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ALG2 und Auto.........

gefragt von jbinfojbinfo am 13.08.2007 um 22:55 Uhr

.......es wird akzeptiert, dass ein ALG2 Empfänger ein Auto bis ca. 5000 Euro haben darf. Das ist ja auch ok. Aber, warum schlägt sich das nicht auf das ALG2 Geld nieder. Hier wird weder für Versicherung noch für die Steuer ein Satz angegeben oder berücksichtigt. Ist das fair ? Ich glaube nicht. Es wird Flexibilität erwartet aber der Staat ist unflexibel. Wie seht IHR da ?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 13. August 2007 23:02
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ein auto wird bei alg 2 akzeptiert, aber keinem zur auflage gemacht.

von daher, wird da auch nix gezahlt beim alg 2.

ich denke das ist fair!

es gibt leute die gehen arbeiten und leisten sich kein auto.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 13. August 2007 23:16

Indirekt wird es schon zur Auflage gemacht. Du sollst flexibel sein. Das geht fast nur mit dem Auto.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 13. August 2007 23:33

man muss das untrscheiden, landbewohner und städter.

es kann viel mit dem bus und bahn erledigt werden, auch das arbeiten gehen.


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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. August 2007 22:58
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Luxus kostet! Sorry hört sich böse an, aber wenn du keinen Job hast, wenig hinzuverdienen darfst, bestimmte Stundenzahlen nicht überschreiten darfst - dann ist ein Auto Luxus. Und der, der keins hat, wäre ja eher schlechter gestellt, weil er muss seine Fahrgelder auch bezahlen, oder?

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 13. August 2007 23:15

Ein Auto ist HEUTE kein Luxus mehr. Es ist notwendig.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 13. August 2007 23:18

Meine Antwort hat sich ganz konkret nur auf diese Frage bezogen. Ich halte ein Auto auch für notwendig, auch in der Situation. Aber wo fängt Gerechtigkeit an?

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 13. August 2007 23:22

Gerechtigkeit und ALG2 ? Das hat was. Bitte jetzt nicht falsch verstehen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 13. August 2007 23:42

bestimmt nicht! Ich weiss, warum ich darauf verzichtet habe, obwohl ich Anspruch hatte...

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 13. August 2007 23:50

Darauf verzichten ? Warum ???? Ich selbst bin nicht davon betroffen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 13. August 2007 23:54

Schau dir mal den Papierkrieg an. Brutal! fällt mir wirklich kein besseres Wort ein. Ich hab halt gejobbt in der Zeit. Hätte mit ALG2 zwar finanziell besser abgeschnitten, aber ich stehe zu meiner Entscheidung - wie gesagt, bei mir gings nur um 3 Monate. Ansonsten ist das ALG2 schon ein Horror...


anonym
beantwortet von lspech am 14. August 2007 10:07
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@Regenmacher: Fragt sich nur, wer keine Ahnung von ALG2 hat

Ich empfehle Dir dringendst den ALG2-Leitfaden von Prof. Roth zu studieren bevor du solche Äußerungen machst. Richtig ist, das im Regelsatz keine Beträge für ein Pkw und dessen Betriebskosten enthalten sind; meine anderen Äußerungen haben immer noch nach der aktuellen Rechtsprechung Gültigkeit.


ManiS
beantwortet von ManiS am 13. August 2007 23:03
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Warum soll der Steuerzahler ein KFZ finanzieren?

Bis 5000 € Wert ist die Schwelle eh hoch angestzt.

Zu welchem Zweck braucht ein ALG2 Empfänger ein KFZ ? Fahrten zu Vorstellungsgesprächen etc werden bezahlt mit öffentlichen Verkehsmitteln.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 13. August 2007 23:14

Es werden auch Fahrten mit dem PKW mit 0,20 Euro pro KM von der ArGe bezahlt. Man soll doch flexibel sein.


anonym
beantwortet von lspech am 14. August 2007 09:21
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Wenn Einkünfte vorhanden sind, kann man die Fahrtkosten (km-Pauschale) und zusätzlich 30 EUR für Versicherungen abziehen. Nur der Rest ist anrechnungsfähig.

Kommentar von Regenmacher am 14. August 2007 09:36

Wir sprechen hier von ALG 2, hast wohl keine Ahnung, was das ist.


anonym
beantwortet von annamarc am 14. Mai 2008 08:16
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Das Gesetz sieht vor, dass im Regelsatz ein Anteil von 14,-Euro "und ein paar Kaputten" für die Fortbewegung :) enthalten sind.

Ob Du Die davon ein Sozialticket kaufst um von A nach B zu kommen oder ein Auto unterhältst ist dann Dein Bier.

Hartz 4 soll ja nur die zum Leben notwenigen Dinge finanzieren - also als absolute Untergrenze. Da zählt ein Auto nunmal nicht mit rein.

Die Regelung, dass sie es Dir nicht wegnehmen ist das eine - aber daraus den Anspruch auf die Übernahme aller anfallenden Kosten abzuleiten ist schon ein netter Versuch.

Wird aber nichts werden. ;)


CurlySue0000
beantwortet von CurlySue0000 am 17. Mai 2009 00:08
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Ich bekomme noch nicht einmal irgenedwelche zuschüsse, da ich Berufstätig bin und eine Monatsfahrkarte brauche. Es interessiert mich auch... wieso ich alle 6 monate auf´s neue angeben muss wieviele khm ich zur arbeit fahren muss, obwohl ich nicht 0,01 cent dafür zusätzlich bekomme? Steht mir nicht auch eine khm pauschale zu, da ich das Ticket aus Beruflichen gründen brauche... 19 € noch was ist in meiner Regelleistung für fahrtkosten angerechnet, das weiss ich, aber meine Monatskarte kostet 60€.... wer kann mir das erklären?


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