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Alice - Kündigung trotz Mindestvertragslaufzeit

Frage von dasFRAGmENt dasFRAGmENt

 Hallo zusammen!

Ich habe einen DSL-Vertrag mit Alice abgeschlossen und musste leider nach einem halben Jahr bereits wieder aus der Wohnung ausziehen. Da ich in einen bereits bestehenden Haushalt eingezogen bin, war es mir nicht möglich den Internetanschluss mitzunehmen. Es liegt bereits ein Internetanschluss von T-Online vor, ebenfalls mit Mindestvertragslaufzeit und ich kann nun ja schlecht von meinen Mitbewohnern verlangen ihren Vertrag zu kündigen. Nach langem hin und her gelang es mir ein Sonderkündigungsrecht zu bekommen. Nun aber der Schock! Es folgte eine Rechnung über 400€, die es innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen gilt (wohl für die restl. Vertragslaufzeit. Stand aber nicht drauf)

Ich habe Alice bereits die Einzugsermächtigung entzogen und bei der Hotline angerufen. Der "gute Mann" konnte mir leider auch nur so viel sagen, dass er sich das selbst auch nicht gefallen lassen würde und ich solle einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Nun zu meinen Fragen...

1. Wenn Alice mir keine weitere Leistungen stellen kann - ist das dann nicht eine "Nicht-Einhaltung" der Vertragskonditionen? Dürfen die mir dafür überhaupt eine Rechnung stellen dafür?

2. 5 Tage um die Rechnung zu zahlen. Da gibt es doch bestimmt auch ein Gesetz o.Ä. welches eine so kurze Zeit nicht gestattet.

3. Wie lege ich den WIderspruch ein? Hat das hier Jemand schonmal gemacht? Und mit welchem Erfolg?

LG, F

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Duddits Duddits

    1. http://www.dslweb.de/dsl-news-aktuell/dsl-trends/dsl-umzug-kein-grund-zur-sonder...

    2. Grundsätzlich wird die Zahlung sofort fällig, wenn eine Rechnung kommt - wenn nicht etwas anderes vereinbart wird.

    3. Statt zu widersprechen, würde ich um Stundung bzw. Ratenzahlung bitten.

    Kommentar von dasFRAGmENt dasFRAGmENtdasFRAGmENt

    Zu 3. ...hätten die mir vorher die Kosten eingeräumt, müsste ich nicht um so etwas "bitten"...da macht es doch gar keinen Sinn ÜBERHAUPT zu kündigen. Da wär es ja sinnvoller gewesen den weiter laufen zu lassen bis ich wieder umziehe...denn meine momentane Lösung ist nur eine Übergangslösung, bzw. Notlösung und ich werde auf keinen Fall länger als 1 Jahr dort wohnen....dann hätte ich danach zumindest noch 6 Monate etwas von meinem Vertrag...

    Kommentar von Duddits DudditsDuddits

    Dann widerspreche der Rechnung. Schreibe ihnen, dass man dich nicht auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht hat, gegen Gebühr in einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit zu wechseln. Das kostet je nach Tarif bis zu 150 Euro und du kannst danach den Vertrag jederzeit mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

    Oder bitte um Rücknahme der Kündigung. Kostenfrei wird diese Lösung aber nicht sein.

    Kommentar von dasFRAGmENt dasFRAGmENtdasFRAGmENt

    Dankeschön!

  • 1
    Antwort von manitschka manitschka

    Umzug beinhaltet kein Sonderkündigungsrecht. Du bist einen Vertrag eingegangen, der sowohl von Alice als auch von dir zu erfüllen ist. Da in der neuen Wohnung grundsätzlich ein DSL Anschluss möglich ist, musst du dich wohl frei kaufen. Alice könnte genauso sagen , deine Freundin soll ihren TCom Anschluss kündigen.Dann könnten sie ihre Leistungen erbringen.

    Sonderkündigung ist im Sterbefall oder in dem Fall möglich, du ziehst in einen Ort wo überhaupt kein DSL möglich ist , weil nicht erschlossen oder aber du ziehst ins Ausland.

    ja, so ist das mit den AGB s, nicht immer sinnvoll aber rechtlich garantiert abgesichert, wäre dir übrigens bei jedem anderen Anbieter auch so gegangen.

  • 1
    Antwort von Ody85 Ody85

    Ist wirklich eine Frechheit. Meines Wissens fällt Auszug/Umzug unter das Sonderkündigungsrecht. Melde dich mal beim Verbraucherschutz und lass dich beraten.

