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Alice Mahnung bezahlt, SCHNEIDER schickt Mahnung - wie soll man da reagieren?

Frage von blacklotus82 blacklotus82

hallo ich habe meinen alicevertrag bereits seit einem jahr gekündigt ging alles gut, irgendwann kamen dann mahnungen und die inkasso weil noch ein betrag ausstand auch nachvollziehbar weil es noch nicht abgebucht wurde

ich habe dann auf den inkassobrief reagiert und den ausstehenden betrag direkt auf das konto von alice bezahlt mit der hoffnung damit ist die sache gut.

nun kommt ein schreiben von der anwaltskanzlei schneider das die gutschrift erhalten wurde ABER

noch eine restforderung bestehen würde und diese sind nicht die reinen inkassogebühren die ich selber nicht gezahlt habe sondern noch zusätzlich ein fetter betrag dazugepackt :S

alice meinte per email zu mir: es ist nicht mehr in unserem gebiet wir haben es weitergegeben ..

was ist das beste?? soll ich zahlen?? wie sieht es rechtlich aus?? :((

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Antworten (6)

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    forderung bezahlt? vollständig?

    dann können die auf ihren inkassogebühren sitzen bleiben - richte dich vorsichtshalber an den verbraucherschutz.

    und leg erstmal schriftlich (per einschreiben)widerspruch ein.

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    Antwort von fairBerater fairBerater

    Wenn Du die Hauptforderung beglichen hast, könnte das für Dich gut ausgehen. Viele Amtsgerichte lassen Klagen auf Inkassogebühren bei ausgeglichener Hauptforderung gar nicht zu. Wie das in Deinem Amtsgerichtsbezirk aussieht, kann Dir ein Anwalt in Deiner Region sicher sagen.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Das wirst Du zahlen müssen. Lass Dir aber schriftlich geben wie hoch denn nun der wirkliche Restbetrag ist. Sonst kommen sie später und sagen da wäre noch ein Restbetrag wegen zu später Zahlung. Hatte ich selber schon.

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    Antwort von puzzi56 puzzi56

    am Besten die Verbraucherzentrale fragen oder selbst einen Anwalt nehmen.

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    Antwort von Gigatuffi Gigatuffi

    Am besten du setzt dich mit der Anwaltskanzlei Schneider auseinander und erfragst, woher der restliche Betrag, bzw. der neu dazu gekommene Betrag stammt. Sollte dir dann noch unklar sein, ob du verpflichtet bist zu zahlen, wende dich an deine zuständige Verbraucherzentrale. Die werden dir da sicher weiterhelfen.

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    Antwort von Ellwood Ellwood
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