Hallo, meine Frage: meine Freundin, die zurzeit eine Ausbildung macht, hatte BAB beantragt. Das wurde aber abgelehnt. Nun kommen wir aber hinten und vorne nicht hin. Hier ein paar Fakten: Sie (25Jahre) bekommt etwa 510€ raus, hat Fahrkosten von etwa 80€ im Monat. Wir beide bezahlen im Moment ca. 540€ Miete. In der BAB-Ableehnung wurden ihre Eltern mit 80€ Unterhalt mit einbezogen. Ich zur Zeit in Elternzeit, sodass meine Freundin Ihre Ausbildung Fertig machen kann. Ich habe die Verlängerungsoption in anspruch genommen und beziehe dazu ALG2.
Nun meint die ARGE aber das Sie nicht mit angerechnet wird, da Ihre Ausbildung im Grunde Förderungsfähig ist, egal ob sie etwas bekommt oder nicht...
Nun habe ich aber im SGB2 folgendes gefunden: §22 Abs. 7
bedeutet das, dass sie doch einen Zuschuß bekommt, wenn wir mt dem Geld nicht hinkommen?
Danke für eure Antworten!!
btw: Ich verstehe nicht so ganz, welche Ansprüche du stellst.
Wenn ich es recht interpretiere, dann seid ihr zwei Erwachsene und ein Kind.
Du erhältst Regelleistung in Höhe von 323 EUR, das Kind 215 EUR. Daneben sollte die ARGE zwei Drittel der Kosten der Unterkunft tragen (360 EUR).
Das heißt, deine Freundin wäre fiktiv mit 323 EUR RL + 180 EUR KdU dabei. Macht unterm Strich 503 EUR; holt sie sich dann noch den Unterhalt von ihrer Mutter, sollte sogar das Fahrgeld über sein.