1

ALG1 und Minijob-welche weiteren Maßnahmen muss ich erfüllen?

Frage von Luna74 Luna74

Nach 20 Jahren betriebszugehörigkeit habe ich zum 31.12 selbst gekündigt.Nun bin ich erstmal 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt.Danach steht mir ALG1 zu.Mir wurde mitgeteilt,daß das ALG1 aber nur unter der Voraussetzung bezahlt wird,wenn ich mich 15 wochenstunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Ich bin Mutter von Zwillingen,die erst im Herbst/Winter 2012 in den kiga kommen.Bis dahin werde ich noch zu hause bleiben.Für mich ist das arbeitslosengeld eine Überbrückung,da ich in jedem Fall wieder arbeiten gehen möchte /werde,aber eben erst wenn die kinder im kiga sind.ich kann mich diese 15 Wochenstunden also nicht zur Verfügung stellen,da ich keine Betreuung für die Kinder habe und Fremdbetreuung generell für mich und meinen Mann vor dem kiga nicht in frage kommt. wenn ich nun einen minijob ausüben würde (nicht mehr als 15 stunden/max 165 € im Monat)muss ich mich dann trotzdem bewerben?Muss ich dann trotzdem an diesen Maßnahmen teilnehmen,die das arbeitsamt vorgibt??Wie sieht es aus wenn ich eine Festanstellung in teilzeit für nach meiner elternzeit schon habe und auch vorweisen kann?Hat jemand erfahrungen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von diroda diroda

    Wenn du Geld haben willst muß du deine Pflichten als Arbeitslose erfüllen. Dazu hast du bei der Anmeldung ein Merkblatt bekommen.Wenn du nicht 15 Stunden pro Woche arbeiten willst/kannst bekommst du kein Alg1.

    Kommentar von Luna74 Luna74

    Ich habe mir ja einen minijob gesucht.Mir geht es darum ob ich mich dann trotzdem weiter bewerben muss.was ansich auch nicht das Problem wäre aber völlig sinnfrei ist. ich habe ja schon einen Vertrag für nach der Elternzeit.es handelt sich um einen Zeitraum von ca 8 Monaten,in dem ich mein ALG1 beziehen möchte.

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Du mußt dich auch bewerben (Eigenbemühungen zeigen die Arbeitslosigkeit zu beenden). Wenig was mit dem Jobcenter zu tun hat ist sinnvoll. Sehe es als "Heimarbeit" an. Du kannst dich bei Hartz bedanken. Mit der Einführung wurde aus der Versicherungsleistung eine Sozialleistung.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.