kann mich das arbeitsamt zwingen, arbeiten zu gehen oder eine berufliche reha zu machen, wenn ich noch nicht gesund bin ?? was für leistungen bekomme ich dann, wenn ich nicht mindestens 3 stunden belastbar bin ?? wo kann man sich informieren ?? ich habe eine schwerbehinderung von 50 %-höherstufung ist beantragt.. zur zeit alg 2 empfänger.. grüße borello

Du kannst Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen. Dort wird dann über den Rententräger geprüft, ob du dauerhaft voll erwerbsgemindert bist.
Zur Reha kannst Du gezwungen werden. Wenn Du weniger als 3 Stunden arbeiten kannst, solltest Du einen Rentenantrag stellen. Wird der abgelehnt, sitzt Du zwischen allen Stühlen und bekommst nirgends mehr Geld.
Genau so ist es
Am besten ist du gehst einfach mal zum Bürgeramt die werden dir deine fragen sicher beantworten können!!Ansonsten ein Termin bei deiner Sachbearbeiterin vereinbaren!!Sie muss dich darüber aufklären können was zu deinen gunsten ist und was nicht!!Manche Sachbearbeiter geben auch gute tipps!!
Bürgeramt hat damit nichts zu tun

Solange ein Krankenschein beim Amt vorliegt können die Dir garnichts.Versuchs mal hier www.tacheles-sozialhilfe.de
Doch, Medizinischer Dienst
hartzerroller am 20. August 2008 20:27 OK diesmal hast Du gewonnen. LG
LG auch von mir, ich spreche aus Erfahrung, leider

Solange Du vom Arzt krank geschrieben bist, brauchst Du nichts zu machen. Kann vielleicht sein, dass das Amt den Med. Dienst beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen. Aber das ist eher unwahrscheinlich. Das machen die nur, wenn sie den Verdacht haben, das etwas "nicht stimmt". Wenn Du weniger als 3 Std. tgl. arbeiten kannst, solltest Du Rente beantragen ( EU oder AU).
Stimmt nicht, je nach Krankenkasse kommt eine Einladung vom Medizinischen Dienst. DAK vor 6 Woche. Bei mir AOK sehr viel später. Kann Zufall sein, aber mir war es egal. Dann musste ich zum MDK
ichwuesstegern am 21. August 2008 08:56 Der Arbeitgeber, in diesen Falle im übertragenen Sinn das Amt, kann auch eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst verlangen, wenn er Zweifel an der "Krankheit" seines Beschäftigten hat.
bitmap am 14. September 2008 23:04 Mit dem MdK der Krankenkassen hat das überhaupt nichts zu tun.