gefragt von ihabnefrage am 16.12.2008 um 22:04 Uhr
ein freund von mir er erhält etwa 700euro krankengeld und lebt zusammen mit seinem volljährigen sohn, der derzeit kein einkommen hat, allein in ner wohnung. er, der vater, hat heute sein alg2-bescheid bekommen. darin werden pauschal 30 euro vom einkommen abgezogen. jetzt meinte meine freundin, dass der bescheid falsch sein müsse, weil mormalerweise 100 euro freibetrag vom einkommen abgezogen werden müssten und zusätzlich noch 20% von 599,99 (=betrag 100,01 bis 700 euro), also insgesamt 219,99 euro statt nur 30 euro. kann mir einer sagen, was nun richtig ist?
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In dem Wort ''erwerbstätig'' steckt doch schon das Wort ''tätig'' drin. Wenn es lediglich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses abzielen würde, würde es im Gesetz meines Erachtens anders formuliert sein. <- Nur meine Meinung.
Rechtssichere Auskunft darüber kann [und darf] aber im Zweifel nur ein Anwalt (für Sozialrecht) geben. Das RDG regelt aus gutem Grund, dass die Rechtsberatung nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten ist. Und zu diesem Personenkreis gehöre ich nicht.
Kommentar von ihabnefrage am 16. Dezember 2008 23:05
ok, danke.
für uns normalos gilt: tätig = tätig. für die juristen gilt dasselbe und zusätzlich noch das gegenteil, wenn du verstehst was ich meine...
Ich verstehe dich gut. Wenn ich mir die Gesetzestexte manchmal so anschaue, dann bin ich froh, dass ich kein Jurist bin. Wenn ich z.B. sowas http://kurzlink.de/DtjJvLd7C lese, fang ich am Absatzende noch mal von norne an, weil ich vor lauter Gewirre vergessen habe, was da stand. %-)
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hi, danke für deine hilfe. hab aber ein fehler gemacht: er bekommt kein krankengeld, sondern lohnfortzahlung. gilt er also noch als erwerbstätig?
In dem Wort ''erwerbstätig'' steckt doch schon das Wort ''tätig'' drin. Wenn es lediglich auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses abzielen würde, würde es im Gesetz meines Erachtens anders formuliert sein. <- Nur meine Meinung.
Rechtssichere Auskunft darüber kann [und darf] aber im Zweifel nur ein Anwalt (für Sozialrecht) geben. Das RDG regelt aus gutem Grund, dass die Rechtsberatung nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten ist. Und zu diesem Personenkreis gehöre ich nicht.
ok, danke.
für uns normalos gilt: tätig = tätig. für die juristen gilt dasselbe und zusätzlich noch das gegenteil, wenn du verstehst was ich meine...
lach
Ich verstehe dich gut. Wenn ich mir die Gesetzestexte manchmal so anschaue, dann bin ich froh, dass ich kein Jurist bin. Wenn ich z.B. sowas http://kurzlink.de/DtjJvLd7C lese, fang ich am Absatzende noch mal von norne an, weil ich vor lauter Gewirre vergessen habe, was da stand. %-)