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ALG2 Neuiantrag oder wird das berechnet?

gefragt von Nordfriesin am 07.03.2008 um 14:08 Uhr

Ich habe letztes Jahr halbtags gearbeitet und dann Dezember07 und Januar 08 Ganztags gearbeitet indem ich Vertretungsstunden übernommen habe. Ich habe dann meine ergänzende ÁLG2 schriftlich beendet. Im Februar musste ich dann aber wieder halbtags arebiten weil die Vertretungsstunden beendet wurden!

Jetzt sagt die arge dass ich denen was zurückzahlen muss. Weil ich ja 2 Moante mehr als genug verdient hätte! Wieviel ich denen schudle würde jetzt berechnet werden! Ich versteh das ganz nicht? Werde ich jetzt dafür bestraft dass ich ganztags gearbeitet habe? Dürfen die das wirklich machen? Gibt es irgendwo eine Website wo das geschrieben steht?


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fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 7. März 2008 14:12
1x
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Wenn du Zulagen vom Amt bekommen hast obwohl du es hättest nicht gebraucht (mehr verdient) musst du das gezahlte wieder zurückbezahlen zumindest für die beiden Monate.

Kommentar von Nordfriesin am 7. März 2008 14:15

Das ist ja das was mich so verunsichert! ich ahbe von denen ja in den beiden Monaten nichts bekommen! Die Sachbearbeiterin meinte das "überschüssige Geld" würde mir auf Februar mitangerechnet werden!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 7. März 2008 14:20

Ok.Jetzt weiß hier keiner wieviel Geld du verdient hast. Du solltest aus eigenen Mitteln deinen Lebendsunterhalt verdienen. Hast du jetzt so viel verdient um die nächsten 6 Monate (das ist jetzt ein Beispiel) davon zu leben, steht dir natürlich kein Lebendsunterhalt zu und der gezahlte wird angerechnet und gefordert.

Kommentar von Nordfriesin am 7. März 2008 15:05

Nein ich hatte nur wenig über dem was ich als halbtagskraft + Alg2 hatte!!!Aber dadurch, dass ich im Dezember auch Weihnachtsgeld bekommen habe(400Netto) meint sie müsse das in den Folgemonat miteingerechnet werden. Das ist doch total unfair! Dann wäre ich ja besser weggekommen wenn ich druchgehend halbtags tätig gewesen wäre? Vor allem hätte ich in der Adventszeit meinem Kidn nicht so viel Streß zugemutet! Da denkt man, man arbeitet zumindest mal dafür dass man ein paar Monate etwas mehr hat und dann wird einem der "Überschuß" auch noch wieder abgezogen! Es ist echt ein jammer wie man behandelt wird! Und die Politiker sind auch noch stolz auf ihre Arbeit ALG" geschaffen zu haben!!!!! Da fällt mir echt nicht mehr viel zu ein! EINE KATASTROFE ist das für diejenigen die versuchen irgendwie mal aus dem Schneider zu kommen! Da macht man mit Kind noch eine 5 jährige Ausbildung zu ende (Abschlußnote 1!!!!!),dann freut man sich berufstätig zu sein und dann steht man da und wird behandelt als würde man eine faule Sau sein die kein Bock hat sich zu rühren! Nicht einmal das wohlverdiente Weihnachtsgeld wird einem gelassen!

Manchmal glaube ich der Staat will schlichtweg beschissen werden!!! Das ist der einzige Weg für uns kleinen Bürger mal aus dem Existenzminimum zu entkommen! Da kämpft und kämpft man und bekommt keine Belohnung für irgendwas! Bin gerade echt frustriert!!!! ;-(

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 7. März 2008 15:17

Sicherlich...ich verstehe deinen Frust, aber man kann hier nicht genau filtern... Du bist bestrebt etwas zu tun und möchtest auch ne anerkennung sehen.Leider biste da beim Staat falsch.Zunächst müssen wir alle froh sein das es im Falle einer Arbeitslosigkeit überhaupt Unterstützung gibt. Klar, vielleicht sollten die Harzempfänger die arbeiten gehen wenigstens ihr Weihnachtsgeld behalten können bzw. einen festen Teil davon um den Ansporn zu unterstützen!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. März 2008 16:53

Kommt drauf an, wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde.

Kommentar von Nordfriesin am 7. März 2008 14:17

wenn das tatsächlich so ist hat es sich für mcih ja überhaupt nicht gelohnt ganztags zu arbeiten?!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 7. März 2008 14:30

Wenn du Hilfe zu Lebensunterhalt bekommst, was ja heist das du dein Geld selbst und aus eigenen Mitteln nicht aufbringen kannst, steht dir auch nicht zu das du überhaupt mal MEHR bekommst. Man soll ja sogar Geldgeschenke zur Anzeige bringen, diese werden dann auch abgezogen (Kenne sogar jemand der das macht). Also "gelohnt" hat es sich für dich wohl nicht, aber der Staat ist wieder ein wenig entlastet worden.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 7. März 2008 14:15
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Wenn Du tatsächlich kein Geld von der ARGE erhalten hast, bezogen auf die Zeit, als Du voll beschäftigt warst, dann können sie auch nichts zurückfordern. Hast Du aber trotzdem Leistungen bekommen, obwohl Du in dieser Zeit wegen dem Mehrverdienst ja gar nicht anspruchberechtigt warst, dann musst Du wohl oder übel zahlen. Ja, es klingt hart: arbeitest Du mehr, stehen Dir keine Leistungen zu. ALG II wird aus Steuermitteln finanziert und steht nur wirklich Bedürftigen zu!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. März 2008 14:14
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Ergänzender Lebensunterhalt steht dir dann und nur solange Zu, wie du "bedürftig" bist. Eigentlich kannst Du dir selber ausrechnen, was du dazuverdienen kannst. Zum Regelsatz sind 100 Euro Zuverdienst Abzugsfrei, darüber hinaus wird 80% Prozent des Zuverdienstes bis 400,- € angerechnet. Dann bliebe nur noch der Zuschuss zur Wohnungskosten und Krankenkasse. Ab 801 Euro bist Du ganz raus. Evtl. Wohngeldanspruch bleibt davon zwar ungerührt, müßte aber estra beantragt werden.

Kommentar von Nordfriesin am 7. März 2008 14:15

habe von denen ja nichts bekommen in den beiden Monaten!!!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 7. März 2008 14:20

Bei der Berechnung des aktuellen Ergänzungssatzes wird deine Einkommens- und Vermögenssituation 6 Monate rückwirkend geprüft. Solltest Du zwischendurch "draussen" gewesen sein, um nachher wieder was zu beantragen, rechnen die Behörden damit, dass Du etwas "für schlechte Zeiten" aufgehoben hast. Daher wird man wohl deine Kontoauszüge sehen wollen und womöglich über einzelne Beträge streiten. Mehr kann ich ohne detailierte Kenntnis der Sachlage und den genauen Wortlaut der Bescheide nicht sagen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. März 2008 14:51
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Erst mal den schriftlichen Bescheid abwarten. Der ist maßgeblich und gegen den kann man dann Widerspruch einlegen.


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