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ALG2 bei BAB-Ablehnung?

Frage von hyperlaeufer hyperlaeufer

Hallo, meine Frage: meine Freundin, die zurzeit eine Ausbildung macht, hatte BAB beantragt. Das wurde aber abgelehnt. Nun kommen wir aber hinten und vorne nicht hin. Hier ein paar Fakten: Sie (25Jahre) bekommt etwa 510€ raus, hat Fahrkosten von etwa 80€ im Monat. Wir beide bezahlen im Moment ca. 540€ Miete. In der BAB-Ableehnung wurden ihre Eltern mit 80€ Unterhalt mit einbezogen. Ich zur Zeit in Elternzeit, sodass meine Freundin Ihre Ausbildung Fertig machen kann. Ich habe die Verlängerungsoption in anspruch genommen und beziehe dazu ALG2.

Nun meint die ARGE aber das Sie nicht mit angerechnet wird, da Ihre Ausbildung im Grunde Förderungsfähig ist, egal ob sie etwas bekommt oder nicht...

Nun habe ich aber im SGB2 folgendes gefunden: §22 Abs. 7

bedeutet das, dass sie doch einen Zuschuß bekommt, wenn wir mt dem Geld nicht hinkommen?

Danke für eure Antworten!!

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    § 22 Abs. 7 SGB II greift nicht, da sie kein BAB erhält.
    Diese Leistung ist denen vorbehalten, die BAB tatsächlich bekommen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    btw: Ich verstehe nicht so ganz, welche Ansprüche du stellst.
    Wenn ich es recht interpretiere, dann seid ihr zwei Erwachsene und ein Kind.
    Du erhältst Regelleistung in Höhe von 323 EUR, das Kind 215 EUR. Daneben sollte die ARGE zwei Drittel der Kosten der Unterkunft tragen (360 EUR).
    Das heißt, deine Freundin wäre fiktiv mit 323 EUR RL + 180 EUR KdU dabei. Macht unterm Strich 503 EUR; holt sie sich dann noch den Unterhalt von ihrer Mutter, sollte sogar das Fahrgeld über sein.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Hm, und wenn nun das BAB ganz knapp nicht bewilligt wird, dann fehlen doch trotzdem Unterkunftskosten, da im BAB ja nur ganz wenig drin sind. Das erscheint mit daher unlogisch, aber ich mag mich auch nicht durch die ganzen in 22(7) aufgelisteten Gesetzesstellen durchwühlen.

    Ich würde dem Fragesteller raten, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen und den genau damit zu begründen, auch wenn ich Deine Berechnung nachvollziehen kann und vermute, dass der Fragesteller eher die Höhe seiner Ausgaben überprüfen sollte.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Die einzig realistische Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass sie irgendwie in BAB rutscht.
    Es gibt zwar noch nach § 7 Abs. 5 SGB II die Option, den Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II als Darlehen zu gewähren, wenn die Antragstellerin die persönlichen Voraussetzungen für BAB nicht erfüllt, aber das ist nur bei besonderen Härte üblich (zumindest in unserer ARGE). Diese Härte jedoch kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.

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    Antwort von tienetiene tienetiene

    Hallo,

    Ich würde an deiner Stelle eine private Beratungsstelle aufsuchen. Bei uns in Köln erfärt man die Tel.-Nr bei der Stadtverwaltung, Hotline 0221-2210. Nimm alle Unterlagen mit und laß es dir mal in Ruhe erklären. Solltest du wirklich Anspruch auf Hartz 4 oder eine andere Leistung haben, stelle nochmals einen Antrag. Wird dieser wieder abgelehnt nimm dir einen Anwalt. Doch informiere dich vorher, wer die Anwaltskosten zahlt.Soweit ich weiß, kann man für Kinder einen extra Kinderzuschlag beantragen(Familienkasse, Arbeitsamt) ca. 140 Euro für eine begrenzte Zeit, der aber auch als Einkommen zählt. Ist für Eltern gedacht, die ein zu geringes Einkommen haben. Denke auch daran, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Damit keine "Formfehler" entstehen.

    Viel Glück. -t-

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    Antwort von Vanillbluete Vanillbluete

    Hallo du, also es müsste so sein, dass ihr nach Mietabzug noch für euch beide pro Person 323€ und für das KInd 215€ habt. Also nach Miete müssen noch 861€ da sein. Ist das der Fall, bekommt sie keinen Zuschuss. Habt ihr weniger, dann bekommt sie so einen Zuschuss, dass ihr zu dritt auf die 861€ kommt. Was sie damit macht, ob sie isst, fährt oder sonst was ist dem Amt leider egal. Rechne es dir einfach aus:)

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    Antwort von SonOfDarkness SonOfDarkness

    Warum genau wurde denn BAB abgelehnt?

    Kommentar von hyperlaeufer hyperlaeufer

    Es wurde damit begründet, dass sie zuviel verdient, da ja bei BAB nicht das gerechnet wird was Sie raus bekommt sondern Brutto. zudem ist Ihre Mutter wohl noch mit 80€ unterhaltspflichtig... Aber wie gesagt mit den 510€ kommt sie/wir nie hin.

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