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ALG2 , Bedarfsgemeinschaft?

Frage von didi04 didi04

Hallo zusammen habe da mal eine Frage ich Lebe von Hartz 4 lebe alleine und habe eine Freundin die auch von Hartz 4 lebt wir habe eine gemeinsame Tochter die in März 3 Jahre wird und sie hat auch eine Sohn von 8 Jahren wir leben aber nicht zusammen sie bekommt Unterhaltsvorschuss für unsere Tochter 133 Euro und bekommt vom Amt 131 Euro allein erziehend Geld.Nun möchten wir zusammen ziehen aber wissen nicht was uns abgezogen wird von Amt, vielleicht was einer was uns zusteht von der Arge für 2 Erwachsene und 2 Kinder und was weg fallen wird wenn wir zusammen ziehen würde mich sehr freuen über Antworten

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Antworten (3)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Auf jeden Fall muss das Jobcenter wegen der gemeinsamen Tochter dem Zusammenzug zustimmen (grundgesetzlicher Schutz der Familie).
    Ihr werdet Anspruch auf eine Wohnung für vier Personen haben, da auch Kinder als volle Person zählen.
    Da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet (wegen gemeinsamen Kind), fällt Alleinerziehendenmehrbedarf fort, euer Erw.-Regelsatz wird auf je 328 EUR gesenkt (statt der 364), die Kinder erhalten ihren normalen Regelsatz weiter und Unterhaltsvorschuss, der ja ohnehin nur eine durchlaufende Position ist, fällt weg.

    Kommentar von didi04 didi04

    danke für die Antwort

  • 3
    Antwort von traumtochter traumtochter

    Auf jeden Fall hat das Amt eine Wohnung weniger zu finanzieren!

    Kommentar von didi04 didi04

    ja genau

  • 1
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Durch das gemeinsame Kind geltet ihr dann sofort als Bedarfgemeinschaft und bekommt deutlich weniger Geld. Goggle mal nach Hartz4-Rechner ...

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