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ALGII - Wann Verwertungsausschluß beantragen?

gefragt von ninakninak am 14.10.2009 um 20:38 Uhr

Bei Antrag auf ALGII ist eine Lebensversicherung ja nur zur Altersvorsorge geschützt, wenn man den sog. Verwertungsausschluß abgeschlossen hat. Was passiert aber, wenn man das schusseligerweise vergessen hat, aber schon ALGII beantragt hat? Kann ich den Verwertungsausschluß noch rückwirkend nachholen? Oder gilt das dann erst ab dem Datum, wo man den Ausschluß beantragt hat? Und wird die Lebensversicherung dann voll (zumindest für die Vergangenheit) als reines Vermögen angerechnet, also nicht als Altersvorsorge?

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HartzIV x 189 ALGII x 98 Verwertungsausschluß x 2

romeo27
beantwortet von romeo27 am 14. Oktober 2009 20:47
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du musst ihn vor antrag gestellt haben, andererseits wird die arge aber auch prüfen ob das auflösen des vertrags zumutbar für dich ist, d.h ob nicht zuviel geld dabei verloren geht. und es steht dir ja auch noch ein freibetrag von euro 250,- pro lebensjahr zu.....


Taimanka
beantwortet von Taimanka am 14. Oktober 2009 20:39
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