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ALG2 - Mietvertrag nicht anerkant

Frage von technik3d technik3d

Hallo wir wohnen bei meiner Freundins Eltern mit im Haus (Abgeschlossene Wohnung)

Meine Freundin Arbeitet ich leider nicht... Musste als ALG2 Antrag stellen Mietvertrag wurde auch aufgesetzt und jetzt nach 3 Wochen Bescheid das der Mietvertrag nicht angenommen wird Keine Begründung

Habt ihr eine Ahnung??

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Antworten (10)

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    Antwort von Frechnasihasi Frechnasihasi

    Naja sagt doch schon alles das es die Eltern der Freundin sind, und kommt natürlich auch aufs Alter deiner Freundin an, aber im Regelfall ist die Arge der Meinung das Kinder keine MIete zahlen müssen. Weist einfach durch Kontoauszüge usw nach das tatsächlich Mietzahlungen erfolgen.

    Kommentar von manni1937 manni1937manni1937

    -das nützt nichts , denn es ist eine Bedarfsgemeinschaft und die Freundin hat ja Arbeit.

    Kommentar von Frechnasihasi FrechnasihasiFrechnasihasi

    Ja aber wenn sie zu wenig verdient bekommen sie dennoch eine differenz

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Du lebst mit Deiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft. Damit ist sie verpflichtet Dich zu unterhalten, wenn sie finanziell in der Lage ist. Ein Mietverhältnis setzt nicht nur einen Vertrag sondern auch regelmäßige Mietzahlungen voraus. Diese gehen über das Konto des Eigentümers bzw. von Deinem Konto ab. Die ARGE kontrolliert die Auszüge der letzten drei Monate. Wenn da kein Abgang für eine Mietzahlung ist gehen sie davon aus, das der Vertrag Fiktion ist. Und das Amt begründet jeden Bescheid. Dreh das Blatt um. Auf der Rückseite steht, warum Du kein Geld bekommst.

  • 2
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Ich schätze mal, dass die nicht davon ausgehen, dass Ihr überhaupt Miete zahlt. Ferner geht Deine Freundin doch arbeiten - dann steht Dir - wenn ich das langsam so richtig checke mit Hartz IV auch keine Mietzahlung seitens der ARGE zu. Deine Freundin - mit der Du in Gemeinschaft wohnst - hat doch Arbeit. Dementsprechend muss sie wohl für Dich aufkommen.

    Kommentar von manni1937 manni1937manni1937

    -Bedarfsgemeinschaft.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Ja danke

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    Antwort von Plasmus Plasmus

    Hallo! Die laufenden Kosten müssen von der Arge übernommen werden. Also für die Nutzung der Küche, Heizung,... So einfach können die sich da nicht rausreden. Gehe mal auf die Seite: http://hartz4-forum.de/

    Gruß und viel Glück!

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    gebe deine Frage bitte hier ins Forum: www.tacheles-sozialhilfe.de - die sind wirklich fit und haben Ahnung

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    Antwort von sandryves sandryves

    weil deine freundin dich unterhalten muss.genau so wie die wohnung.

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    Antwort von Morti Morti
    Kommentar von Morti MortiMorti

    Wenn du mit deiner Freundin lebst und sie genügend verdient, muss sie für dich mit aufkommen. Falls du unter 25 bist müssen deine Eltern für dich aufkommen bist du wirtschaftlich selbständig bist.

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    Antwort von casilein casilein

    Deine Frage ist leider wenig strukturiert. Ich vermute, Du und Deine Freundin seid eine Bedarfsgemeinschaft. Die Eltern Deiner Freundin gehören nicht zur BG.

    Es müssen tatsächlich Mietzahlungen laufen, damit das anerkannt wird. Also: Kontoauszüge vorlegen, auf denen das steht.

    Wenn Ihr Arbeitseinkommen von lediglich 620€ im Monat habt, dann seid Ihr auch ohne Miete nach Abzug der Freibeträge unter dem Regelsatz. Damit sollte Euch aufstockendes Alg2 zustehen, und Dir sollten auch die Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Dies muss die Arge auch rückwirkend veranlassen.

    Du kannst natürlich auch so weit gehen, dass Ihr zunächst auf Probe zusammengezogen seid. Das Gesetz dazu kennst Du ja (§7 Abs. 3a SGB2).

    Du kannst Dich bei einer öffentlichen Rechtsberatung beraten lassen oder einen Anwalt konsultieren. Ein Fachanwalt für Sozialrecht ist sicher die beste Wahl, auch wenn Du für die Beratung dort etwas bezahlen musst.

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    Antwort von technik3d technik3d

    ICh habe schon den zweiten Antrag gestellt

    Erste wurde Abgelehnt begründung bedarfsgemeinschafft

    Aber:

    Wie sind erst zusammen gezogen, und laut gesetzt ist man erst nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft... Waren Damit beim Sozialverband Widerspruch uns so weiter und sofort... Jetzt schulde ich der AOK ca 1000 €+ weil die scheiß arge noch nicht mal meine Krankenkassen Beiträge übernommen hat ...

    Ich 25 meine Freundin 28 sie bekommt wenn der Monat gut ist 620 € davon sollte sie mich und sich versorgen meine Krankenkasse (150 €) bezahlen Tanken Miete (250 €) zahlen uns so weiter ...

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    Antwort von akademikus akademikus

    widerspruch einlegen und zwar sofort. dann dem rat von Taimanka folgen... sucht euch nen anwalt für sozialrecht

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