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ALG1, Umzug, Existenzgründung

Frage von SilkeJulia SilkeJulia

Hallo,

ich werde bald meine Ausbildung beenden und dann ALG1 beantragen, weil noch kein Job in Aussicht ist (bzw werde ich das ALG natürlich vor Ende der Ausbildung beantragen). Nun habe ich das Angebot, in einer anderen Stadt auf selbstständiger Basis mit einer Kollegin zusammen zu arbeiten. Geht das? ALG1 in Stadt A beantragen, dann in Stadt B umziehen, dort weiterhin als ALG1-Empfänger geführt werden und dann den Gründerzuschuss in Stadt B beantragen? Was muss ich beachten? Was muss ich dem AA mitteilen? Muss ich in Stadt B womöglich ganz neu ALG1 beantragen?

Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine...

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Zveyffel Zveyffel

    Hallo SilkeJulia, es ist egal wo Du das ALG I beantragt hast. Die Leistung beziehst Du von dem Arbeitsamt, wo Du wohnst und gemeldet bist. Du musst nur dem alten Arbeitsamt sagen wohin es geht, der Rest läuft zum größten Teil intern vom Amt weite; evtl. bei Bundeslandwechsel ist es ein anderes Verfahren. Wichtig ist dabei Deine Kontonummer, denn da geht das Geld ja hin. Das gleiche gilt auch für den Gründerzuschuß. Wenn er einmal beantragt ist und genemigt, dann ist der Umzug vollkommen egal, egal wohin es geht, den der Gründerzuschuß ist BRD weit. Wichtig nur, Du musst einen Tag ALG I bezogen haben, um der Gründerzuschuss zu beantragen. Tipp noch ich bin Existenzgründerberater und spreche mit meinen Gründern immer erst darüber ob es ratsam ist direkt den Gründerzuschuss zu beantragen, oder ob die Gründung mit ALG I vielleicht erst ein, zwei drei Monate mit dem ALG I vorbereitet werden kann, natürlich im Rahmen der Arbeitsamtvorgaben. Wenn Du Fragen haben solltest, hier meine Mail privat: stefan.maxeiner@dvag.de Habe schon einigen seit 10 Jahren viele Tipps geben können. Stefan

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    Antwort von gruenderlexikon gruenderlexikon

    Hallo,

    >> auf selbstständiger Basis mit einer Kollegin zusammen zu arbeiten.

    Klar geht das, wenn es in der betreffenden Branche da keine Verbote oder andere Voraussetzungen zu erfüllen gibt. . In welcher Branche denn?

    >> ALG1 in Stadt A beantragen, dann in Stadt B umziehen, dort weiterhin als ALG1-Empfänger geführt werden und dann den Gründerzuschuss in Stadt B beantragen? Was muss ich beachten?

    Du musst immer da beantragen, wo du wohnst. Daher wird das so nciht funktionieren. Wenn du später umziehst, wirst du auch bei der Arbeitsagentur umgemeldet. Besch... geht echt nciht. Und wenn´s raus kommt, zahlst du den ganzen Kram nach.

    >>Was muss ich beachten? Was muss ich dem AA mitteilen? Muss ich in Stadt B womöglich ganz neu ALG1 beantragen?

    Frag deinen Arbeitsvermittler oder den Sachbearbeiter, die sagen dir genau, was du in deiner Situation zu tun hast. Musst doch eh dort hin zur Erstanmeldung.

    Alles weitere zur Existenzgründung kannst du später immer noch machen. Dann bei uns nachlesen oder Fragen stellen: http://www.gruenderlexikon.de/

    Kommentar von SilkeJulia SilkeJuliaSilkeJulia

    Auch einer, der die Frage nicht verstanden hat. Ich sollte an meiner Formulierung arbeiten.

    Ich würde den Gründerzuschuß natürlich erst NACH dem Umzug in der NEUEN Stadt beantragen. Dass ich den nicht in Stadt A beantragen kann und dann in Stadt B die Existenz aufbauen ist klar...

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    Antwort von blazinblaze blazinblaze

    Ich denke ma Da du ja auf Selbständiger basis arbeitest biste nicht mehr berechtigt ALG zu beziehen und wenn du umziehst musst du dich ja in der neuen Stadt anmelden und als "Arbeitsloser" in 2 Standorten wohnen kommt doch ganz schön merkwürdig rüber.

    Kommentar von SilkeJulia SilkeJuliaSilkeJulia

    Ok, du hast meine Frage offenbar nicht verstanden. Ich bin nicht selbstständig, sondern in Ausbildung, kann also nach der Ausbildung ALG1 beziehen. Ich würde dann recht bald nach Ende der Ausbildung umziehen (1 Monat später) und mich in der neuen Stadt selbstständig machen. Umzug also als ALG1-Empfänger, danach dann Antrag auf Gründerzuschuß. Existensgründerzuschuß bekommt man ja nur, wenn man mind. 1 Tag lang arbeitslos war.

    Kommentar von blazinblaze blazinblazeblazinblaze

    achso. hmm dazu hab ich leider keine informationen sry. aber wenn du eine medienagentur in der pfalz aufmachst gib mir bescheid :P ^^

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