Hallo zusammen habe da mal eine Frage ich Lebe von Hartz 4 lebe alleine und habe eine Freundin die auch von Hartz 4 lebt wir habe eine gemeinsame Tochter die in März 3 Jahre wird und sie hat auch eine Sohn von 8 Jahren wir leben aber nicht zusammen sie bekommt Unterhaltsvorschuss für unsere Tochter 133 Euro und bekommt vom Amt 131 Euro allein erziehend Geld.Nun möchten wir zusammen ziehen aber wissen nicht was uns abgezogen wird von Amt, vielleicht was einer was uns zusteht von der Arge für 2 Erwachsene und 2 Kinder und was weg fallen wird wenn wir zusammen ziehen würde mich sehr freuen über Antworten
ALG2 , Bedarfsgemeinschaft?
Antworten (3)
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Auf jeden Fall muss das Jobcenter wegen der gemeinsamen Tochter dem Zusammenzug zustimmen (grundgesetzlicher Schutz der Familie).
Ihr werdet Anspruch auf eine Wohnung für vier Personen haben, da auch Kinder als volle Person zählen.
Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet (wegen gemeinsamen Kind), fällt Alleinerziehendenmehrbedarf fort, euer Erw.-Regelsatz wird auf je 328 EUR gesenkt (statt der 364), die Kinder erhalten ihren normalen Regelsatz weiter und Unterhaltsvorschuss, der ja ohnehin nur eine durchlaufende Position ist, fällt weg. -
3Antwort von
traumtochtertraumtochter
Auf jeden Fall hat das Amt eine Wohnung weniger zu finanzieren!
Kommentar von
didi04 ja genau
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1Antwort von
JorgfriedJorgfried
Durch das gemeinsame Kind geltet ihr dann sofort als Bedarfgemeinschaft und bekommt deutlich weniger Geld. Goggle mal nach Hartz4-Rechner ...
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danke für die Antwort