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ALG2 überbrückungsgeld beantragen oder zuflussprinzip?

Frage von wellwellwell wellwellwell

also es geht darum, mein freund möchte jetzt teilzeit arbeiten. ich war schon beim job center in dem ort wo wir jetzt neu hingezogen sind die mir sagten das wenn er geld bekommt das unter dem zuflussprinzip läuft, da es seit jahren schon kein überbrückungsgeld gibt

so aber: im alten ort wo wir gewohnt haben , hatte er letztes jahr eine ausbildung begonnen und sein geld erst am 05.08 für den monat juli bekommen. ich rief beim job center an weil sie das alg für den monat juli wieder haben wollten. die meinten er hätte überbrückungsgeld beantragen müssen.

was stimmt da denn jetzt nun? zuflussprinzip oder überbrückungsgeld beantragen? ich steige da echt nicht mehr durch.

und vor allem wenn er jetzt z.b arbeitet und der berechnungsbogen immer neu berechnet werden muss, wie läuft das denn dann wenn er jetzt z.b im feburar 100€ bekommt das geld am 01.03. auf dem konto ist und für märz sein geld von 600€ am 28. bekommt..... dann würde beides zusammen für den monta märz mit angerechnet werden? wenn sich der zahlungseinganz mal verschiebt oder früher ist dann arbeitet man ja sozusagen für einen monat umsont. verstehe nur bahnhof....

bitte ganz doll um hilfe

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Antworten (1)

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    Antwort von elsa56 elsa56

    dsa ist wirklich schwierig,aber die 100 euro zb.erhält er zwar im märz aber für den monat februar also rückwirkend wenn er sonst nichts hatte wird ihm das auch nicht angerechnet da er einen freibetrag von 100euro hat.Das geld was er ende märz bekommt von seiner arbeit beträgt also den tatsächlichen verdienst für den vergangenden monat.Arbeitsamt zahlt immer im voraus,arbeitgeber nach getaner arbeit.Aber soviel ich weiss ist das aa immer bereit,fahrgeld und für essen zu zahlen was man dann mit max.30% vom einkommen wieder abzahlen kann.

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