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ALG2 Hartz4, wieviel Mietkostenübernahme Bescheinigungen darf man pro Tag erhalten????

Frage von Mini1980 Mini1980

Hallo zusammen! Hierbei geht es darum, das ich letzte Woche beim Jobcenter war mit 3 Wohnungsangeboten (Ausdruck von Immobilienscout) und die Dame mir nur für eine Wohnung eine Bescheinigung für die Übernhame der Mietkosten gegeben hat mit der Begründung das die am TAG NUR EINE BESCHEINIGUNG rausgeben.....auf die Frage warum hiess es: Das ist halt so müssen sie Montag wiederkommen!

Stimmt das? Und auch das Ausdrucke von Immobilienscout nicht anerkannt werden?! Weil es keine direkten Angebote von den Vermietern sind......da stellt sich doch die Frage: Wer ausser den Vermietern selbst stellt das denn ein????!!!!! Ich fühle mich durch die total veräppelt, und komme mir so vor als ob die das mit Absicht machen um es den Hartz4 Empf schwer zu machen oder warum der ganze Kinderkram?! Da meinte die doch dreist zu mir das ich mir einen anderen Bezirk suchen soll wenn ich hier nix finde ( suche erst seit 2 Wochen) fand das so unverschämt das ich da richtig laut wurde, was bilden sich diese Menschen überhaupt ein, so mit ihren "Kunden" umzugehen....Zum Schluss bekam ich aber dann eine! Bescheinigung....inzwischen sind die anderen 2 Wohnungen weg....

LG

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Antworten (8)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Eine technische Einschränkung auf eine Mietübernahmegarantie pro Tag existiert nicht und kann es auch vom Sinn und Zweck des Gesetzes her nicht geben, da in der Tat oft parallel Wohnungen gesucht werden müssen und die ARGE ohnehin nur an einen Vermieter zahlt.
    Wenn dir das im Amt so erzählt wurde, dann ist defintiv ein Gespräch mit dem Teamleiter oder sogar dem Dienststellenleiter angesagt, um zu evaluieren, ob die eine solche blödsinnige Weisung rausgegeben haben. Genauso gut können problemlos Ausdruck vom Immobilienscout als Entscheidungsgrundlage anerkannt werden, sofern sie die notwendigen Angaben enthalten. Eine grundsätzliche Nichtanerkennung ist Willkür, da, sollten sich im Nachhinein zentrale Wohnungs-Parameter ändern oder als falsch heraus stellen, die ARGE an die Zustimmung natürlich nicht mehr gebunden sein wird. Ist also vollkommen unproblematisch.

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    Antwort von casilein casilein

    Kopier Dir das Formular, wenn Du es mehrfach brauchst. Es ist kein Original nötig. Ich weiß auch nicht, warum manche Sachbearbeiter so geizig mit den Zetteln sind, aber bei uns werden ebenfalls meist nur wenige rausgegeben...

    Das Jobcenter benötigt natürlich Angaben zu einer konkreten Wohnung, für die Du bereits eine Zusage vom Vermieter hast. Daher nimmst Du das Formular "Mietangebot" (oder eben eine Kopie) zur Wohnungsbesichtigung mit und lässt es ggf. ausfüllen.

    Wäre ich Sachbearbeiter bei der Arge, würde ich auch nicht jeden Immoscout-Ausdruck prüfen - zum einen reichen die Angaben nicht oder sind nicht differenziert genug, außerdem käme man ja aus dem Prüfen gar nicht raus. Du kannst Dir aber natürlich die bei Euch gültigen Mietgrenzen sagen lassen, dann kannst Du alle Inserate selbst grob vorprüfen.

    Naja, und Wohnungen, die das Jobcenter anerkennt, sind nicht gerade leicht zu finden. Ich würde daher schon großflächig suchen, wenn es dringend wär.

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    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Um dem Ganzen noch eins drauf zu setzen, geb ich jetzt auch noch meinen Senf dazu. ;)

    Was heißt hier Mietkostenübernahme, ist das üblich in Berlin? Normalerweise bestätigt die ARGE doch nur die Angemessenheit der Wohnung. Grundsätzlich bei uns aber nur bei einem konkreten Wohnungsangebot und nicht auf irgendwelchen PC-Ausdrucken von einer "Online-Maklerfirma", bei denen man ohnehin nie weiß, ob die überhaupt aktuell gehalten werden.

    Wenn dein Mann dich verlassen hat, hast du vorrangig erst einmal Unterhaltsansprüche. Ok, wenn du in der Arge bist, werden die das schon in die Hand nehmen. Aber eines musst du in jedem Fall machen, und zwar so schnell wie möglich, Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen.

