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Algemein Hochschulreife nach Studium

Frage von 20kelevra20 20kelevra20

Guten Abend Freunde,

ich habe mein Fachhochschulreife in BaWü gemacht und habe somit das recht auf den Fachhochschulen zu studieren. Ich habe durch Freundes Kreis mitbekommen das, nachdem man einen Abschluss auf dem FH hat z.b Baechlor, hat man Allgemein Hochschulreife und man hat das recht auf Uni`s oder auf Pädagogische Hochschulen zu studieren. Stimmt das? falls ja dan bitte mit beweisen von irgend welchen links. Oder eine andere sache was ich vom ören habe. Das man Allgemein Hochschulreife hat nachdem man 3 Semestern auf der FH studiert. bitte hilfe ...

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Antworten (3)

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    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Hallo!

    Zu den Beweisen und Belegen.

    • Fragen dieser Art kannst Du an das Bildungsministerium richten.

    • Es gibt ein Hochschulrahmengesetz.

    • Es gibt die Bologna-Vereinbarung.

    • Die Hochschulen selber informieren auch.

    Tatasachen:

    • Hochschule ist der Oberbegriff für Universitäten, Pädagogische Hochschule, Technische Hochschule, Fachhochschule.

    • Es ist egal, auf welcher Hochschule der Bachelorabschluss erworben wurde. Er berechtigt in jedem Fall zur Bewerbung an einer Hochschule nach Wahl, um das bisherige Studium fortzusetzen, um den Masterabschluss zu erlangen oder um ein neues Studium zu beginnen. Ein Studium, das erfolgreich mit dem Bachelor abgeschlossen wurde berechtigt demnach zum Besuch jeder Hochschule.

    • In Hessen ist es an fast allen Universitäten (nicht in Frankfurt) möglich, auch mit der Fachhochschulreife zu studieren und dabei die Studiengänge zu belegen, die zum Bachelorabschluss führen. Studiengänge mit dem Abschluss "Staatsexamen" sind so nicht möglich.

    • In manchen anderen Bundesländern (z.B. Saarland) ist es möglich, nach dem Erwerb einer bestimmten Anzahl von Credit-Points (üblich erreichbar nach c.a. 3 Semestern) einen Staatus zu erlangen, der der fachgebundenen Hochschulreife entspricht. Damit ist die Fortführung des fachgebundenen Studiums an einer Universität möglich.

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    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Ein Hochschulabschluss ändert nichts am zuletzt erreichten Schulabschluss. Wenn du Fachhochschulreife hast, wird das dein höchster erreichter Schulabschluss bleiben, auch nach einem Bachelor oder Master an der FH. Außer du holst das Abitur z.B. an einer Abendschule oder über Fernkurse nach.

    Mit einem Bachelor an der FH kann man normalerweise problemlos einen Master an der Uni dranhängen. Zwingende Voraussetzung für ein Master-Studium ist normalerweise nur ein vorangegangener Hochschulabschluss nach einem grundständigen Studium (Bachelor oder Diplom), evtl. mit entsprechend guter Durchschnittsnote.

    Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, mit der Fachhochschulreife fachbezogen an Universitäten (und Pädagogischen Hochschulen) zu studieren. Wegen der genauen Bedingungen solltest du bei der in Frage kommenden Hochschule nachfragen.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Deine Antwort ist so nicht richtig.

    Ein Hochschulabschluss ändert nichts am zuletzt erreichten Schulabschluss.

    Richtig ist natürlich die Tatsache, dass ein erreichter SCHULabschluss sich nicht nachträglich verändert. Aber ein abgeschlossenes Bachelorstudium beinhaltet dennoch die notwendige ALLGEMEINE REIFE, um ein Studium an einer HOCHSCHULE, wie die Universität fortzusetzen. Es berechtigt also hierzu, ist demnach der Allgemeinen Hochschureife gleichzusetzen.

    Kommentar von winterschmacht winterschmachtwinterschmacht

    Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt aber (abgesehen von weiteren Voraussetzungen), grundsätzlich jeden beliebigen (grundständigen) Studiengang zu studieren. Eine echte Gleichsetzung der Allgemeinen Reife im Zusammenhang mit dem FH-Abschluss einerseits mit dem Abitur andererseits würde ich das nicht direkt nennen. Ein Philosophie-Studium an der Uni wäre ja keine Fortsetzung des Maschinenbau-Studiums an einer FH, was aber mit Abitur möglich wäre. Ohne die allgemeine Studienberechtigung würde es sich eher um ein fachgebundenes Studium an der Uni handeln, das auch mit Fachhochschulreife möglich ist.

    Wenn ein FH-Abschluss grundsätzlich doch zu jedem beliebigen Uni-Studium berechtigen sollte, wäre es nett, wenn du mir dazu eine Quelle nennen könntest. Dann müsste ich da meine Antworten anpassen.

    Wobei dein Kommentar auf jeden Fall noch mal deutlicher macht, dass man berechtigt ist, sein FH-Studium an der Uni fortzusetzen, dass einen die Uni also nicht bloß gnädigerweise aufnimmt. :)

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Bezüglich der Quellen lies bitte meine eigene Antwort.


