Wenn Du für Dein Kind eine Beistandschaft beim Jugenamt einrichten würdest, würden von dort die Rechte Deines Kindes vertreten. Das ist in erster Linie das Recht auf Unterhalt. Da der sich nach der Höhe des Einkommens des barunterhaltsverpflichtenden Elternteils richtet, wird die Sachbearbeitung des Jugendamtes den Vater Deines Kindes anschreiben und um Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse auffordern. Er ist verpflichtet, hierzu Angaben zu machen. Bei der Höhe des Unterhaltes wird natürlich auch nocht berücksichtigt, dass er noch andere Kinder zu unterhalten hat. Da aber eheliche und uneheliche Kinder gleichwertig behandelt werden, wird die zur Verfügung stehende Summe dann bei drei Kindern auch auf drei Kinder verteilt. Zu berücksichtigen ist hier aber auch das jeweilige Alter der Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie. Es muss aber immer eine individuelle Berechnung erfolgen.
Wenn Du keine Beistandschaft für Dein Kind beantragt hast, dann kannst Du die Angelegenheit entweder einem Fachanwalt für Familienrecht übergeben oder die Sache auch selbst in die Hand nehmen. Der Anwalt ist im Gegensatz zum Jugendamt erst mal gebührenpflichtig. Aber bei zu geringem Einkommen kann man einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen. Und so wie ich es verstehe, hat das Kind kein eigenes Einkommen oder Vermögen.
Wenn Du jemanden beauftragst, die Rechte Deines Kindes zu vertreten, dann muss sich die Gegenpartei - also der Vater Deines Kindes - mit diesem auseinandersetzen. Sollte Dein Ex auch einen Vertreter seiner Rechte beauftragen, dann können die sich austauschen.
Wenn Du alles selber regeln willst, bist Du die Vertreterin der Rechte Deines Kindes. Dann kannst Du auch von dem Vater Deines Kindes bzw. über seine Rechtsvertretung die o.g. Auskünfte verlangen.
Du kannst also sofort formlos einen Brief an den Mann schreiben, in dem Du ihn aufforderst, ab sofort Unterhalt an sein Kind zu zahlen. Du kannst hier eine Summe X benennen, die Du anhand der Dir bekannten Faken aus der Düsseldorfer Tabelle entnimmst. Du kannst aber auch nur eine generelle Aufforderung zur Unterhaltszahlung beschreiben und ihn gleichzeitig auffordern, Dir innerhalb einer von Dir gesetzten realistischen Frist, sein Einkommen offenzulegen, damit hieraus eine Unterhaltszahlung berechnet werden kann. Aber wenn Dir jetzt schon die Düsseldorfer Tabelle ein rotes Tuch ist, dann rate ich Dir davon ab. Besser ist es, wenn Du Dich an eine Rechtsvertretung (Anwalt oder Jugendamt) wendest.
Wenn Du Hartz-4 Leistungen beziehst, dann wird Deine Tochter doch auch von der Arge unterstützt, wenn es keinen Unterhaltsvorschuss gibt. Von dort müsste eigentlich der Impuls kommen, das geleistete Geld vom Kindsvater zurückzufordern. Dort solltest Du nachfragen. Und da es bisher Unterhaltsvorschuss gegeben hat, dürfte dem Jugendamt doch die finanziellen Verhältnisse des KV bekannt sein. Frag dort doch noch einmal nach.
Unterhaltsvorschuss krieg ich schon ewig und 3 Tage nicht mehr- gezahlt wird ja maximal für 72 Monate (also 6 Jahre), das bedeutet, dass sie seit sie 7 ist schon keinen mehr bekommt- also schon seit 6 Jahren.
Der ausschlaggebende Punkt warum ich jetzt Unterhalt fordere- mit diesem Unterhalt und dem dann auch zu beantragenden Kinderwohngeld wäre ich raus aus Hartz 4 und hätte mehr Geld am Ende des Monats übrig und ich hab eben heute bei Facebbok gesehen, dass er ein kleines Dienstleistungsunternehmen hat (sollte das ein wenig laufen, hat er ja nu endlich mal Einkünfte und von denen hätte ich gern etwas ab- steht mir ja auch zu).
Ich werd morgen mal das Jugendamt anrufen und nachfragen wie die mir weiterhelfen können! Danke
Mich wundert allerdings immer mehr, warum von der Arge bislang keine Rückforderungen wegen Hartz4 an den KV gestellt wurden. Und mich wundert auch, warum Du bzw. das Jungendamt nach dem Auslaufen des Unterhaltsvorschusses nicht tätig geworden seid. Aber nun gut - besser spät als nie. Viel Erfolg!
Kopier das mal als Beweis. Man weiß ja nie!
dem kind steht es zu, ja! freu dich mal noch nicht zu früh!!!
klar stehts dem Kind zu...... und wenn nix zu holen ist, dann ist das so und auch kein Beinbruch
aber versuchen nach nun mehr 12 Jahren und 4 Monaten (so lang bin ich schon vom ihm getrennt) mal endlich Alimente zu kriegen, ist mein gutes Recht!!!
ach... ich weiss jetzt worauf du dich beziehst!
Wenn ich schreibe- es steht mir zu, dann meine ich natürlich, dass ich als gesetzlicher Vertreter meines Kindes agiere!
Finanziell geht es UNS allen dann besser, nicht nur mir!!! (UNS= meinen Kindern und mir)
das war das allererste was ich gemacht habe: Screenshot ^^
Weil irgendwie muss ich ja beweisen, dass ich denke dass sich an seiner finanziellen Sifuation etwas geändert hat
Ob die Arge an ihn rangetreten ist- keine Ahnung..... kann sein, kann nicht sein (wenn dann lief das hinter meinem Rücken- hab allerdings damals den Namen des Vaters angeben müssen).
Jugendamt hat sie hier nie wirklich gekümmert- es kam halt immer pünktlich das Geld und irgendwann ein Bescheid, dass es eingestellt wird weil die Maximalzahlungszeit abgelaufen ist (diese 72 Monate). Danach ist dann die Arge eingesprungen.
Solang ich eh von Staat gelebt habe, war es mir ja im Grunde genommen auch egal woher das Geld kommt..... aber ich würd schon gern mal wieder vollständig auf eigenen Füssen stehen ohne Bevormundung durchs Arbeitsamt.
das JA wird dir da sicher helfen können! das ist an und für sich auch ihre aufgabe!!!
Ich will Dir ja nicht zu Nahe treten. Aber die beste Möglichkeit wäre dann, arbeiten zu gehen!
wie gesagt- mit dem alimenten wäre ich raus aus hartz 4.... bedeutet (kannst du ja nicht wissen) ich arbeite, verdien aber nicht genug- da ich eben wegen der Kinder nicht vollzeit arbeiten kann (sondern eben maximal in der Zeit wo sie betreut sind, was hier bedeutet 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr)
dann musst du dir über tagesmutter auch betreuung nachmittags besorgen. dein 13 jähriges kind bedarf keiner betreuung mehr nachmittags.
ich hab ja nicht nur das eine Kind, sondern noch ein jüngeres (da allerdings schon seit über 5 Jahren nie Probleme finanziell, denn dieses Kind kriegt Halbwaisenrente)
und traurig aber wahr- Hortplätze und Tagesmütter sowie Arbeitgeber, die einen Vollzeit einstellen sind für alleinerziehende Mütter hier in der Gegend Mangelware