1

ALG2 selbständigkeit und Hartz4

Frage von Milestone2011 Milestone2011

Hallo zusammen,

ich bin selbstständig meine Freundin mit 3 Kindern ALG2Empfängerin. wir wohnen in einem Haus ich unten (eigene Wohnung) Sie oben mit Kindern. Sie lebt von Amt welches Grundsicherung etc. zahlt. Das Amt will, das wir uns zusammen anmelden in einer Wohnung. Ab März bekommt sie laut Amt kein Geld mehr. Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten und deshalb ist eine gemeinsame Anmeldung nicht möglcih in den nächsten 3 Monaten. Was für Rechte haben wir und was für rechte das Amt. Wir wollen umziehen und dann zusammenziehen. Dann würde das Hartz4 komplett wegfallen, da mein einkommen über 8500 € €uro mtl. liegt. Ich bin nicht der leibliche Vater, dieser zahlt aufgrund von Hartz4 keinen Unterhalt, welches der Staat als Unterhaltsvorschuss zahlt.

Frage: Bekommen wir UV wenn wir zusammen wohnen oder nur das Kindergeld? Was ist der nächste Schritt innerhalb von 3 Monaten, Wie geht das Amt vor?

Vielen Dank

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Das Amt will, das wir uns zusammen anmelden in einer Wohnung

    Auf das, was das Amt will, kannst du dir ein Ei backen. Es existiert keinerlei Pflicht, in einer gemeinsamen Wohnung zu leben.

    Dass das Amt deiner Freundin das Geld kürzt, ohne dass ihr eine gemeinsame Wohnung oder gemeinsame Kinder habt, ist ... nunja .. mutig und dürfte spätestens vorm Sozialgericht kassiert werden. Deine Freundin sollte unbedingt Widerspruch gegen die Leistungseinstellung einlegen und einen Fachanwalt kontaktieren, denn solange ihr keinen gemeinsamen Haushalt führt, gibt es für eine BG-Fiktion in eurer Situation keinerlei rechtliche Grundlage.

    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    ...
    3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
    ...
    c) eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.

    Solange deine Freundin alleine lebt und haushaltet, wir sie UV bekommen (sofern die anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind). Lebt ihr offiziell zusammen, fällt UV weg.

    Kommentar von Milestone2011 Milestone2011

    ich danke dir...

    Kommentar von Milestone2011 Milestone2011

    auch wenn ich unten wohne, sind wir eine bedarfsgemeinschaft?

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Nein.
    Getrennte Wohnungen = getrennte Haushalte = keine BG = keinerlei Anrechnung deines Einkommens.

  • 0
    Antwort von Gelehrter Gelehrter

    Moment habe ich das richtig verstanden das das Jobcenter will,das ihr zusamen zieht? Entschuldigung da könnte ich ausrasten.Wer glaubt denn wer das Jobcenter ist? Dir Vorschriften zu machen mit deiner Freundin zusammen ziehen? Mir geht es nicht darum,das du es dir nicht leisten kannst.Was gut möglich ist.Es geht darum dir vorzuschreiben was du zu tun hast.Das ist eine Unverschämtheit.Mir geht es um das Prinzip. klar will das Jobcenter das ihr zusammen zieht,um Geld zusparen,nichts anderes.Deswegen sind die so hinterher,das ihr zusammen zieht. Erstens solange ihr nicht zusammen wohnt,kann das Jobcenter kein Geld kürzen bzw. streichen von deiner Freundin.Das ist totaler Unfug.Ihr lebt noch niocht in einer Bedarfsgemeinschaft.Also erst wenn die 3 monatige Kündigungsdfrist um ist,kannsst du umziehen,so wie du hier schilderst und ab diesen Zeitpunkt kann daas Geld einbehlaten werden.So einfach ist das.Ansonnsten nehmt euch euch ein Rechtsanwallt bzw .deine Freundin(das kostet ihr kein Geld sie braucht nur ein Schein beim Amtgericht holen.(Weiß jetzt nicht wie der sich nennt)mit deem geht ihr zum Rechtsanwalt und der klagt euch dann das Geld ein was euch zusteht noch für diese drei Monate.Im Übrigen,du musst kein Unterhalt bezahlen für die Kinder,da du nicht der leibliche Vater bist.So ist zumindest mein Kenntnisstand.Soviell ich weiß bekommt ihr dann nur das Kindergeld.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.