    Im Übrigen, zu der leidigen Diskussion, ob du nun arbeiten gehen kannst oder deine Ausbildung fortsetzen: In meinem Umfeld ist es durchaus üblich, keine ewig lange Babypause einzulegen. Selbst wenn es rechtlich möglich ist, wegen kleiner Kinder über eine gewisse Zeit eine Auszeit zu nehmen, niemand wird dazu gezwungen. Und wenn es eng im Portemonnaie wird, überlegt man sich das ganz genau. Für diesen Zweck gibt es Kitas.

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    Antwort von stippy73 stippy73

    Hallo,

    Ich kann jetzt nur mal sagen wie es in Berlin ist. Rufe mehre grosse Gesellschafften an sagen denen wie deine Lage aussieht und dann sagen sie dir was sie machen können. Das einziege ist das die meissten Gesellschaften dann die Miete direckt von der Arge überwiesen haben wollen. Viel erfolg

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    Antwort von Mini1980 Mini1980

    @ Midgarden Wenn die sachbearbeiter sich nach Rechtlchen Vorgaben verhalten?! Die hat mir Ihre persönlichen Gedanken und Meinung gesagt und mich dafür angemacht das es nunmal so läuft, ohne zu begründen wa denn rechtlich dafür geregelt wurde( 3 Tage Vorher bekam ich anhand eines immob24 Ausdrucks meine Bescheinigung, die feine Dame an dem Tag aber baute sich vor mir auf und sprach in einem Ton sodass ich dann irgendwann was sagen musste! Das hat doch nichts mit Jobcenter, Bürgeramt oder sonstwas zutun man kann mit einem Menschen normal umgehen und seine Pers. Meinung für sich behalten anstatt auf einem fremden Menschen rumzuhacken. Anscheinend hat es auch gewirkt denn als ich dann laut wurde und mit dem Chef sprechen wollte, gab sie mir den Zettel ohne wenn und aber.....wo sind da die Vorgaben an die man sich halten muss? Wenns so wäre hätte sie den Chef rufen sollen und ich hätte mit ihm gesprochen und mir alles-in Ruhe- erklären lassen. Schwachsinn sowas.

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    Antwort von Rambazamba4711 Rambazamba4711

    Du kannst doch nicht verlangen, dass Du für jedes Angebot, welches am Wohnungsmarkt angeboten wird eine Bescheinigung für die Mirkostenübernahme ausgestellt bekommst. Diese wird doch erst benötigt, falls der Vermieter Dich unter den vielen Bewewerbern als Mieter auswählt. Die Bescheinigung kannst Du Dir dann vor Vetragsunterzeichnung immer noch abholen. So würde ich es handhaben.

    Kommentar von Mini1980 Mini1980

    Natürlich nicht aber ich war vorher(1 Tag zuvor) bei der Besichtigung, habe alle Unterlagen parat gehabt inkl Bewerberbogen vom VERMIETER (fehlte nur noch die Mietkostenübernahme) und dann hätte ich diese noch am selben Tag abgegeben.....ausserdem was für einen Schaden hätte das denn für die?! Denen wird doch ncihts geklaut.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    @Mini1980
    Eaxkt. Die Arge geht keinerlei Risiko ein; dein Sachbearbeiter hat nur keinen Bock, sich mit mehr als einer Wohnung zu beschäftigen.
    Wie gesagt: Teamleiter ansprechen; und falls der das deckt, weil auch er ne faule S.. ist, Diensstellenleiter anhauen.

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    Antwort von Manni9999 Manni9999

    Ja die Ausdrucke werden nicht anerkannt. Es zählt nur das du beim Vermieter warst und eine bescheinigung bekommen hast dann bekommst du lächerliche 5€ für die Unkosten.Übrigens wenn du mehr als 6€ (im Monat)Fahrgeld aufwendung hast beim Amt, bekommst du es zurück.

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    Antwort von Midgarden Midgarden

    Nun, zunächst bist Du mal kein Kunde, denn "Kunden" zeichnet aus, daß sie etwas kaufen und bezahlen**!

    Außerdem ist es völlig unsinnig, mit x Mietkostenbescheinigungen durch die Gegend zu ziehen - "üblicherweise" schaut man sich die Wohnungen an, entscheidet sich für eine und legt dann die notwendigen Papiere vor.

    Ich ziehe ja auch nicht mit 13 Lohnbescheinigungen rum ...

