Hallo zusammen,
ich bin selbstständig meine Freundin mit 3 Kindern ALG2Empfängerin. wir wohnen in einem Haus ich unten (eigene Wohnung) Sie oben mit Kindern. Sie lebt von Amt welches Grundsicherung etc. zahlt. Das Amt will, das wir uns zusammen anmelden in einer Wohnung. Ab März bekommt sie laut Amt kein Geld mehr. Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten und deshalb ist eine gemeinsame Anmeldung nicht möglcih in den nächsten 3 Monaten. Was für Rechte haben wir und was für rechte das Amt. Wir wollen umziehen und dann zusammenziehen. Dann würde das Hartz4 komplett wegfallen, da mein einkommen über 8500 € €uro mtl. liegt. Ich bin nicht der leibliche Vater, dieser zahlt aufgrund von Hartz4 keinen Unterhalt, welches der Staat als Unterhaltsvorschuss zahlt.
Frage: Bekommen wir UV wenn wir zusammen wohnen oder nur das Kindergeld? Was ist der nächste Schritt innerhalb von 3 Monaten, Wie geht das Amt vor?
Vielen Dank
ich danke dir...