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ALG1 + PKV: was passiert bei Schwangerschaft und danach?

Frage von Grillkoenigin Grillkoenigin

Ich habe gelesen, dass eine Schwangerschaft schnellstmöglich der Arbeitsagentur zu melden ist und dann die Zahlung des ALG (I) eingestellt wird. Ab der 6. Schwangerschaftswoche besteht Mutterschutz und dann würde die Krankenkasse statt der Arbeitsagentur zahlen. Stimmt das? Auch bei PKV? Was ändert sich in diesem Fall (statt ALG)? Wer trägt die laufenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung? die im Moment die Arbeitsagentur übernimmt? Und wie läuft das nach der Geburt. Eine Familienversicherung gibt es ja bei der PKV nicht. Mutterschaftsgeld gibt´s wohl einmalig in Höhe von 210 EUR. Wie errechnet sich in diesem Fall das Elterngeld?

Danke vorab für mehr Durchblick.

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Antworten (2)

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    Antwort von Trinchen2001 Trinchen2001

    also du musst es dem arbeitsamt melden, da du dann nicht mehr für alle tätigkeiten geeignet bist - schwangere dürfen nicht alle jobs machen - alg1 bekommst du aber weiterhin - es sei denn du sagt denen das du aufgrund deiner schwangerschaft nicht vermittlungsfähig bist, dann stehst du dem markt nicht zur verfügung und bekommst auch kein geld, möchtest du (und kannst gesundheitlich) jedoch vermittelt werden erhälst du auch weiterhin dein alg1 und zwar

    bis 6 wochen vor entbindungstermin (es sei denn die anspruchsdauer endet vorher) dann bekommst du mutterschutzgeld von deiner krankenkasse und wirst automatisch am arbeitsamt abgemeldet, denn 6 wochen vor der entbindung und 8 wochen danach darfst du nicht arbeiten

    ich glaub bei einer privaten krankenkasse gibt es das mutterschaftsgeld allerdings nicht? bin ich mir aber überhaupt nicht sicher - deswegen rufe bitte deinen zuständigen betreuer an

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    DH

    Kommentar von Grillkoenigin Grillkoenigin

    Danke, das ist schon sehr hilfreich. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass mir trotz Schwangerschaft ein Job meiner Qualifikation entsprechend vermittelt wird? Ich möchte im Zweifel nicht neuen Monate zu Hause sitzen. Oder bin ich verpflichtet (w/ ALG) auch Jobs in ganz anderen Bereichen (und deutlich niedrigerer Bezahlung) anzunehmen?

    Kommentar von Trinchen2001 Trinchen2001Trinchen2001

    Schwanger heißt ja nicht krank! Die wahrscheinlichkeit einen unbefristeten Vollzeitjob zu bekommen geht gegen Null - aber befristete Stellen wird man dir mitunter schon anbieten. Und ich denke mal eine befristete Stelle wäre ja schon mal was. Vielleicht kannst du die Zeit ja auch mit ner Weiterbildung kompensieren - such dir im Kursnet unter arbeitsagentur.de was passendes und frag dann deinen Vermittler nach nem Bildungsgutschein - schließlich kommt ja auch die Zeit nach der Elternzeit und da muss es ja dann auch weitergehen. Ob du verpflichtet bist jobs die nicht deiner qualifikation entsprechen anzunehmen weiß ich leider nicht, aber dein vermittler beim arbeitsamt wird dich darauf hinweisen.

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Und wenn du noch mehr Fragen hast kannst du auch mal in ein Hartz Forum schaun... http://www.elo-forum.org/

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