    Und noch ein Tip: Job suchen, arbeiten - dann hört der Ärger mit diesen Menschen auf, die Dich "unterdrücken" ;-)

    Kommentar von Manni9999 Manni9999Manni9999

    Ich bin auch Kunde und habe eine Kundennummer.

    Das kommt auf die Stadt an.

    Kommentar von adianthum adianthumadianthum

    @Midgarden: Ich finde es immer wieder erschreckend den Satz zu lesen: Job suchen, arbeiten...

    Mal ehrlich, glaubst du wirklich, dass die Hartzler gerne Hartzler sind?

    Glaubst du tatsächlich an die Meinungsmache in den Medien?

    Und glaubst du wirklich, dass man als Hartzler seine menschlichen Bedrüfnisse einfach an der Amtseingangstür abgibt und erst bei Arbeitsaufnahme wieder abholen darf?

    Und glaubst du wirklich, es gibt noch viele Menschen, die es auf 13 Lohnbescheinigungen im Jahr bringen?

    Und glaubst du wirklich, dass man in unserem Land als Geringverdiener, Vollzeit seinen Lebensunterhalt angemessen bestreiten kann?

    Und glaubst du wirklich, dass ein Vermieter solange wartet, bis Hartzler mit Bescheinigung für Mietübernahme wiederkommt, wenn noch 20 Andere auf die Wohnung scharf sind?

    Dann lebst du entweder in einem fremden Land, gehörst zu den Privilegierten mit Luxusproblemen, oder die Angabe in deinem Profil sozial zu arbeiten ist eine Lüge.

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    @adanthum

    Danke für Deine Belehrungen ;-)

    Hätte der Fragant auf dem Amt so rumgetobt, weil ihm keine Arbeit angeboten wurde, hätte ich sicher anders geantwortet! Ich erwarte von einem Arbeitssuchenden keine Demut, aber ich toleriere es nicht, wenn Sachbearbeiter angepflaumt werden, wenn sie sich nach rechtlichen Vorgaben verhalten.

    Ich zitiere: 'fand das so unverschämt das ich da richtig laut wurde, was bilden sich diese Menschen überhaupt ein, so mit ihren "Kunden" umzugehen

    "Sozial" heißt nicht, daß man seinen Menschenverstand abgibt!

    Kommentar von Mini1980 Mini1980

    Der allwissend ehat geschrieben! Hahaha bist echt der........beste?! tzzz

    Kommentar von soulbridge1 soulbridge1soulbridge1

    @midgarden: "...aber ich toleriere es nicht, wenn Sachbearbeiter angepflaumt werden, wenn sie sich nach rechtlichen Vorgaben verhalten."

    Vorsicht: Rechtliche Vorgaben entbinden niemanden von seiner moralischen Verantwortung (siehe Nünbergerprozess 1946). Die Richter und Befehlsempfänger handelten zwar auch im dritten Reich gesetzeskonform, wenn sie Menschen hinrichten ließen oder schikanierten, jedoch entschieden die Alliierten, daß jedem erwachsenen Menschen ein ethisches und moralisches Gewissen zu unterstellen sei und kein Gesetz der Welt ihm diese Verantwortung abnehmen kann und verurteilten etliche "Gesetzestreue" zum Tod oder Lebenslängliche Haft...

    In der Tat mußte auch ich inzwischen erkennen, daß durchaus im Schutz des Gesetzes Verbrechen gegen Menschen verübt werden. Und niemand der beim JobCenter arbeitenden ist wahrlich gezwungen, andere Menschen zu schikanieren, zu entwürdigen und in Existenznot zu bringen. Die Sachbearbeiter der JobCenter sind durchaus als voll verantworltich für ihre Entscheidungen und Handlungen anzusehen. Wenn deren Entscheidungen Menschenverachtend sind, haben deren Opfer somit durchaus auch das Recht mit Mißbilligung und Notwehr zu reagieren.

    Es ist ganz klar, daß die von Mini1980 geschilderte Vorgehensweise des JobCenters in keinster Weise gerechtfertigt ist, sondern menschenfeindlich.

    Ich vermute, hier versucht das JobCenter durch die Erschwerung der Hilfeleistung gegenüber Mini1980 die Anzahl der Personen ihres Verantwortungsbereichs klein zu halten und die Quote zu senken.

    Es geht hier ausschließlich um Politik und Macht und nicht um Recht, Würde, Wahrheit und Gerechtigkeit. Wer dort mitmacht, ist meiner Ansicht nach auch mit schuldig...

    Man ist selten verantwortlich für das, was einem widerfährt, aber fast immer für das, was man anderen antut...

