse alles wahr ist, wollen wir mal garnicht erfragen!!!!

    4. dir muss und wird er keine auskünfte erteilen! was würdest du da auch berechnen wollen!?? auch einem anwalt muss er nichts zuschicken. dieser kann nämlich ebenfalls rechnen was er will... >kann dem vater pupe sein, auch das muss er nicht zahlen!

    5. versuche es über das jugendamt zu regeln.... die haben extra "programme" um den unterhalt zu berechnen, ebenfalls werden alle kinder mit berücksichtigt!

    hast den einen unterhaltstitel? hast du in diesen 72 monaten mal eine unterhaltsberechnung veranlasst? >so wie es deine pflicht wäre????

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    hast du in diesen 72 monaten mal eine unterhaltsberechnung veranlasst? - verbessert ____ hast du nach diesen 72 monaten mal eine unterhaltsberechnung veranlasst?

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    Nein.... das letzte was ich von ihm hörte (hab ja sonst gar keinen Kontakt), dass er in Erziehungurlaub ist und Privatinsolvenz angemeldet hat... aber das ist auch schon mehr als 4 Jahre her!

    Titel hab ich gleich nach der Trennung gekriegt (da war das Kind 1 Jahr alt)- hab ihn aber bis jetzt noch nie genutzt

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    zu 2.

    das heisst also: gleich zum Anwalt und einklagen lassen???

    Oder muss ich im Vorfeld z.B. 3 mal selbst mahnen und abwarten ob er zahlt?

    Wieso sillte ich während ich Unterhaltsvorschuss kriege (und ja auch ne Beistandschaft beim Jugendamt deswegen hatte selbst verpflichtent werden eine Unterhaltsberechnung durchzuführen??? kapier ich nicht, wieso das meine Pflicht sein soll

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    du bist in der pflicht den unterhalt für dein kind geltend zu machen! wenn du merkst das die beistandschaft für´n **hintern* ist, dann musst du dich selbst kümmern! ist jetzt letztlich auch banane... du kannst ihn auffordern. warte dann ab bzw setze ihm eine frist.... wenns nichts bringt und das jugendamt auch nicht weiter kommen sollte, DANN solltest du pfänden lassen, soweit etwas zu "holen" ist!

    Kommentar von Stuetchenfrech Stuetchenfrech

    ob was zu holen ist, weiss ich ja nicht

    natürlich kann ich ein fiktives Einkommen ansetzen (18 € stundenlohn mal 40 Stundenwoche mal 4 Wochen pro Monat), aber ich glaub kaum, dass er damit überhaupt irgendwas verdient

    wenn ich aber pfände, habe ich Kosten, die mir ja niemand ersetzt .....

    Kommentar von Lissy832 Lissy832Lissy832

    eines solltest du dir merken - "du" kannst garnichts!!!! und wer das eine will ........

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