Habe folgende Frage, hoffe das mir jemand diese beantworten kann. Bin seit August arbeitslos. Mir stehen alg1 ca. 1300€ zu. Da wir, also ich und meine Familie 5 koepfig sind, habe ich natuerlich angefragt zwecks zuschuesse. Darauf hin hatte man uns in alg2 gestuft. Somit erhalten wir 1450€ monatlich. Da nun meine Frau seit Mitte September auf Teilzeit arbeitet mit ca. 300€ Verdienst wurde der alg2 Satz auf ca. 1350€ verringert. Nun die eigentliche Frage. Meiner frau wurde nun angeboten auf vollzeit zu arbeiten. Verdienst ca. 650€. Bevor uns das Amt nun das alg2 weiter runterstuft, ist es nicht besser für uns mich wieder in alg1 einstufen zu lassen? Ist dies ueberhaupt noch moeglich? Dadurch haetten wir wieder mehr Geld für die Familie?
Alg1 bzw. Alg2
Antworten (2)
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casileincasilein
nee, das kann nicht so sein, wie Du es beschreibst:
Du solltest immer weiterhin Alg1 bekommen. Das ist eine Versicherungsleistung, die Dir zusteht und nix mit Alg2 zu tun hat.
Alg2 bekommst Du nur aufstockend, da Alg1 für Euch zum Leben nicht reicht. Auf den Regelsatz wird das Alg1 und alle anderen Einkommen angerechnet, auch das Deiner Frau: 100 € sind frei, danach sind 20% anrechnungsfrei. Wenn sie also mehr verdient, habt Ihr auch mehr raus.
Aber was ist denn das für ein Job, bei dem sie in Vollzeit 650€ netto hat? Das ist ja unverschämt, oder hat sie die falsche Steuerklasse?
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RegtMichAuf Das Rückstufen sollte eigentlich möglich sein, aber nur wenn die Laufzeit von ALG1 noch nicht überschritten wurde. (Denke ich)
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