    Jeder ist DEINES Glückes Schmied.

    lieben Gruß, Soulbridge

    Kommentar von Mini1980 Mini1980

    Oh man sowas liebe ich ja....nimms nicht zu doll aber ich bin hier nicht aus Faulheit Arbeitslos geworden sondern weil ich durch meine schwangerschaft meine Ausbildung(2.) erstmal auf Eis legen musste, das war aber nicht der Hauptgrund sondern das mein Mann mich verließ und ich von heut auf morgen , man will es nicht glauben, zum ersten mal und auch noch Notgedrungen, dorthin musste! Bin auch nicht begeistert mir deren Launen anzutn und neben alkohol Fahnen zu sitzen während man wie ein Idiot wartet bis die Nummer aufgerufen wird......naja wie gesagt das ist kein Dauerzustand und ist nach der Babypause auch vorüber! Trotzdem brauche ich ein Dach über dem Kopf, oder soll man im 8. 9. Monat erst nach Wohnungen suchen?!

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Danke für die Ergänzung - wenn Dein Mann Dich sitzen ließ, ist er doch zuallererst für Deinen Unterhalt verantwortlich ... Verklage ihn auf Unterhalt!

    Kommentar von Mini1980 Mini1980

    @ Midgarden: Das ist mir klar aber wie lange dauert sowas bis das mit dem Unterhalt geklärt ist.....leider mehr als nur einpaar Wochen...ist aber in Arbeit.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    "üblicherweise" schaut man sich die Wohnungen an, entscheidet sich für eine und legt dann die notwendigen Papiere vor." Dabei lässt du aber außer Acht, dass es nicht allein vom Willen und "Entscheiden" des Suchenden abhängt, ob er eine bzw. welche Wohnung er bekommt. Viele Vermieter / Wohnungsanbieter haben eine große Anzahl von Wohnungsinteressenten, lassen sich von allen die Unterlagen geben u. entscheiden erst dann, ob und wer die Wohnung bekommt. Wenn man dringend eine Wohnung sucht, bleibt einem oft nichts Anderes übrig, als seine Unterlagen zeitlich parallel bei mehreren Anbietern einzureichen in der Hoffnung, dass man bei einem von ihnen den Zuschlag bekommt. - Und die Bezeichnung "Kunde" wird vielerorts seitens der ARGE / Optionskommune selbst benutzt. (Finde auch ich allerdings unangebracht. Von "der Kunde ist König" , Dienst am Kunden, Höflichkeit und Interesse an gutem Umgangsklima etc. ist bei sehr vielen ARGEn ja nicht die Spur zu finden.)

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Gut, das scheint mit der Wohnungsknappheit ein vorwiegend regionales Problem zu sein, denn in einigen Städten (nicht nur im Osten) werden inzwischen viele Häuser abgerissen, weil es einen enormen Überschuß an Wohneinheiten gibt. Und dann sind Vermieter eher froh, wenn sich überhaupt Mietinteressenten melden ... Natürlich weiß ich, daß sich auch manche ARGE-Mitarbeiter nicht tadellos verhalten - ich weiß aber auch, was viele auszuhalten haben, wenn sie von "Antragstellern" wie Knechte behandelt werden. Den Job möchte ich nicht machen ;-) Inzwischen habe ich aber auch verstanden, warum bei "dem Fraganten" das Nervenkostüm" so knapp war und hätte mit dem Wissen sicher etwas "sanfter" geantwortet ;-) Trotzdem und gerade: einen schönen 4. Advent :)

    Kommentar von Mini1980 Mini1980

    In Berlin/Brandenburg gibts Kundenummer aber ist das jetzt so wichtig?!

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    @Midgarden: Glaubst du im Ernst, bei den heutigen Dumpinglöhnen kann man bei einem Vollzeitjob auf Hartz IV (und damit kommen ja die ganzen Demütigungen vom Amt) verzichten?

    Kommentar von Midgarden MidgardenMidgarden

    Es gibt Dumpinglöhne - ich weiß und finde diese auch unanständig, da ist nur mit flächendeckenden Mindestlöhnen dran zu drehen. Aber auch mein Lohn ist schon seit x Jahren eingefroren - ich weiß also durchaus, was Einschränkungen sind. Aber es gibt halt nicht nur Dumpinglöhne und damit müssen sich zumeist (nicht immer) Menschen abquälen, die Schule und oder Ausbildung geschmissen haben. Trotzdem bin ich der Meinung, auch dann sollten Menschen so viel verdienen, daß sie sich das Dach über den Kopf und ihr täglich Brot leisten können

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