gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

ALG1 beantragt und 400 € job?

gefragt von onkelbob am 12.02.2009 um 2:00 Uhr

Hallo zusammen,

Ich hab mal eine frage unszwar: Ich hab bei einer neiderländische firma gearbeitet.Ich wohne in Deutschland :-) so jetzt bin ich wegen arbeitsmangel gekündigt worden.Ich hab eine anmeldung des ALG1 gestellt beim AA amt und warte jetzt nur noch auf son komisches E301 formular oder wie das heißt :-) in der zeit bekomme ich kein geld vom AA weil meine unterlagen ohne dieses fomular nicht vollständig sind :-)

So jetzt zu der eigendliche frage darf ich solange ich "warte" einen 400€ job machen ? weil bekomm ja kein geld dieses fomulag dauert so wie die sagten 6 - 8 wochen :-(

Danke im vorraus

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeit x 14.559 ALG1 x 121

anonym
beantwortet von SilvioGesell am 24. März 2009 19:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Laß bei der Arbeitsagentur einen vorläufigen Antrag auf ALG 1 machen, da du ja dringend Geld benötigst, ich habe es so gemacht und sofort nach der Bearbeitung Bargeld bekommen.


erosion
beantwortet von erosion am 12. Februar 2009 02:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frag einfach beim AA. Die sind sehr kompetent und wisse besser als jeder hier.

Aber solang du eine Arbeit für 400 Euro hast, bist du nicht mehr arbeitslos. Für die 6-8 Wochen kriegst du das Geld sowieso.

Deswegen soll man sparen, wenn man arbeitet, was die meisten nicht tun.


anonym
beantwortet von Flow73 am 12. Februar 2009 02:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du einen 400,- Euro-Job machst, wird nur die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme dort gerechnet, da sich die zu erhaltenden Leistungen dann ja ändern. Du müßtest also einen neuen Antrag, also nochmal einen stellen.
Verlaß Dich bitte nicht zu sehr auf das, was ich hier gesagt habe, aber bei mir war es damals so.


Melek1
beantwortet von Melek1 am 12. Februar 2009 02:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein 400 Euro Job entspricht nicht einer Vollzeittätigkeit. Natürlich kannst Du arbeiten, dass ist ja sogar vom AA gewünscht ;-) Du solltest es aber angeben, damit Du nicht im Nachhinein Ärger bekommst.

Kommentar von 395919fd7f63cc69613f7a27b442c63asmallSiam1 am 12. Februar 2009 03:10

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.