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alg1 zu wenig geld + hartz 4?? wohnung zu groß?

Frage von Samy86do Samy86do

hallo

unzwar geht es darum das ich seit 6 jahren in einer bodenleger firma am arbeiten bin und jetzt gekündigt werde (3.5 jahre ausbildung seit 2 jahren geselle) ich verdiene 1355€ brutto also bleiben 1000€ netto übrig. laut alg 1 rechner würd ich nur 580,€ erhalten ich wohne aber alleine in einer 2 zimmer wohnung mit 57qm wo die miete kalt 240 + 160 nebenkosten beträgt also gesamt 400€ kommt es auf die qm zahl an oder auf die miete weil ich meine das es nicht so teuer ist das geld reicht gerade ebend um die miete zu zahlen ich habe auch andere kosten wie zb ratenzahlungen, kfz versicherung, handyvertrag, internet etc. mir wird der betrag nicht reichen um meine kosten zu decken. jetzt wollte ich von euch wissen -ob ich einen zuschuss von alg 2 bekommen kann oder wohngeld oder was für möglichkeiten ich habe -da die wohnung 57 qm bertägt ich umziehen MUSS oder drinne bleiben kann weil ich ja dan ALG 1 + AUFSTOCKUNG bekommen würde aber dan geld gekürzt wird da die wohnung ja dan zu GROSS wäre, eine neue wohnung kann ich mir aber nicht leisten weil der umzug auch wieder geld kostet renovierung etc. ich habe auch nicht vor lange arbeitslos zu bleiben ich könnte innerhalb von 2-3 monaten in einem anderen betrieb anfangen aber halt erst probe arbeiten. -wieviel zuschuss kann ich zu den 580€ bekommen?

danke euch schonmal im vorraus

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Antworten (3)

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da dein Alg1 deinen Bedarf bei Weitrem nicht decken wird, wirst du Anspruch auf ergänzend Alg2 haben.

    Zunächst einmal muss das Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten anerkennen und übernehmen, darf jedoch, wenn die Kosten die Angemessenheitsgrenzen signifikant übersteigen, zum Umzug oder zur Kostensenkung auffordern, wobei man dir aber eine ausreichende Frist für die Wohnungssuche einräumen muss. In der Regel werden das sechs Monate sein.
    In dem Moment, in dem du in 2 bis 3 Monaten einen neuen Job in Aussicht hast - Arbeitgeber-Bestätigung wäre vorteilhaft -, der dich aus der Hilfebedürftigkeit bringt, wird eine Umzugsaufforderung also unzulässig bzw. obsolet sein.

    Kommentar von Samy86do Samy86do

    vielen dank kann ehe niccht faul zuhause rummsitzen ich werde so schnell wie möglich gucken das ich woanders arbeite es geht mir halt nur für die nächsten maximal 3 monate weil ausziehen möchte ich auf keinen fall :)

    vielen dank für die antwort

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Ja, unbedingt Wohngeld beantragen. Wie hoch das Wohngeld ist, kann ich so aus dem Hut nicht sagen, da es auf der Wohngeldstelle individuell berechnet wird. Da kannst du dich aber schon erkundigen, in etwa können die dir dann schon sagen, wie hoch es sein wird.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du weniger bekommst als 364,00 € plus die tatsächliche Warmmiete, kannst du aufstockend AlG 2 beantragen. Hierbei wäreaber Wohngeld vorrangig. Eigentlich stehen dir zwar nur bis zu 45 qm zu, aber ein Umzug würde ja wesentlich teurer und müsste dann auch vom Amt bezahlt werden, wenn es den verlangt.

    Deine sonstigen Verpflichtungen sind dem Amt egal. Da musst du sehen, wie du klar kommst. Nur die GEZ kannst du sparen.

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