Hallo zusammen,
Ich hab mal eine frage unszwar: Ich hab bei einer neiderländische firma gearbeitet.Ich wohne in Deutschland :-) so jetzt bin ich wegen arbeitsmangel gekündigt worden.Ich hab eine anmeldung des ALG1 gestellt beim AA amt und warte jetzt nur noch auf son komisches E301 formular oder wie das heißt :-) in der zeit bekomme ich kein geld vom AA weil meine unterlagen ohne dieses fomular nicht vollständig sind :-)
So jetzt zu der eigendliche frage darf ich solange ich "warte" einen 400€ job machen ? weil bekomm ja kein geld dieses fomulag dauert so wie die sagten 6 - 8 wochen :-(
Danke im vorraus
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html