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alg1+elterngeld+kg

Frage von alsaja08 alsaja08

Hallo, ich habe gerade ein problem. Ich leg mal los: ich habe seit juli 2011 einen alg1 anspruch für 1 Jahr, jetzt werde ich im februar entbinen. Ich soll mutterschaftsgeld beantragen und habe auch schon mit der krankenkasse telefoniert da heißt es ich bekomme 6 wochen vorm entbindungstermin und 8 wochen danach mutterschaftsgeld inder gleichen höhe wie alg1. Aber was passiert nach den 8 wochen bekomm ich dann den restanspruch wieder alg1von der agentur oder stellen die die zahlung komplett ein? Hilfe :-/

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von frany frany

    Hallo, Arge meldet Dich ab 6 Wochen vor ET

    Das schreiben von der Abmeldung (Alg1) zusammen mit dem vom Frauenarzt zur KK schicken.

    Arge schriftlich über Elternzeit informieren (länge), eingang des Schreibens bestätigen lassen am Empfang oder vom Berater.

    Elterngeldantrag stellen dort kannst Du Kopie des Schreibens für Elternzeit mit rein legen. Du wirst 300 € erhalten. Kinder unter 3 Jahren bekommen zusätzlich 75 € Vor Elternzeit ende kannst wieder Alg1 beantragen. Hast Ja noch Rest-Anspruch.

    Hoffe das es Dir hilft, so habe ich das gemacht. LG Frany

    Kommentar von alsaja08 alsaja08

    Aber alg1 und danach elterngeld oder? Bekommt man doch nicht gleichzeitig oder? Bei meiner ersten hat ich das garnicht.

    Kommentar von frany franyfrany

    Elterngeld beantragen nach der entbindung, Alg1 bekommst du nicht es seiden du stehst dem Amt zur vermittlung zur verfügung und deine kinder sind betreut.

    Kommentar von alsaja08 alsaja08

    Und was geschieht mit dem restanspruch?

    Kommentar von frany franyfrany

    Du kannst nach der Elternzeit wieder zum Arbeitsamt gehen und wieder neu Alg beatragen. So hat meine Beraterin es mir gesagt, allerdings scheinen die alle nicht damit nicht Hausieren zu gehen. Weil sie das unter vorgehaltener Hand gesagt hat.

    So lange du ein Kindergarten Platz hast und sagst du gehst 40h arbeiten bekommst du den vollen Satz der dir noch zu steht.

  • 0
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    nach dem Mutterschaftsgeld kann man erneut Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung ist aber, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also die Kinderbetreuung sichergestellt ist.

    Die meisten Mütter beantragen zunächst Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Ggf. kann man dann noch den Restanspruch Arbeitslosengeld beantragen. Durch die Elternzeit entsteht beim Alg kein Nachteil.

    Ggf. können in diesen Dingen auch Schwangerschaftsberatungsstellen helfen.

    Gruß

    RHW

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