ALG2: zweites Auto anmelden

8 Antworten

Du bekommst also Aufstockung vom Jobcenter,zu deinem Einkommen !!!

Warum sollte es da Probleme geben ?

Es ist ja nur so,das dieses Fahrzeug bis zu einem Wert von 7500 € zusätzlich zu den individuellen Freibeträgen vorhanden sein darf. Wenn du nur ALG - 2 bekommen würdest,könnte es durchaus sein,das dich das Jobcenter auffordern würde,eines dieser Fahrzeuge zu verwerten,da du eh nur immer eins nutzen könntest und somit diesen Erlös zur Deckung deines Bedarfs verwenden könntest. Da du aber gesetzlichen Anspruch auf deine Freibeträge aus deinem Einkommen hast und damit machen kannst was du möchtest,sollte es also erst einmal keine Probleme geben.

Dies aber nur,wenn du deine Freibeträge ( Schonvermögen ) schon erreicht hättest,sonst ginge diese Verwertung über in das Schonvermögen !!!

@isomatte

Ich habe so gut wie kein Vermögen. Somit könnte ich theoretisch auch 7 Autos im Wert von je 1000 Euro anmelden? Oder hab ich dich da falsch verstanden mit dem Schonvermögen?

Bei reinem ALG2 Bezug dürfte ich nicht über die 7500 Euro kommen. Bei Aufstockendem ALG2 ist das egal?

@therightanswer

Im Prinzip hast du recht !!!

Es kommt nur darauf an,was du schon für Vermögen hast und was dir bei deinem Alter an Schonvermögen zustehen würde,außer deinem bereiz vorhandenen Fahrzeug,das dürftest du ja so oder so haben,wenn es den Wert von 7500 € nicht übersteigt.

Angenommen du bist 40 Jahre alt,dann stünden dir zu : 150 € x 40 Jahre = 6000 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt also 6750 € Schonvermögen. Hättest du jetzt noch ein Fahrzeug,dessen Wert angenommen 3000 € betragen würde,du aber nur über ein Vermögen von 3500 € verfügen würdest,lägst du selbst bei der Forderung des Jobcenters,dieses zu Verwerten,unter deinem Schonvermögen von 6750 €.

@isomatte

Vielen Dank. Das gilt dann auch bei ALG2 Anspruch ohne Aufstockung? Also reiner ALG2 bezug?

@therightanswer

Da ein Auto auch Geld kostet, wenn es nur herum steht, wird man dir Zweckentfremdung öffentlicher Gelder vorwerfen können.

@therightanswer

Was würde es dem Jobcenter denn bringen,wenn du das 2 Fahrzeug verkaufen würdest,es wäre ja schon in deinem Besitz und somit Vermögen !!!

Wenn du kein weiteres Vermögen hast oder nach diesem Verkauf nicht über deine Freibetragsgrenze kommen würdest,könnte dir das Jobcenter diesen Erlös ja eh nicht auf deinen Lebensunterhalt anrechnen,dann würde es zu deinem bisherigen Vermögen dazu kommen.

@DerHans

Was ist denn das für ein Blödsinn !!!

Ob er dieses Fahrzeug nun nur stehen hat oder nicht,ist doch seine Sache. Solange er durch die Verwertung dieses 2 Fahrzeuges nicht über sein Schonvermögen kommt,kann es dem Jobcenter egal sein. Das würde erst Auswirkungen haben,würde er bereiz die Grenze seines Schonvermögens erreicht haben und dann über dieses 2 Fahrzeug verfügen,dann kann natürlich die Verwertung verlangt werden,bevor der Steuerzahler für seinen Lebensunterhalt aufkommt.

Pro erwerbsfähigen Bedarfsgemeinschaftsmitglied ist EIN EINZIGES - ein und nicht zwei oder mehr - Kfz besonders privilegiert.

Nach deinen weiteren Antworten unterstelle ich mal, dass du alleine lebst.
Damit ist genau ein Auto geschützt, das andere wird als im Grundsatz verwertbarer Vermögensgegenstand deinem Vermögen zugerechnet.

Daher wäre es sinnvoll, den teureren Wagen als den privilegierten ( § 12 Abs. 3 Nr.2 SGB II) zu erklären, und die 800€ Zeitwert des zweiten deinem normalen Vermögen zuschreiben zu lassen, damit dann darauf die Vermögensfreibeträge angewendet werden (150€ pro Lebensjahr usw.).

Hast du nicht noch weiteres signifikantes, im Grundsatz verwertbares Vermögen, gibt es kein Problem.

Danke für den Tipp.

Ich hoffe es gibt Schwieigkeiten beim Jobcenter ,auf Kosten anderer leben und zwei Autos brauchen.Wenn du aber eh arbeitest ,brauchst du ja kein Hartz4 mehr ,und kannst somit soviele Autos auf dich anmelden wie du willst.Frage ist nur ,wie lange du die Auto unterhalten kannst.Die laufen ja auch nicht mit Wasser.

Sehr qualifizierte Antwort. Und vielen Dank, das du mich mit deinen Steuern finanzierst. Wenn man auf kosten anderer lebt muss man ja auch mal Danke sagen ;)

Bei den "Werten" der Fahrzeuge wirst Du - so oder so - keinen Ärger mit dem JC bekommen... da entsteht kein Neid und schon gar kein Handlungsbedarf.

Bemerkenswert finde ich mittlerweile den Umgang eines Großteiles der Bevölkerung mit dem Leistungsbezug. Es gehört inzwischen ganz "natürlich" irgendwie dazu und ist auch keineswegs mehr ungesellschaftlich/unangenehm (m.E.n. zu recht), höchstens vielleicht noch bei einigen älteren Mitbürgern, die zumeist eine lange Erwerbsbiografie haben und zum ersten Mal in den Alg-2-Bezug fallen.

Mal schauen, wohin das langfristig führt, bzw. wie lange ein Staat sich so ein System (eh schon alles "auf Pump") leisten kann...

Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Arge da querstellen wird. Sicherer wäre (und das machen die meisten) das Fahrzeug dann auf einen anderen Halter z.B. Deine Freundin anzumelden.

Ich wollte es auf meinen Namen anmelden, weil ich dabei sehr günstig die Versicherung abschließen kann.