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ALGII und Ausbildungsvergütung?

Frage von stinchen stinchen

Hallo, ich lebe mit meinen beiden Söhnen nach Scheidung und durch Krankheit von Hartz IV in einer Wohnung. Mein großer Sohn hat einen sehr gut bezahlten Ausbildungsplatz bekommen. Jetzt stellt sich die Frage für mich, wie wird seine Ausbildungsvergütung angerechnet? Wer ist für einen Beratung in solchen Fragen mein Ansprechpartner? Muss er sein Geld (er will für ein Auto sparen) mir geben? Der Gedanke daran macht micht fertig. Kann man das auch anders regeln? Vielen Dank für einen Rat.

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Antworten (2)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    grundsätzlich bildet ihr erstmal eine bg. wenn der sohn in der ausbildung genug verdient um seinen bedarf zu decken (regelsatz plus seinen teil der miete) fliegt er aus der bg und sein einkommen darf nicht berücksichtigt werden. lediglich das kindergeld (falls er noch welches bekommt) darf bei dir als einkommen angerechnet werden. also keine angst er muss dich nicht von seiner ausbildungsvergütung unterhalten.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Grundsatz ist: Das Einkommen deines Sohnes darf nicht bei dir angerechnet werden.
    Verdient er genug, fällt er aus der BG raus.
    Einen Sonderfall stellt das Kindergeld dar - sofern er überhaupt nocht etwas erhält: der Teil des KiG, den er auf Grund seines eigenen Einkommens nicht mehr selbst benötig, darf bei dir angerechnet werden.
    Wenn dein Sohn aus der BG fällt, nimmt er quasi seinen Anteil an der KdU mit raus; d.h. seinen Anteil sowie seine Lebenshaltungskosten muss er aus seiner Ausbildungsvergütung bestreiten. (2/3 übernimmt das Amt für dich und anderen Sohn, 1/3 muss Sohn in Ausbildung selbst tragen)

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