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alg2, geteiltes sorgerecht, wohnungsgröße

Frage von Julepe Julepe

mein bruder hat sich von seiner freundin getrennt. die beiden haben eine 4 jährige tochter, haben das geteilte sorgerecht und sind alg2 empfänger. nun meinte das amt, er brauch ein dokument von ihr , wie oft sich die kleine beim vater aufhält. beide haben das geiteilte sorgerecht, bin davon ausgegangen, das die kleine also zur hälfte beim vater ist. die mutter möchte das aber nicht unterschreiben. er kann nicht umziehen, bevor geklärt ist wie lange die kleine bei ihm wohnen darf. wieviele tage im monat sollte die kleine bei ihm wohnen, damit ihm von amt eine wohnung mit kinderzimmer bezahlt wird?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    wieviele tage im monat sollte die kleine bei ihm wohnen, damit ihm von amt eine wohnung mit kinderzimmer bezahlt wird?

    Da gibt es keine festen Regeln; ist letztlich Verhandlungssache. Bei vier Tagen im Monat wird wohl eher kein zusätzlicher Wohnraumbedarf anerkannt, bei 10 Tagen sollte es in der Regel klappen.
    Teilen sie die Zeit fiftyfifty, hat jeder der beiden Eltern Anspruch auf den halben Alleinerziehendenmehrbedarf; ansonsten steht der volle Mehrbedarf dem zu, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.

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    Antwort von Larah10 Larah10

    "er kann nicht umziehen, bevor geklärt ist wie lange die kleine bei ihm wohnen darf." - Der Umfang seines Umgangsrechts (vor allem bei gemeinsamem Sorgerecht) ist ja keine Sache, über die das Jobcenter zu entscheiden hätte. Der Umfang wäre zwischen ihm und der Mutter auszuhandeln - und falls die Mutter ihm die Wahrnehmung seines Umgangsrecht (ohne Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung) nur sehr eingeschränkt ermöglichen will , könnte er ggf. unter "Mithilfe" des Jugendamtes oder auch eines Familienanwalts (Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) versuchen, eine angemessenere Umgangsregelung zu erreichen.

    Und abhängig von der Vereinbarung würde sich erst dann eventuell die Notwendigkeit von mehr Wohnfläche ergeben.

    Kommentar von timbatol timbatoltimbatol

    das jugendamt kann ihm genauso wenig dabei helfen. wenn sie ihm den normalen umfang von alle 14 tage gewährt, dann ist das genügend von ihrer seite. das ist der normale umgang den 99% der umgangseltern bewilligt bekommen

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    Antwort von sumba sumba

    die mutter muss auch garnichts unterschreiben. er hat umgangsrecht alle 14 tage von fr-so. mehr steht ihm nicht zu. es gibt keine feste regelung über den mehrbedarf an wohnraum in sachen umgang. er wird einfach eine umgangsregelung erarbeiten müssen, aus der hervorgeht wie oft er umgang mit den kindern hat. nur weil sie sorgerecht haben, ist nicht davon auszugehen, dass die kinder auch bei ihm zur hälfte wohnen werden. das hat er falsch gedacht. die mutter wird die kinder bei sich behalten, dort sind sie gemeldet und er ist unterhaltspflichtig. solange er nicht leistungsfähig ist bekommt sie unterhaltsvorschuss (max. 72 monate, bis max. 12. lebensjahr) und dann muss er sich kümmern wie er sich finanziert.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Hast du dafür auch eine Quelle, wonach es allgemeingültig so geregelt ist, dass das Umgangsrecht eines ebenfalls sorgeberechtigen Elternteil eines 4 Jährigen auf 14tägige Wochenenden beschränkt ist ?

    Kommentar von timbatol timbatoltimbatol

    du darfst gerne die suchmaschine selbständig bedienen und dich nach laufender rechtsprechung über den umgang des umgangselternteils informieren. wenn die mutter einer 50% regelung negativ ggü. steht, dann hat er wohl pech gehabt. er wird sich kümmern müssen die wohnung über den normalen umgangszeitraum zu beantragen.

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    Antwort von junimama junimama

    jedes zweite wochenende so ist das in berlin geregelt dann muss er mit diesen problem zum jugendamt gehen die können da weiterhelfen die setzten sich dann mit der mutter in verbindung

    Kommentar von sumba sumbasumba

    warum sollten sie?

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