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ALG2-Heizkosten

gefragt von steinchen78steinchen78 am 27.02.2008 um 21:18 Uhr

Habe heute im Radio gehört, dass in Zukunft auch die Heizkosten vom Amt übernommen werden sollen. Verschiebt sich jetzt die Einkommensgrenze nach oben? Also wenn man eine Ablehnung bekommen hatte, weil man ein wenig zuviel verdient?


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Reply


anonym
beantwortet von Kaldex am 27. Februar 2008 21:20
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Für Heizkosten gibts auch jetzt schon was; meine aber, das deckt nicht immer den tatsächlichen Bedarf.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Februar 2008 21:20
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Habe genau das Gegenteil gehört.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 27. Februar 2008 21:19
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Warum?


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 27. Februar 2008 21:21
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Wenn Du zuviel verdienst zahlt Dir das Amt gar nichts......


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Februar 2008 21:30
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  1. Heizkosten gibts schon immer

  2. Was soll das mit dem Anspruch zu tun haben, wenn man zuviel Einkommen für alg II hat?





fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 27. Februar 2008 21:37
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Heitzkosten werden zum Teil von ALGII bezahlt.Ich glaube sie meint eine Heizkostennachzahlung! Habe ich auch gehört da das Gas wieder teurer wird... Ob die EInkommensgrenze erhöht wird weiß ich auch nicht..wir werden es erfahren!


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 27. Februar 2008 21:52
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ganz verhört hat du dich nicht.

heizkosten wurden auch bisher schon von der arge getragen aber bis zu einem bestimmten höchstbetrag, berechnet auf die wohnung.

dieser soll aufgrund der allgemein angestiegenen energiepreise erhöht werden.

aber das ist nur erst einmal ein vorschlag, mehr nicht.

Kommentar von katho am 28. Februar 2008 00:29

Das wundert mich, lt. Gesetz werden die Heizkosten "in tatsächlicher Höhe" getragen. Dafür gibt es m.E. keine offizielle Obergrenze.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 28. Februar 2008 01:22

lt. sgb §22 (1) werden die heizkosten in tatsächlicher höhe übernommen, wenn sie angemessen sind.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 28. Februar 2008 11:28

@katho: es betrifft nicht hartz4, sondern die wohngeldregelung für familien mit geringem einkommen.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 28. Februar 2008 11:27
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es ist doch nicht ganz so, wie du es gehört hast, hatte das auch etwas falsch verstanden.

es betrifft nicht die heizkosten bei hartz 4.

es geht um das wohngeld, das soll erhöht werden, aufgrund der allgemein erhöhten ernergiekosten.

so hat es das bundeskabinett beschlossen.

wohngeld bekommen hartz 4-empfänger nicht, das erhalten leute mit geringem einkommen.




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