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alg2 arbeitsvertrag kommt nicht zustande

Frage von tom1976a tom1976a

kann es zu sanktionen kommen, wenn der betrieb und der neue arbeitnehmer (alg2) im arbeitsvertrag sich nicht auf einen für beide seiten annehmbaren lohn einigen können bzw meine lohnforderungen höher sind, jedoch an den tarif anlehnen! der meister möchte mich zb mit zusatzfunktionen beauftragen (ausbilder). diese sind jedoch nicht im arbeitsvertrag aufgeführt.! ich bin der meinung, dass wenn ich die ausbildertätigkeit zusätzlich erfüllen soll, diese im arbeitsvertrag aufgeführt werden muss und auch entsprechend bezahlt werden soll. kann mir nicht vorstellen, dass es reicht einen mitarbeiter mit ada schein einzustellen, diesen aber nicht als ausbilder zu beschäftigen!? vielen dank

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Antworten (7)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Natürlich musst du nicht unter der Tarifentlohnung arbeiten. Das ist ein "wichtiger Grund" die Aufnahme der Arbeit abzulehnen. Das musst du deinem Sachbearbeiter klar machen. Den Tarif-Vertrag mit den Tätigkeitsmerkmalen solltest du natürlich vorlegen können.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Natürlich muss auch unter Tariflohn gearbeitet werden, solange für die Branche kein gesetzlicher Mindestlohn festgelegt wurde und der Lohn nicht sittenwidrig ist.

    Viele Arbeitgeber sind ja genau deshalb nicht mehr tarifgebunden, weil sie Lohndumping betreiben möchten und dürfen.

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    Antwort von jockl jockl

    An sich ist die Frage unlogisch, denn was nicht im AV steht muss nicht erbracht werden. Aus diesem Grunde kann die Ablehung dieses AV zu Sanktionen führen. Ok, eine Einkommensmaximierung ist verständlich,** aber könnte es zumindest für eine gewisse Zeit nicht auch eine sog. ehrenvolle Aufgabe sein, Fächkräfte heranzubilden** ?

    Denn diese verdienen einem später die eigene Rente !!

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Ich kriege schon einen dicken Hals, wenn ich höre, dass normale Arbeiten für einen "Ehrenlohn" bzw. für ein Dankeschön gemacht werden sollen. Dass dann eine Ablehnung noch sanktioniert würde, ist ein Skandal.

    Dass die Wirtschaft mit Fachkräftemangel zu kämpfen hat, hat sie sich selbst zuzuschreiben. Seit Jahren bilden gerade große Betriebe überhaupt nicht mehr aus, und verlassen sich darauf, dass das Arbeitsamt überqulifizierte Leute zu Dumpingpreisen schickt. Diese Leute sind dann natürlich begeistert, dass sie für einen Hungerlohn arbeiten "dürfen"

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Danke an die SPD, die Grünen und die CDU ... ^^

    Kommentar von tom1976a tom1976a

    du sprichst mir aus der seele!!!

    Kommentar von tom1976a tom1976a

    ich finde es etwas unverschämt, wenn man als verkäufer eingestellt und bezahlt wird und verantwortungsvolle tätigkeiten für lullu machen soll! drastisch gesehen, könnte man jemanden auch auf 400€ einstellen und mit sämtlichen "zusatzaufgaben" beehren...??! wo soll das hinführen?

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Ja,das passiert,denn du hast die Pflicht deine Bedürftigkeit zu beenden

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Solange der dir gebotene Lohn nicht sittenwidrig ist oder gegen geltendes Recht verstößt (Unterschreitung eines gesetzlichen Mindestlohnes), sind Lohn und Arbeit zumindest in fianzieller Hinsicht zumutbar und dürfen von dir nicht abgelehnt werden.
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

    Insofern ist deine Verhandlungsmacht im SGB II-Bezug faktisch tatsächlich eingeschränkt, da du, wenn du eine zumutbare Arbeit ablehnst, in der Tat mit einer Sanktion rechnen musst.

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    Antwort von tom1976a tom1976a

    das ist ja auch eine frage wie das rechtlich gehandhabt wird. wenn ich bei der ihk als zuständiger ausbilder genannt werde, jedoch nach arbeitsvertag nicht als dieser eingestellt bin! wenn ich diese tätigkeit zusätzlich erfüllen soll, möchte ich verständlicherweise entsprechend nach tarif bezahlt werden! bin selbstverständlich bereits meine gehatsforderungen im unteren mittelfeld zu halten. nur sind bei einer 40h/w 1000€netto etwas wenig wie ich finde...klar alles besser als alg2, aber es geht ja auch darum, dass man sich etwas würde erhält und die rahmenbedingungen einhält!?

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    Antwort von Slizia Slizia

    Das ist ein zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich bist Du verpflichtet, Deine Bedürftigkeit mit allen Mitteln zu beenden, wie hier auch richtig gesagt wurde. Andererseits und das respektiert unsere Arge hier auch, leistet man, wenn man einen zu niedrigen Lohn akzeptiert, natürlich Dumpinglöhnen Vorschub. Dann findet ein Ingeneiur z.B. keine normal bezahlte Arbeit mehr, weil einige Quereinsteiger die gleich Arbeit zum halben Lohn machen. Bei uns gilt grundsätzlich - kommt man mit dem Lohn aus der Leistung, muss man den Vertrag annehmen. Bleibt man bei einer Arbeit, die der eigenen Qualifikation entspricht und entsprechend fordernd ist, trotzdem als Aufstocker in Hartz4 (wohlgemerkt für den Eigenbedarf, nicht, wenn eine Familie dranhängt), kann man darüber mit dem Sachbearbeiter reden.

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    Antwort von gs1206 gs1206

    und ich bin der meinung, dass man als alg2 erst mal den spatz in der hand nehmen sollte. wenn du den vertrag in der tasche hast und dich entsprechend bewährt hast, dann kannst du auch weiter verhandeln.

    willst du lieber zuhause auf dem sofa bleiben, geld ohne zu arbeiten kassieren und warten bis dier nonplusultra-job auf der sänfte vorbeitgetragen wird ?

    bitteschön

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