Ich bin selbständig, verdiene aber nicht genug, so daß ich ergänzend ALGII erhalten. Nun will man mich dort in einen vier Wochen dauernden Bewerbungstrainingskursus stecken und droht mit Sanktionen, wenn ich daran nicht teilnehme. Nun kann ich mir aber nicht erlauben, meine Selbständigkeit vier Wochen lang iegen zu lassen, immerhin verdiene ich damit Geld und mit so einer vierwöchigen Pause verdiene ich nichts und sehe die Gefahr, daß ich meine Selbständigkeit dann aufgeben kann. Muß ich den Kursus trotzdem machen? Oder geht die Selbständigkeit vor?
Antworten (10)
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KatzenhaarKatzenhaar
Ich fürchte, du musst den Lehrgang machen, wenn du keine Kürzungen in Kauf nehmen möchtest. Ich war gerade in so einem Bewerbertraining wo auch mehrere Selbständige waren. Die Arbeitslosenzahlen müssen frisiert werden, das ist das vorrangige Ziel, traurig aber war.
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buech2buech2
Mit deiner Selbstständigkeit verdienst Du ja nicht genug und bekommst noch Hartz4. Die Interessen der Sozialgemeinschaft gehen in diesem Fall vor Deinen.Mußt Kurs machen.
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klarakarlsonklarakarlson
Ich würd gleich nen neuen Antrag stellen,für die Kostenübernahme von 4Wochen....
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VirtualSelfVirtualSelf
Sprich vorher mit deinem Sachbearbeiter bei der ARGE oder, falls das nichts fruchtet, mit dessem Vorgesetzten.
Alleine darauf abstellen, dass du selbstständig bist, wird allerdings nicht reichen. D.h. da müssen schon einige Zahlen und Fakten auf den Tisch. -
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RavynRavyn
In solchen Kursen sind auch viele die halbtags arbeiten. Ich fürchte da kommt man nicht dran vorbei.
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binpleitebinpleite
Ganz klares nein. Geh mal auf www.tacheles-sozialhilfe.de da ins forum und stell die Frage nochmal!
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Tessa13Tessa13
du musst Widerspruch einlegen,immerhin gehst du ja arbeiten und lässt dich nicht aushalten.Wieso musst du dich denn noch bewerben,du arbeitest doch bereits???
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BigKingXXLBigKingXXL Oh mein Gott!
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RavynRavyn Für die Zeit des Kurses zählen die Leute nicht mehr als arbeitslos, nur darum geht es. Meinem Freund wollten sie auch sowas aufdrücken und er konnte es in was anderes umwandeln das weniger zeitaufwendig ist.
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HHSthpHHSthp
Der Kursus geht vor. Für die Zeit muss dann ein Antrag auf "Erhöhung" des ALGII gestellt werden.Also nicht nur Ergänzung, sondern volle Höhe des Satzes.
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VirtualSelfVirtualSelf Es ist falsch, dass der Kurs grundsätzlich vor geht.
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uli67uli67
So einen Fall kenne ich auch und derjenige muste trotzdem am Kurs teilnehmen.
Das ist natürlich nicht richtig.
Denn wenn der Kurs dazu führt - und zwar mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit, die im Zweifel zu belegen ist -, dass die Selbstständigkeit aufgegeben werden muss, dann wäre die Teilnahme am Kurs mitnichten im Interesse der Sozialgemeinschaft, selbst wenn zur Zeit ergänzend ALG2 bezogen wird.