hallo wenn ich meinen bruder bei mir aufnehme wird denn sein einkommen bei mir angerechnet oder wird er bei meinem ALG2 angerechnet????? wollten es gern als WG machen weil ein paar sind wir nciht und er ist aber mein bruder deshalb weiß ich nicht ob das so funktioniert. hoffe mir kann jemand helfen. danke schonmal
ALG2 und WG
Antworten (9)
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2Antwort von
kandanakandana
Da dein Bruder keine Unterhaltspflicht dir gegenüber hat, würde es als Wohngemeinschaft gelten.
Das heißt, Du bekommst weiter dein ALG II plus die halbe Miete.
Oder Du vermietest deinem Bruder offiziell unter zu einem festen Mietpreis, vielleicht ein Drittel deiner Miete, das wird dir dann abgezogen. Rest bleibt wie gehabt.
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KittymogulKittymogul
Laß doch mal von einer Bekannten von dir beim Amt fragen wie es aussieht bei so einer Situation.
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moon73moon73
Nein, ihr seid eine WG und keine Lebensgemeinschaft und ihr seid euch gegenseitig euch nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Ihr müsst getrennte Zimmer und getrennte Kassen haben, dann zählt ihr auch als WG und das Einkommen wird nicht angerechnet.
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KittymogulKittymogul Ich hatte mich von meinem Ex getrennt und denen auch verucht zu beweisen dass wir nicht mehr zusammen sind, war alles getrennt ging aber nicht. Wir standen beide im Mietvertrag und er hat der Kündigung nicht zugestimmt noch wollte er ausziehen, die dachten trotzdem wir sind zusammen! Erst der Brief vom Anwalt hat geholfen
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moon73moon73 Eben - man muß sich gegen die Arge einfach nur zur Wehr setzen, das Recht ist nicht immer auf deren Seite, sie wollen es nur für sich mißbrauchen.
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GustavGGustavG
Hab ich letztens als Reportage gesehen.
Ich denke das geht, wenn ihr wirklich knallhart eine WG macht.
D.h. jeder seine eigenen Schränke, jeder seine eigenen Kühlschrankfächer bzw. jeder einen Kühlschrank usw... jeder seinen eigenen Bereich, so dass aus einer Wohnung quasi 2 gemacht wurden. -bin mir diesmal aber nicht 100% sicher-
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shiny1987 sein einkommen wird angerechnet, weil ihr dann eine bedarfsgemeinschaft seid
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kandanakandana Neine, keine Bedarfs- sondern nur eine Wohngemeinschaft.
Selbst bei Paaren darf laut BGH erst ab 3 Jahren gemeinsamen Wohnens von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden.
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kunie hallo nee nee ne bedarfgemeinschaft sind wir nicht er hat sein eigenen raum...ich lebe ja mit mein festen partner zusammen....nur mein bruder würde gern bei uns einziehen
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13thStreet grüß dich,
soweit ich weiss wird das gehalt von deinem Bruder mit deinem alg geld verrechnet!
Gruß David
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KittymogulKittymogul
Hm bei Familie ist es üblich das sein Einkommen mit angerechnet wird.
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kandanakandana Nur bei den Eltern und eigenen Kindern mit Einkommen, Geschwister sind einander nicht unterhaltspflichtig.
ja darauf bin ich auch schon gekommen vllt. mal anonym anzurufen oder so...hm....
Mach es einfach;)