    Beispiele zur Erläuterung:

    Höchster Schulabschluss - Fachhochschulreife.

    Möglich ist grundsätzlich:

    • Studium eines Studiengange (z.B. BWL) an einer Fachhochschule bis zum Bachelorabschluss. Wechsel an die Uni und dortiges weiterführende Studium der BWL bis zum Masterabschluss ODER der Beginn eines** neuen** Studienganges an jeder Hochschule (ab dem 1. Semester) nach Wahl unter Berücksichtigung der üblichen Voraussetzungen (z.B. Latinum) bzw. Zulassungsbeschränkungen (NC). In diesem Fall gilt die Gesamtnote des Bachelorabschlusses als Zulassungskriterium zum Studium. Und zwar sowohl für den weiterführenden als auch das neu einsetzenden Studiengang.

    Nicht möglich ist:

    • Studium von z.B. BWL an einer Fachhochschule bis zum Bachelorabschluss. Wechsel an die Uni und dortiges "weiterführende" Studium z.B. der Rechtswissenschaften.

    Statt dessen möglich ist aber:

    • Studium von z.B. BWL an einer Fachhochschule bis zum Bachelorabschluss. Wechsel an die Uni und dortiges neu beginnendes Studium (ab dem 1. Semester) der Rechtswissenschaften.

    Nicht möglich ist:

    • Studium von z.B. Physiotherapie an einer Fachhochschule bis zum Bachelorabsschluss. Wechsel an die Uni und dortiges "neu einsetzende" Studium (ab dem 1. Semester) der Medizin.

    Statt dessen möglich ist aber:

    • Studium von z.B. Physiotherapie an einer Fachhochschule bis zum Bachelorabsschluss. Wechsel an die Uni und dortiges neu beginnendes Studium (ab dem 1. Semester) der Medizin.
    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Wobei dein Kommentar auf jeden Fall noch mal deutlicher macht, dass man berechtigt ist, sein FH-Studium an der Uni fortzusetzen, dass einen die Uni also nicht bloß gnädigerweise aufnimmt. :)

    Selbstverständlich hat grundsätzlich jeder das Recht auf ein universitäres Studium, der die erforderliche Hochschulreife nachweisen kann. Allerdings ist es nach wie vor den Hochschulen aufgrund der Hochschulquote erlaubt, hier entsprechende Zulassungsbeschränkungen zu erlassen bzw. durch andere Vorgaben den Zugang zu erschweren bzw. zu erleichtern. Das sind die üblichen geforderten Notendurchschnitte der Hochschulzugangsberechtigungen oder ggf. berufliche Erfahrungen etc. Aber wenn sich z.B. in einem Fach ein numerus clausus von 2,1 errechnet hat, dann darf hier nicht nach der Art des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung unterschieden werden. Hier ist dann der Notendurchschnitt des Abiturzeugnisses genau so viel wert wie die Gesamtnote des Bachelorabschlusses nach einem Fachhochschulstudium. Ähnlich verhält es sich bei einer Bewerbung um einen Studienplatz an z.B. der Uni in Gießen. Nach dem Hessischen Gesetz sind hier die Abschlussnoten von Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife gleich zu bewerten, wenn es um die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studienplätzen geht, sofern der Zugang mit FHR oder Fachgeb.HR möglich ist. Aber hier haben die einzelnen Universitäten die Möglichkeit, sich nicht dieser Vorgabe anzuschließen. So verweigern sich etwa die Frankfurter Unis dieser Regelungen und lassen niemanden mit nur Fachhochschulreife an deren Universitäten.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Ein Philosophie-Studium an der Uni wäre ja keine Fortsetzung des Maschinenbau-Studiums an einer FH, was aber mit Abitur möglich wäre. Ohne die allgemeine Studienberechtigung würde es sich eher um ein fachgebundenes Studium an der Uni handeln, das auch mit Fachhochschulreife möglich ist.

    Um Dein Beispiel noch einmal aufzugreifen:

    Wenn jetzt jemand mit FHR Philosophie studieren möchte, dann ist das mit einem anschließendem abgeschlossenem Fachhochschulstudium jeder Fachrichtung möglich. Selbstverständlich dann wieder mit dem Beginn des 1. Semesters.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    !!! Achtung Korrektur:

    Nicht möglich ist:

    Studium von z.B. Physiotherapie an einer Fachhochschule bis zum Bachelorabsschluss. Wechsel an die Uni und dortiges ""weiterführende"" Studium der Medizin

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    Antwort von GangstacuX GangstacuX

    Ja. Nach einem abgeschlossenen Bachelor Fachhochschul-Studium erwerbt man die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

    Zumindest hier bei uns den Niederen Sächsen. ;)

    Kommentar von 20kelevra20 20kelevra20

    und mein studium Note wäre dan meine Hochschulberächtigungsnote?

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Der Bachelorabschluss berechtigt grundstätzlich zum universitären Studium. Eventuelle zusätzliche Bedingungen (je nach Hochschule und Studiengang) müssen erfüllt sein. Z.B. das Latinum etc. Die Note des Bachelorabschlusses ist für eine eventuelle Zulassungsbeschränkung (numerus clausus) des gewählten Studienganges entscheidend.

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