     

    http://www.verbraucherzentrale.de/

    --> Beratungsstellen

     

    Die können doch nicht einfach die restliche Mindestvertragslaufzeit in Rechnung stellen.

    Kommentar von Duddits DudditsDuddits

    Selbst der BGH hat entschieden: Wer sich per Vertrag an eine feste Laufzeit bindet, hat den Vertrag auch dann einzuhalten, wenn der Vertragspartner am neuen Ort keine Leistungen erbringen kann.

    Kommentar von Ody85 Ody85Ody85

    ah, OK. Wenn er glück hat gibts im Vertrag vielleicht eine Regelung für solche Fälle, aber ich denke nicht.

    Kommentar von dasFRAGmENt dasFRAGmENtdasFRAGmENt

    Dankeschön! An die werde ich mich dann eventuell auch wenden...Ist halt blöd, wenn man ohnehin schon solche Summen bezahlen soll, dann gleich nochmal 20€ für die Beratung hinzulegen....

  • 0
    Antwort von uvirbo uvirbo

     hast du einen Nachweis über die Vereinbarung zum Sonderkündigungsrecht?

    Grundsätzlich gilt bei Alice: wenn du umziehst, an einen Ort an dem du deinen bestehenden Alice Anschluss nicht mitnehmen kannst (wie in deinem Beispiel - es besteht bereits ein Telefonanschluss eines anderen Anbieter) kannst du aus dem Vertrag vorzeitig raus.

    Das musst du aber gegenüber Alice nachweisen. Dann kann Alice von ihrer Kulanz gebrauch machen.

    1. + 2. kann nicht direk beantworten.

    3. Den Widerspruch richtest du direkt an Alice 

    Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
    Überseering 33 a
    22297 Hamburg

    am Besten per Einschreiben.

    Beschreibe in deinem Widerspruch ganz genau was passiert ist, bzw. wie die Vereinbarung zum Sonderkündigungsrecht getroffen wurde.

    Beweise beifügen (in Kopie)

    - mit wem hast du wann telefoniert

    - jede Art von Schriftstücken die du zu dem Vorgang hast.

     

     

    Kommentar von dasFRAGmENt dasFRAGmENtdasFRAGmENt

    Vielen Dank! Den Namen des Alice-Mitarbeiters habe ich nicht mehr, Datum als auch Sonderkündigungschreiben aber schon! In dem Sonderkündigungsschreiben stand jedoch drin, dass möglicherweise weitere Kosten durch die Kündigung entstehen könnten. Jedoch bin ich von Bearbeitungskosten o.Ä. ausgegangen und nicht von 400€... ;-) ...

    Kommentar von Duddits DudditsDuddits

    Es ist nicht das Problem von Alice, wenn jemand, der sich vertraglich gebunden hat, irgendwohin zieht, wo Alice nicht vertreten ist. Also darf man auch nicht vorzeitig raus.

    Kommentar von dasFRAGmENt dasFRAGmENtdasFRAGmENt

    Sorry, aber die Argumentation kann man genauso gut umdrehen. Es ist nicht mein Problem, wenn Alice ihren Vertragsleistungen nicht nachkommen kann und dadurch der Vertrag nichtig wird. Ein Vertrag besteht immer aus Leistung und Gegenleistung (meine Zahlung). Und wenn von Alice keine Leistung mehr besteht, sehe ich auch nicht ein, eine Gegenleistung zu erbringen.

    Davon aber abgesehen sollte Alice doch wohl klar sein, dass ich durch diese Aktion niemals wieder einen Vertrag bei Alice abschließen werde...

    ...Kundenbindung auf höchstem Niveau - wow!

    Kommentar von Duddits DudditsDuddits

    Dann richte das doch bitte an den BGH. Der hat nämlich so entschieden. Und meine Logik kann das nachvollziehen. Wenn ich die Vorteile eines gebundenen Vertrages nutzen will (günstigere Preise, mehr Optionen), dann muss ich mich auch an die Konditionen halten. Man hätte ja von Anfang an einen Vertrag ohne Mindestlaufzeit machen können, der wäre dann eben teurer gewesen.

    Kommentar von dasFRAGmENt dasFRAGmENtdasFRAGmENt

    Ich bin auch davon ausgegangen diesen Vertrag über Jahre zu behalten...

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