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ALGeld Übertrag von Deutschland nach Österreich ...

Frage von angel1 angel1

Hallo,

Ich selbst habe gekündigt ... am 31 03 2010 ... mit Wirkung zum 30 06 2010 ( 3 Monate Kündigungszeit). Ich werde mich kurzfristig beim Arbeitsamt arbeitslos melden ...

Ich beabsichtige ebenfalls Ende des Jahres nach Österreich zu gehen ... und möchte dort bis ich wieder eine Arbeit bekommen, ebenfalls ALG in Anspruch nehmen. Wie wird hier ein Übertrag von Deutschland --> Österreich stattfinden? Hat hier jemand Erfahrungen gemacht und kann genau sagen, wie hier die Umsetzung ist?

Danke für die Hilfe. Angel

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Antworten (4)

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    in der Regel ist es so, dass das ALG erlischt sobald man entweder Arbeit hat oder ins Ausland zieht! Also heißt das wohl: so lange du in Deutschland arbeitslos bist bekommst ALG und so bald du in Österreich bist musst dich da drüben bemühen, weil du hier nichts mehr bekommst. Und in Österreich hast nix einbezahlt also wirst du da auch nichts bekommen.

    Kommentar von nenee neneenenee

    Das stimmt definitiv so nicht!

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    Antwort von nenee nenee

    Erst einmal bekommst du eine 3-monatige Sperre, weil du selbst gekündigt hat. Solltest du weiterhin oder überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, kannst du mit dem Formular E 303 3 Monate in Österreich Arbeitslosengeld beziehen. http://www.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg....1

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ein deutscher Arbeitsloser im Ausland sein Glück versuchen will, kann er auf Antrag drei Monate lang sein Arbeitslosengeld ins Ausland bekommen. Ob es zwischen Deutschland und Österreich andere Regeluungen gibt weiß ich nicht. Jedenfalls wenn du selbst gekündigt hast bekommst du erst mal 12 Wochen gar nichts.

    Kommentar von liebmann liebmannliebmann

    hat das nicht aber auch was mit denn gründen zutun? also wieso man gekündigt hat?

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    das ist richtig liebmann jedoch gibt es nur wenige Gründe, die eine Sperrfreie Kündigung rechtfertigt

    Kommentar von nenee neneenenee

    Und vor allem sollte man sich immer vor der Kündigung mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen. Im Nachhinein werden keine Gründe anerkannt.

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    Antwort von liebmann liebmann

    " Ich habe selbst gekündigt" na sei froh,mit glück bekommste nur eine kurze sperre. Mit pech brauchste dir um Österreich keine gedanken mehr machen ...

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