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alg2 antrag

gefragt von syllima am 29.07.2008 um 10:08 Uhr

Bekomme bis august arbeitslosengeld.Wie geht es weiter,wenn mein Freund ´´zuviel´´verdient,dann habe ich doch keinen anspruch auf alg2 oder?Muss ich trotzdem einen antrag stellen und wie geht es weiter,wenn der abgelehnt wird?


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wim50
beantwortet von wim50 am 29. Juli 2008 10:12
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Unabhängig davon, was er verdient, solltest du - schnellstens - einen Antrag stellen. Krankenversicherung ist bereits ein ausreichender Grund.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Juli 2008 10:10
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stell erst mal einen antrag, wenn der abgelehnt wird habt ihr genügend einkommen.


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 29. Juli 2008 10:13
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Trenn dich von Deinem Freund und wohne weiter in der gemeinsamen Wohnung als Untermieter :o). Dann bekommst du Mietzuschuss und ALG2. Dein Ex-Freund muss dann aber das Einkommen versteuern als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.

Kommentar von 5ce639c1be2116c89d3e98cfe5c0d6fdsmallGlimmer am 29. Juli 2008 10:17

Du rätst hier zum Betrug des Amtes,das ist Dir schon klar oder?

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 29. Juli 2008 10:41

Nein ich rate zur Trennung der Lebenssituation ! Das hat nichts mit Betrug zu tun. Wenn ich dir rate mit dem Auto in den Urlaub zu fahren dann gehe ich auch nicht davon aus dass du einen Unfall baust oder in ein Land mit günstigen Spritpreisen fährst und evtl. 20 Liter noch mit im Kofferraum transportierst. Wenn du an das Gute im Menschen glaubst siehst du manches leichter. Liebe Grüße

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juli 2008 10:55

''Das hat nichts mit Betrug zu tun.''

Doch, das hatt es sehr wohl.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juli 2008 10:37

Für wie bescheuert hältst du die Ämter eigentlich? Die kommen schon auch mal um die Situation vor Ort zu prüfen und die sind auch nicht dämlich und sehen, ob zwei zusammen leben oder nur ne WG sind.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 29. Juli 2008 10:29
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Solange Du mit Deinem Freund geweinsam in einer Wohnung wohnst, zählt das als Bedarfsgemeinschaft und das Geld Deines Freundes wird bei Deinem ALG II angerechnet.Du müßtest dann sehen, dass Du bei ihm in die Familienversicherung der Krankenkasse kommst (aber bitte noch mal beraten lassen) - oder: Du nimmst Dir eine eigene kleine Wohnung und bist nicht abhängig auf das Geld Deines Freundes und bekommst vom Amt Deine Dir zustehenden Gelder.Du hast ja schließelich (wie a l l e )auch in die Arbeitslosenvers. eingezahlt.Es ist kein Betrug, sondern Überlebenstraining.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juli 2008 10:41

''Du müßtest dann sehen, dass Du bei ihm in die Familienversicherung der Krankenkasse kommst''

Beim Freund kommt man aber nicht in die Familienversicherung.


Und alg II hat mit eingezahlter Arbeitslosenversicherung gar nichts zu tun.

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 29. Juli 2008 10:50

@ bitmap. Richtig!!! Aber ALGII ist LEIDER der Nachfolger von ALG. Und Arbeitslosenvers. zahlt jeder, der gearbeitet hat und noch arbeitet. Und richtig!!Familienvers. beim Freund, ich schrieb, dass syllima sich beraten lassen soll.




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