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ALG1 + Teilzeit Job auf geringfügiger Basis; wann melden?

Frage von sappy1994 sappy1994

Wenn ein Arbeitsvertrag am 01.06.2010 geschlossen wurde, müsste man das Arbeitsamt spätestens am 05.06.2010 über die Tätigkeit informieren, wenn man Empfänger von ALG1 ist?

Der erste richtige und offizielle Arbeitstag war der 11.06.2010. Ich habe das Amt erst heute am 14.06. darüber informiert. Die haben aber auch nicht danach gefragt, wann der Vertrag geschlossen wurde, also hoffe ich dass es so ok ist.

PS: Es geht um einen Job, der in der Woche nicht mehr als 12 Std. in Anspruch nimmt. Ich darf ja auch nicht über 15 Std. kommen. Mir ist bewusst dass ich zum ALG maximal 160 EUR als Nebenverdienst bekomme. Alles was darüber liegt wird mir vom ALG1 abgezogen.

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Antworten (3)

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    Antwort von MiKiMe MiKiMe

    Eine geringfügige Nebentätigkeit ist unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, umgehend der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Hier gilt regelmässig eine Frist von 3 Tagen. Fristbeginn wäre der Beschäftigungsbeginn, hier der 11.06.2010 (da ja der Beginn der Beschäftigung und nicht eine Vertragsunterzeichnung anzeigepflichtig ist). Mit deiner heutigen Anzeige bist Du deiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen. Übrigens beträgt der Freibetrag i.S.d. § 141 SGB III monatlich 165 € und eine Beschäftigung im Umfang von 15 Stunden und mehr führt zum Wegfall des ALG.

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    Antwort von Schnucki2000 Schnucki2000

    Das passt schon. Wichtig ist , dass du die Bescheinigung über das Nebeneinkommen dann bis zum 15. des Folgemonats einreichst.

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    Antwort von huegelchen huegelchen

    Wenn Du regelmäßig über 15 Stunden kommst ist es kein Minijob(400,-- Job) mehr. Dann bist Du sozialversicherungspflichtig und Dein Arbeitgeber muss Dich dann bei der Krankenkasse usw. anmelden.

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