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ALG2 Antrag ist das, was die da wollen, wirklich Rechtens? Helft mi bitte

Frage von Impulse Impulse

leider besteht die Notwendigkeit, dass meine Frau Arbeitslosengeld2 / Harz4 beantragen muss. Nun habe ich eine Frage zur Anlage EK , denn dort möchte die Arge das ich als Lebenspartner ( verheiratet) meinem Arbeitgeber einen Antrag zum Ausfüllen geben muss, in dem er sämtlich Zahlungen , Lohn und Sonderzahlungen eintragen soll, auch die,die er mir in den nächsten 6 Monaten zahlen wird. (als wenn er das schon jetzt wüsste) Mir ist klar, dass ich, wenn meine Frau ALG2 beantragt, meine Einkommensverhältnisse offenlegen muss. Allerdings, was zum Teufel geht das meinen Arbeitgeber an, was meine Frau macht. Es muss doch reichen das ich der "Arge" meine Lohnzettel offenlege. Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Als ich die Arbeit, der ich jetzt nachgehe, begonnen habe, musste ich unzählige psychologische Tests machen und ich wurde auch gefragt, ob ich irgendwelche privaten Probleme habe. Ich nehme an, dass mein Arbeitgeber damit sicherstellen wollte, dass ich meinen Kopf wirklich für meine jetzige Tätigkeit frei habe. Wenn er nun erfährt, dass ich Geldsorgen usw. habe, könnte er das am Ende ja auch gegen mich verwenden, was letztendlich dazu führen könnte, das ich bald selbst zum Arbeitsamt muss. Aber am Ende soll es hier ja nicht darum gehen, ob mein Arbeitgeber wirklich so reagiert, sondern, dass ich der Meinung bin, dass es meinen Arbeitgeber überhaupt nichts an

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Antworten (13)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Grundsätzlich kann die ARGE erwarten, dass der Arbeitgeber einen solchen Antrag ausfüllt (siehe § 57 SGB II).
    Im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht bist du als Teil der Bedarfsgemeinschaft verpflichtet, dein Einkommen nachzuweisen. Viele Sachbearbeiter erkennen zwar auch ohne Zögern normale Gehaltsnachweise an, einige jedoch bestehen unnötigerweise auf das Formular.

    Allerdings spielen in deinem Fall datenschutzrechtliche Überlegungen eine entscheidende Rolle, die von der ARGE anzuerkennen sind, weil sich das Einkommen eben auch anders belegen lässt und ein Arbeitgeber-Kontak unverhältnismäßig wäre.

    Zukünftige Zahlungen sind sowieso irrelevant, da die ARGE bei ihrer Leistungsgewährung nach dem Tatsachenprinzip bescheiden muss, also nur von tatsächlich geleistetem Zahlungen auszugehen hat.

    Sollte ARGE-SB weiterhin darauf bestehen, mit Vorgesetztem sprechen und ggf. dessem Vorgesetzten und - wenn alle Stricke reißen - Fachanwalt bemühen.

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    Antwort von casilein casilein

    Es ist ganz klar: Datenschutzrechtlich dürfen sie Dich nicht dazu zwingen, die Antragstellung oder den Bezug Unbeteiligten mitzuteilen. Selbst dürfen sie das auch nicht. Das gilt für Arbeitgeber, Vermieter, Nachbarn und alle anderen. Die für Dich drohenden Konsequenzen überwiegen den Zweck bei weitem, zumal der in fast allen Fällen mit anderen Mitteln zu erreichen ist.

    In Deinem Fall sollte es reichen, Deinen Arbeitvertrag, Mitteilungen wegen der Kurzarbeit und die Gehaltseingänge vorzulegen. Insbesondere die Kontoauszüge wirst Du regelmäßig vorlegen müssen, wobei Du allerdings irrelevante Verwendungszwecke von Ausgaben unkenntlich machen darfst.

    Darauf muss sich der Sachbearbeiter einlassen. Andernfalls kontaktiere den Vorgesetzten und erkläre ihm die Situation.

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    Antwort von otter58 otter58

    wenn dein Arbeitgeber so wenig bezahlt, dass das Gehalt nicht für zwei Personen reicht so sehe ich eigentlich keinen Grund, warum es bei ihm einen schlechten Eindruck machen sollte, wenn ihr ergänzend ALG II beantragt. Das kann er sich ja selbst ausrechnen, dass ihr das müsst. Inzwischen beziehen 10% der Wohnbevölkerung ALG II. Das ist traurig, zeigt aber auch, dass es nun wirklich keine Schande ist.

