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ALGII und Selbständigkeit

Frage von ninak ninak

Ich bin selbständig, verdiene aber nicht genug, so daß ich ergänzend ALGII erhalten. Nun will man mich dort in einen vier Wochen dauernden Bewerbungstrainingskursus stecken und droht mit Sanktionen, wenn ich daran nicht teilnehme. Nun kann ich mir aber nicht erlauben, meine Selbständigkeit vier Wochen lang iegen zu lassen, immerhin verdiene ich damit Geld und mit so einer vierwöchigen Pause verdiene ich nichts und sehe die Gefahr, daß ich meine Selbständigkeit dann aufgeben kann. Muß ich den Kursus trotzdem machen? Oder geht die Selbständigkeit vor?

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Antworten (10)

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    Antwort von knautsch knautsch

    frage am besten mal deine ARGE Beraterin.

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    Antwort von Katzenhaar Katzenhaar

    Ich fürchte, du musst den Lehrgang machen, wenn du keine Kürzungen in Kauf nehmen möchtest. Ich war gerade in so einem Bewerbertraining wo auch mehrere Selbständige waren. Die Arbeitslosenzahlen müssen frisiert werden, das ist das vorrangige Ziel, traurig aber war.

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    Antwort von buech2 buech2

    Mit deiner Selbstständigkeit verdienst Du ja nicht genug und bekommst noch Hartz4. Die Interessen der Sozialgemeinschaft gehen in diesem Fall vor Deinen.Mußt Kurs machen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Das ist natürlich nicht richtig.
    Denn wenn der Kurs dazu führt - und zwar mit einer hinreichend hohen Wahrscheinlichkeit, die im Zweifel zu belegen ist -, dass die Selbstständigkeit aufgegeben werden muss, dann wäre die Teilnahme am Kurs mitnichten im Interesse der Sozialgemeinschaft, selbst wenn zur Zeit ergänzend ALG2 bezogen wird.

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    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Ich würd gleich nen neuen Antrag stellen,für die Kostenübernahme von 4Wochen....

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Sprich vorher mit deinem Sachbearbeiter bei der ARGE oder, falls das nichts fruchtet, mit dessem Vorgesetzten.
    Alleine darauf abstellen, dass du selbstständig bist, wird allerdings nicht reichen. D.h. da müssen schon einige Zahlen und Fakten auf den Tisch.

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    Antwort von Ravyn Ravyn

    In solchen Kursen sind auch viele die halbtags arbeiten. Ich fürchte da kommt man nicht dran vorbei.

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    Antwort von binpleite binpleite

    Ganz klares nein. Geh mal auf www.tacheles-sozialhilfe.de da ins forum und stell die Frage nochmal!

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    du musst Widerspruch einlegen,immerhin gehst du ja arbeiten und lässt dich nicht aushalten.Wieso musst du dich denn noch bewerben,du arbeitest doch bereits???

    Kommentar von BigKingXXL BigKingXXLBigKingXXL

    Oh mein Gott!

    Kommentar von Ravyn RavynRavyn

    Für die Zeit des Kurses zählen die Leute nicht mehr als arbeitslos, nur darum geht es. Meinem Freund wollten sie auch sowas aufdrücken und er konnte es in was anderes umwandeln das weniger zeitaufwendig ist.

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    Antwort von HHSthp HHSthp

    Der Kursus geht vor. Für die Zeit muss dann ein Antrag auf "Erhöhung" des ALGII gestellt werden.Also nicht nur Ergänzung, sondern volle Höhe des Satzes.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Es ist falsch, dass der Kurs grundsätzlich vor geht.

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    Antwort von uli67 uli67

    So einen Fall kenne ich auch und derjenige muste trotzdem am Kurs teilnehmen.

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