Hallo
Wie zu erwarten hätte ich mal eine Frage und zwar soll mein sohn zum 01.09.12 eine Lehre beginnen. Wir beziehen ALG2 wird sein Lehrlingsgeld bei uns wieder voll abgezogen oder wie funktioniert das genau?
Danke
Hallo
Wie zu erwarten hätte ich mal eine Frage und zwar soll mein sohn zum 01.09.12 eine Lehre beginnen. Wir beziehen ALG2 wird sein Lehrlingsgeld bei uns wieder voll abgezogen oder wie funktioniert das genau?
Danke
er hat einen freibetrag der sich wie folgt berechnet: 100 euro grundfreibetrag, 100-1000 (brutto) 20%, 1000-1200/1500 euro 10%. der grundfreibetrag kann auf antrag und nachweis erhöhter werbungskosten (fahrten, schulmaterialk usw.) auch höher sein. netto- freibetrag= anrechenfähiges einkommen. sein anrechenfähiges einkommen darf nur auf seinen bedarf angerechnet werden. lediglich das kindergeld darf als einkommen auf euch als einkommen übertragen werden. übersteigt das anrechenfähige einkommen (ohne kindergeld) den bedarf des kindes, fällt es aus der bedarfsgemeinschaft und der überschuss bleibt ebenfalls anrechenfrei. eine anrechnung auf die eltern ist wie gesagt, mit ausnahme des kindergeldes unzulässig denn im sgb2 sind kinder den eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
hier kannst Du Dich unentgeltlich beraten lassen http://www.sozialhotline.de/
kostet höchstens die Telefongebühren nach Berlin.
Bei uns ist nur bei Bedarfgemeinschaften richtig. Das Kind erarbeitet sich dann teilweise seinen Lebensunterhalt, sein Einkommen wird verrechnet mit den Zahlungen vom Amt, er darf zzt 160 Euro zusätzlich behalten.
wenn Dein Sohn genug Einkommen hat, wird bei Euch nichts angerechnet. Aber Ihr bekommt dann nur Euren eigenen Mietanteil (z. B. bei 2 Personen die Hälfte).
Sein Bedarf wäre:
299€ ALG II + Mietanteil
Liegt sein Einkommen darüber, wird auch das Kindergeld bei Euch nicht mehr angerechnet. Ihr bekommt als Euren Bedarf z. B. 374€ (einzelne Person) + Mietanteil. Der Sohn muß dann seinen Mietanteil an Euch zahlen.
Ich spreche aus Erfahrung - ich habs mit meiner Tochter durch.
beangato
Mich irretiert etwas das Datum. Hast Du jetzt schon den Entschluß gefaßt, bis zum 1.9.12 nicht selber wieder zu arbeiten? Dann wäre doch die Ausbildungsbeihilfe Deines Sohnes kein Thema mehr. Und nebenbei könntest Du Deinem Sohn auch noch als Vorbild dienen.
selten so gelacht.... ich selbst gehe 5 tage die woche a 12 stunden arbeiten. meine frau ist krank und kann das nicht leider nicht mehr. trotz meiner vielen stunden bekommen wir immer noch alg2. so und nun bist du dran....
Dann solltest Du das mitteilen. Es hörte sich so an, als wenn Du allein von Stütze lebst, und das auch nicht ändern willst. Entschuldige es bitte.
kein problem.....
Es wird nur ein Teil mit dem Ausbildungslohn verrechnet aber genauere Auskünfte kann Dir das Arbeitsamt geben.
Nicht Arbeitsamt, sondern Jobcenter.
Das Jobcenter gehört für mich zum Arbeitsamt. Ist für mich alles das Gleiche.
die grenze von 160 euro gibt es im sgb2 nicht... lediglich beim alg1.