    Kommentar von Impulse Impulse

    Das ist ja gerade das Problem im mom was meine entscheidung ob ich den Antrag überhaubt stelle auch noch beeinfusst,denn Eigentlich bezahlt mein Arbeitgeber Sehr gut, so das er für sowas eventuell kein Verständnis haben könnte, allerdings befanden wir uns das Ganze Jahr in Kurzarbeit und das waren für mich bi zu ca 40 % weniger Geld. Ab nächsten Monat aber ist wegen ein Großauftrag die Kurzarbeit beendet, aber vorausichtlich nur bis Ende Januar, es kann sein das wir ab da schon wieder in Kurzarbeit gehen müssen. Aber ab Januar läuft bei meiner Frau Alg1 aus. und Wenn ich dann in Kurzarbeit wieder gehen sollte, wirds echt knapp bzw unmöglich. Vorallem Stecke ich gerade mitten im Hausbau, was die Arge ja verständlicherweise nicht interessiert. ( Mich aber schon)

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    Antwort von hildemann hildemann

    Das die Arge den von deinen chef ausgefüllte EK wirklich haben möchte ist rechtens. Und auch eigentlich nicht schlimm mir geht es genauso. Denn der Lohnzettel ist zwar gut und schön aber die ARGE ist eine Behörde und hat ihre Vormulare die sie nun mal ausfüllen lassen will. Es gibt auch Argen die akzeptieren den Lohnzettel, aber wenigstens einmal, bei neubeantragung und Folgeantrag wollen sie die EK ausgefüllt haben. Und so schlimm kann es für deinen Chef doch nicht sein, da diese Formulare mitlerweile gang und gebe sind und man sich dafür nicht schämen muss und das dein Chef sicher auch so sieht. Mache dir einfach darüber keine gedanken.

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    Antwort von KW1980 KW1980

    Ich würde versuchen mit dem Sachbearbeiter zu reden, das sind doch auch Menschen... die verstehen dein Anliegen doch bestimmt. Des weiteren könnt ihr anstatt der Verdienstbescheinigung, die der Arbeitgeber auszufüllen hat, einfach nur die Lohnzettel der letzten 12 Monate (so sind ggf. alle Sonderzahlungen ersichtlich) abgeben. Eine Ablehnung wegen fehlender Unterlagen ist in dem Fall nicht möglich, da ja Einkommensunterlagen vorliegen. Außerdem musst du im Nachhinein sowieso die Lohnzettel der Bezugsmonate vorlegen, und es erfolgt nochmal eine Überarbeitung

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    Antwort von tucan tucan

    Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass Dich da beraten.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Sorry, aber ein Anwalt für Arbeitsrecht ist gerade mit den komplizierten ARGE-Regelungen oft vollkommen überfordert.
    Anwalt der Wahl ist daher Fachmann für Sozialrecht (am Besten einer mit ARGE-Erfahrung).

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    Antwort von Impulse Impulse

    Wie gesagt am Ende sorgt die Arge mit solchen Aktionen das, auch ich dadurch meinen Jop verlieren könnte.

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    Antwort von Impulse Impulse

    Ich Bin aber nicht arbeitslos sondern meine Frau

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    Antwort von pacole1 pacole1

    Den einzigen Rat, den ich Dir geben kann, ist der: Wende Dich an den VdK. Dieser Verein (niedriger Jahresbeitrag) kümmert sich seit Jahren um alle Dinge, die im Sozialrecht angegliedert sind.

    Du hast dort Fachleute, die das weitere Vorgehen mit Dir besprechen und ggf. auch selbst tätig werden.

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    Antwort von Senftube1 Senftube1

    ich geb dir recht. erkundige dich mal ob das amt sowas darf. nur weil es eine behörde ist, brauchen die sich nicht alles erlauben. wehr dich dagegen.

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    Antwort von Berserker Berserker

    Leider ist mir die Frage zu lang. Aber das was auf dem Antrag steht muß leider ausgefüllt werden. Datenschutz gild nicht für Arbeislose.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Das ist natürlich glücklicherweise Unsinn. Grundrechte gelten für alle.

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    nein das ist es nicht denn sonst hätte das Verfassungsgericht das längst gestoppt

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wo kein Kläger, da kein Richter ^^ .. und bis eine Sache beim Verfassungsgericht landet, geht gerne das eine oder andere Jährchen ins Land.

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    Antwort von Impulse Impulse

    Wie gesagt, ich weiß, dass ich dem Arbeitsamt alles offenlegen muss , was ja eigentlich schon schlimm genug ist, aber muss ich das jetzt auch noch vor meinen Arbeitgeber tun? Das ist doch ein Skandal, da kann die Arge doch auch gleich verlangen . das ich mir eine Jacke anziehe mit der Aufschrift " meine Frau beantragt Harz4"! Finde das Ganze ist eine bodenlose Frechheit und kann außerdem meinen Job gefährden, und überhaupt, ich habe Arbeit, und meine Frau ist diejenige, die in der Notlage ist, Harz4 beantragen zu müssen. Wo bleibt in diesem Fall der Datenschutz, muss ich mir das wirklich gefallen lassen? Weiß jemand Rat oder gar Paragraphen, die aussagen, dass dies rechtswidrig ist ???

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