Ich habe gelesen, dass eine Schwangerschaft schnellstmöglich der Arbeitsagentur zu melden ist und dann die Zahlung des ALG (I) eingestellt wird. Ab der 6. Schwangerschaftswoche besteht Mutterschutz und dann würde die Krankenkasse statt der Arbeitsagentur zahlen. Stimmt das? Auch bei PKV? Was ändert sich in diesem Fall (statt ALG)? Wer trägt die laufenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung? die im Moment die Arbeitsagentur übernimmt? Und wie läuft das nach der Geburt. Eine Familienversicherung gibt es ja bei der PKV nicht. Mutterschaftsgeld gibt´s wohl einmalig in Höhe von 210 EUR. Wie errechnet sich in diesem Fall das Elterngeld?
Danke vorab für mehr Durchblick.
DH