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alg2 und krank

gefragt von borello am 20.08.2008 um 20:09 Uhr

kann mich das arbeitsamt zwingen, arbeiten zu gehen oder eine berufliche reha zu machen, wenn ich noch nicht gesund bin ?? was für leistungen bekomme ich dann, wenn ich nicht mindestens 3 stunden belastbar bin ?? wo kann man sich informieren ?? ich habe eine schwerbehinderung von 50 %-höherstufung ist beantragt.. zur zeit alg 2 empfänger.. grüße borello


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EfaStein
beantwortet von EfaStein am 20. August 2008 20:11
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Du kannst Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen. Dort wird dann über den Rententräger geprüft, ob du dauerhaft voll erwerbsgemindert bist.


Resistance
beantwortet von Resistance am 20. August 2008 20:11
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Zur Reha kannst Du gezwungen werden. Wenn Du weniger als 3 Stunden arbeiten kannst, solltest Du einen Rentenantrag stellen. Wird der abgelehnt, sitzt Du zwischen allen Stühlen und bekommst nirgends mehr Geld.

Kommentar von Simple_avatar3smallFotografin am 20. August 2008 20:23

Genau so ist es


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 20. August 2008 20:10
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Grundsicherung, siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung


SabrinaB22
beantwortet von SabrinaB22 am 20. August 2008 20:11
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Am besten ist du gehst einfach mal zum Bürgeramt die werden dir deine fragen sicher beantworten können!!Ansonsten ein Termin bei deiner Sachbearbeiterin vereinbaren!!Sie muss dich darüber aufklären können was zu deinen gunsten ist und was nicht!!Manche Sachbearbeiter geben auch gute tipps!!

Kommentar von Simple_avatar3smallFotografin am 20. August 2008 20:24

Bürgeramt hat damit nichts zu tun


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 20. August 2008 20:11
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Solange ein Krankenschein beim Amt vorliegt können die Dir garnichts.Versuchs mal hier www.tacheles-sozialhilfe.de




Kommentar von Simple_avatar3smallFotografin am 20. August 2008 20:24

Doch, Medizinischer Dienst

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 20. August 2008 20:27

OK diesmal hast Du gewonnen. LG

Kommentar von Simple_avatar3smallFotografin am 20. August 2008 20:30

LG auch von mir, ich spreche aus Erfahrung, leider


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 20. August 2008 20:12
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Solange Du vom Arzt krank geschrieben bist, brauchst Du nichts zu machen. Kann vielleicht sein, dass das Amt den Med. Dienst beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen. Aber das ist eher unwahrscheinlich. Das machen die nur, wenn sie den Verdacht haben, das etwas "nicht stimmt". Wenn Du weniger als 3 Std. tgl. arbeiten kannst, solltest Du Rente beantragen ( EU oder AU).

Kommentar von Simple_avatar3smallFotografin am 20. August 2008 20:26

Stimmt nicht, je nach Krankenkasse kommt eine Einladung vom Medizinischen Dienst. DAK vor 6 Woche. Bei mir AOK sehr viel später. Kann Zufall sein, aber mir war es egal. Dann musste ich zum MDK

Kommentar von 26e0d2a4151b983cf78d1aa38bbefa30smallichwuesstegern am 21. August 2008 08:56

Der Arbeitgeber, in diesen Falle im übertragenen Sinn das Amt, kann auch eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst verlangen, wenn er Zweifel an der "Krankheit" seines Beschäftigten hat.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. September 2008 23:04

Mit dem MdK der Krankenkassen hat das überhaupt nichts zu tun.


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. August 2008 20:23
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