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ALG2 und WG

Frage von kunie kunie

hallo wenn ich meinen bruder bei mir aufnehme wird denn sein einkommen bei mir angerechnet oder wird er bei meinem ALG2 angerechnet????? wollten es gern als WG machen weil ein paar sind wir nciht und er ist aber mein bruder deshalb weiß ich nicht ob das so funktioniert. hoffe mir kann jemand helfen. danke schonmal

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Antworten (9)

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    Antwort von kandana kandana

    Da dein Bruder keine Unterhaltspflicht dir gegenüber hat, würde es als Wohngemeinschaft gelten.

    Das heißt, Du bekommst weiter dein ALG II plus die halbe Miete.

    Oder Du vermietest deinem Bruder offiziell unter zu einem festen Mietpreis, vielleicht ein Drittel deiner Miete, das wird dir dann abgezogen. Rest bleibt wie gehabt.

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Laß doch mal von einer Bekannten von dir beim Amt fragen wie es aussieht bei so einer Situation.

    Kommentar von kunie kunie

    ja darauf bin ich auch schon gekommen vllt. mal anonym anzurufen oder so...hm....

    Kommentar von Kittymogul KittymogulKittymogul

    Mach es einfach;)

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    Antwort von moon73 moon73

    Nein, ihr seid eine WG und keine Lebensgemeinschaft und ihr seid euch gegenseitig euch nicht zum Unterhalt verpflichtet.

    Ihr müsst getrennte Zimmer und getrennte Kassen haben, dann zählt ihr auch als WG und das Einkommen wird nicht angerechnet.

    Kommentar von Kittymogul KittymogulKittymogul

    Ich hatte mich von meinem Ex getrennt und denen auch verucht zu beweisen dass wir nicht mehr zusammen sind, war alles getrennt ging aber nicht. Wir standen beide im Mietvertrag und er hat der Kündigung nicht zugestimmt noch wollte er ausziehen, die dachten trotzdem wir sind zusammen! Erst der Brief vom Anwalt hat geholfen

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Eben - man muß sich gegen die Arge einfach nur zur Wehr setzen, das Recht ist nicht immer auf deren Seite, sie wollen es nur für sich mißbrauchen.

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    Antwort von GustavG GustavG

    Hab ich letztens als Reportage gesehen.

    Ich denke das geht, wenn ihr wirklich knallhart eine WG macht.

    D.h. jeder seine eigenen Schränke, jeder seine eigenen Kühlschrankfächer bzw. jeder einen Kühlschrank usw... jeder seinen eigenen Bereich, so dass aus einer Wohnung quasi 2 gemacht wurden. -bin mir diesmal aber nicht 100% sicher-

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    Antwort von malli malli

    das geht bestimmt!

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    Antwort von shiny1987 shiny1987

    sein einkommen wird angerechnet, weil ihr dann eine bedarfsgemeinschaft seid

    Kommentar von kandana kandanakandana

    Neine, keine Bedarfs- sondern nur eine Wohngemeinschaft.

    Selbst bei Paaren darf laut BGH erst ab 3 Jahren gemeinsamen Wohnens von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden.

    Kommentar von kunie kunie

    hallo nee nee ne bedarfgemeinschaft sind wir nicht er hat sein eigenen raum...ich lebe ja mit mein festen partner zusammen....nur mein bruder würde gern bei uns einziehen

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    Antwort von Berserker Berserker

    Genaue Informationen kannst Du in einem HartzIV-Forum erhalten.

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    Antwort von 13thStreet 13thStreet

    grüß dich,

    soweit ich weiss wird das gehalt von deinem Bruder mit deinem alg geld verrechnet!

    Gruß David

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Hm bei Familie ist es üblich das sein Einkommen mit angerechnet wird.

    Kommentar von kandana kandanakandana

    Nur bei den Eltern und eigenen Kindern mit Einkommen, Geschwister sind einander nicht unterhaltspflichtig.

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