Wenn ein Arbeitsvertrag am 01.06.2010 geschlossen wurde, müsste man das Arbeitsamt spätestens am 05.06.2010 über die Tätigkeit informieren, wenn man Empfänger von ALG1 ist?
Der erste richtige und offizielle Arbeitstag war der 11.06.2010. Ich habe das Amt erst heute am 14.06. darüber informiert. Die haben aber auch nicht danach gefragt, wann der Vertrag geschlossen wurde, also hoffe ich dass es so ok ist.
PS: Es geht um einen Job, der in der Woche nicht mehr als 12 Std. in Anspruch nimmt. Ich darf ja auch nicht über 15 Std. kommen. Mir ist bewusst dass ich zum ALG maximal 160 EUR als Nebenverdienst bekomme. Alles was darüber liegt wird mir vom ALG1 abgezogen.
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