Ich habe bis zum Juli 2012. Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Da ich allerdings im zweiten Jahr der Elternzeit bin und somit kein Geld mehr bekomme, habe ich mich bei der Arbeitsagentur gemeldet und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Mein Arbeitgeber hat für mich bis zum Juli einen Ersatz eingestellt und kann mich somit in der Elternzeit nicht beschäftigen. Nun bin ich wieder schwanger. Wie sieht es jetzt aus? Bekomme ich weiterhin ALG1? Ich bin Arzthelferin und dürfte gewisse Arbeiten nicht ausführen! Das Problem ist, dass es aufgrund der ersten Schwangerschaft eine Risikoschwangerschaft wäre. Ich würde also wahrscheinlich auf Wunsch auch ein Beschäftigungsverbot bekommen, dann aber sicher kein ALG1 mehr. Im Juli müsste ich bei meinem Arbeitgeber wieder in Vollzeit arbeiten. Es wäre also sinnvoll erst im Juli ein Beschäftigungsverbot zu erwirken.
Es ist nicht so, dass ich nicht arbeiten will, aber die erste Schwangerschaft hatte mehr Tiefen als Höhen, es war alles andere als einfach und wäre beinahe schief gegangen. Trotzdem möchte ich meinen Job natürlich nicht auf's Spiel setzen, da ich später auf jeden Fall wieder arbeiten gehen möchte!
Habe ich einen Kündigungsschutz nach der Elternzeit aufgrund der Schwangerschaft?
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