Hallo zusammen,
Ich hab mal eine frage unszwar: Ich hab bei einer neiderländische firma gearbeitet.Ich wohne in Deutschland :-) so jetzt bin ich wegen arbeitsmangel gekündigt worden.Ich hab eine anmeldung des ALG1 gestellt beim AA amt und warte jetzt nur noch auf son komisches E301 formular oder wie das heißt :-) in der zeit bekomme ich kein geld vom AA weil meine unterlagen ohne dieses fomular nicht vollständig sind :-)
So jetzt zu der eigendliche frage darf ich solange ich "warte" einen 400€ job machen ? weil bekomm ja kein geld dieses fomulag dauert so wie die sagten 6 - 8 wochen :-(
Danke im vorraus
Laß bei der Arbeitsagentur einen vorläufigen Antrag auf ALG 1 machen, da du ja dringend Geld benötigst, ich habe es so gemacht und sofort nach der Bearbeitung Bargeld bekommen.

Frag einfach beim AA. Die sind sehr kompetent und wisse besser als jeder hier.
Aber solang du eine Arbeit für 400 Euro hast, bist du nicht mehr arbeitslos. Für die 6-8 Wochen kriegst du das Geld sowieso.
Deswegen soll man sparen, wenn man arbeitet, was die meisten nicht tun.
Wenn Du einen 400,- Euro-Job machst, wird nur die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme dort gerechnet, da sich die zu erhaltenden Leistungen dann ja ändern. Du müßtest also einen neuen Antrag, also nochmal einen stellen.
Verlaß Dich bitte nicht zu sehr auf das, was ich hier gesagt habe, aber bei mir war es damals so.

Ein 400 Euro Job entspricht nicht einer Vollzeittätigkeit. Natürlich kannst Du arbeiten, dass ist ja sogar vom AA gewünscht ;-) Du solltest es aber angeben, damit Du nicht im Nachhinein Ärger bekommst.
Siam1 am 12. Februar 2009 03:10 Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.