Guten Abend Freunde,
ich habe mein Fachhochschulreife in BaWü gemacht und habe somit das recht auf den Fachhochschulen zu studieren. Ich habe durch Freundes Kreis mitbekommen das, nachdem man einen Abschluss auf dem FH hat z.b Baechlor, hat man Allgemein Hochschulreife und man hat das recht auf Uni`s oder auf Pädagogische Hochschulen zu studieren. Stimmt das? falls ja dan bitte mit beweisen von irgend welchen links. Oder eine andere sache was ich vom ören habe. Das man Allgemein Hochschulreife hat nachdem man 3 Semestern auf der FH studiert. bitte hilfe ...
Deine Antwort ist so nicht richtig.
Richtig ist natürlich die Tatsache, dass ein erreichter SCHULabschluss sich nicht nachträglich verändert. Aber ein abgeschlossenes Bachelorstudium beinhaltet dennoch die notwendige ALLGEMEINE REIFE, um ein Studium an einer HOCHSCHULE, wie die Universität fortzusetzen. Es berechtigt also hierzu, ist demnach der Allgemeinen Hochschureife gleichzusetzen.
Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt aber (abgesehen von weiteren Voraussetzungen), grundsätzlich jeden beliebigen (grundständigen) Studiengang zu studieren. Eine echte Gleichsetzung der Allgemeinen Reife im Zusammenhang mit dem FH-Abschluss einerseits mit dem Abitur andererseits würde ich das nicht direkt nennen. Ein Philosophie-Studium an der Uni wäre ja keine Fortsetzung des Maschinenbau-Studiums an einer FH, was aber mit Abitur möglich wäre. Ohne die allgemeine Studienberechtigung würde es sich eher um ein fachgebundenes Studium an der Uni handeln, das auch mit Fachhochschulreife möglich ist.
Wenn ein FH-Abschluss grundsätzlich doch zu jedem beliebigen Uni-Studium berechtigen sollte, wäre es nett, wenn du mir dazu eine Quelle nennen könntest. Dann müsste ich da meine Antworten anpassen.
Wobei dein Kommentar auf jeden Fall noch mal deutlicher macht, dass man berechtigt ist, sein FH-Studium an der Uni fortzusetzen, dass einen die Uni also nicht bloß gnädigerweise aufnimmt. :)
Bezüglich der Quellen lies bitte meine eigene Antwort.
Beispiele zur Erläuterung:
Höchster Schulabschluss - Fachhochschulreife.
Möglich ist grundsätzlich:
Nicht möglich ist:
Statt dessen möglich ist aber:
Nicht möglich ist:
Statt dessen möglich ist aber:
Selbstverständlich hat grundsätzlich jeder das Recht auf ein universitäres Studium, der die erforderliche Hochschulreife nachweisen kann. Allerdings ist es nach wie vor den Hochschulen aufgrund der Hochschulquote erlaubt, hier entsprechende Zulassungsbeschränkungen zu erlassen bzw. durch andere Vorgaben den Zugang zu erschweren bzw. zu erleichtern. Das sind die üblichen geforderten Notendurchschnitte der Hochschulzugangsberechtigungen oder ggf. berufliche Erfahrungen etc. Aber wenn sich z.B. in einem Fach ein numerus clausus von 2,1 errechnet hat, dann darf hier nicht nach der Art des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung unterschieden werden. Hier ist dann der Notendurchschnitt des Abiturzeugnisses genau so viel wert wie die Gesamtnote des Bachelorabschlusses nach einem Fachhochschulstudium. Ähnlich verhält es sich bei einer Bewerbung um einen Studienplatz an z.B. der Uni in Gießen. Nach dem Hessischen Gesetz sind hier die Abschlussnoten von Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife gleich zu bewerten, wenn es um die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studienplätzen geht, sofern der Zugang mit FHR oder Fachgeb.HR möglich ist. Aber hier haben die einzelnen Universitäten die Möglichkeit, sich nicht dieser Vorgabe anzuschließen. So verweigern sich etwa die Frankfurter Unis dieser Regelungen und lassen niemanden mit nur Fachhochschulreife an deren Universitäten.
Um Dein Beispiel noch einmal aufzugreifen:
Wenn jetzt jemand mit FHR Philosophie studieren möchte, dann ist das mit einem anschließendem abgeschlossenem Fachhochschulstudium jeder Fachrichtung möglich. Selbstverständlich dann wieder mit dem Beginn des 1. Semesters.
!!! Achtung Korrektur: