Wir erhielten bis Sept.2011 ALG2. Ab August bekam mein Mann eine Arbeit,danach beantragte ich Wohngeld und Kinderzuschlag.Wohngeld wurde abgelehnt und Kinderzuschlag wurde uns unter Vorbehalt bis Dez.2011 gezahlt.Jezt soll ich den Kinderzuschlag zurück überweisen da uns Alg2 zugestanden hätte.die Frist um in Widerspruch zu gehen ist längst vergangen.Wer hat Erfahrung damit und kann mir einen Tipp geben wie ich vorgehen kann, um den zuchlag nicht zurückzahlen zu müssen. ?
ALG2 und Kinderzuschlag ?
Antworten (3)
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Den Kinderzuschlag wirst du zurückerstatten müssen und das Jobcenter muss ab Antrag Kinderzuschlag rückwirkend einspringen müssen.
§ 28 SGB X Wiederholte Antragstellung
Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.
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0Antwort von
Anettchen2010Anettchen2010
Klar ist einfach, das man Geld, was einem nicht zusteht, bzw. einem zu Unrecht gezahlt wurde, zurück erstatten muss.... Wenn dem wirklich so ist, nutzt dir ein Widerspruch eh nix...
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