Wo steht geschrieben, dass man erst mit 25 Jahren aus Hotel Mama ausziehen darf?
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bitmapbitmap
Das ergibt sich indirekt aus den Regelungen im SGB II § 22 Absatz 2a und § 20 Absatz 2a.
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BonniesRanchBonniesRanch
In den Sozialgesetzen steht nur, dass Du erst dann ausziehen darfst, wenn Du nicht selbst für Dich sorgen kannst.
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anitarianitari Ist wohl ein Tippfehler und soll heißen
"Du erst dann ausziehen darfst, wenn Du selbst für Dich sorgen kannst."
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BonniesRanchBonniesRanch Stimmt
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BigKingXXLBigKingXXL
Wer sagt das?
Das stimmt ja so auch nicht.
Auszug aus Pressemitteilung Deutscher Bundestag hib Nr. 46/2006 vom 15.02.2006 ALG-II-Bezieher unter 25 Jahren werden in die Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern einbezogen und bekommen nur noch 80 Prozent des Regelsatzes. Im Falles eines Auszugs aus der elterlichen Wohnungen haben sie nur Anspruch auf Leistungen für Unterhalt und Heizung, wenn der kommunale Träger dies vorher zugesichert hat. Diese Zusicherung muss nur dann erteilt werden, wenn die Betroffenen aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht in der Wohnung ihrer Eltern oder eines Elternteils leben können, sie aus beruflichen Gründen bei ihren Eltern ausziehen müssen oder "ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt".
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HHSthpHHSthp Kommt immer als Argument, wenn jemand in eine eigene Wohnung ziehen will, der ALGII- oder BaföGempfänger ist. Ich bin der Meinung, man hat freie Wohnortwahl.
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mugie77mugie77
das sind die bestimmungen bei alg 2
bedarfsgemeinschaft da steht alles drinne
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HHSthpHHSthp Gib mal nen Link.
Kommentar von
bitmapbitmap Ich hab dir doch den link zum SGB II gepostet. Da ist das geregelt (und ich hab dir sogar noch konkret geschrieben in welchen §§).
''dass Du erst dann ausziehen darfst, wenn Du nicht selbst für Dich sorgen kannst.''
Das ist ja unlogisch. Und außerdem: Was soll da genau wo stehen?